Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.07.15, 18:26
Aktualisiert
06.07.15, 18:26
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Satzungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 107 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 30.06.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 08.06.2015 Öffentliche Sitzung 8. Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss - 197/2015 Vorsitzender Klug bittet um Erläuterung, warum die in der öffentlichen Kritik stehenden Klimaanlagen nicht Gegenstand des Bebauungsplans sind. Kaiser fasst kurz zusammen, dass der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen für das zukünftige Erweiterungsvorhaben darstellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird nachgewiesen, dass (Lärm-) Immissionen keine Grenzwerte überschreiten. Dies gilt sowohl für Lieferverkehr wie auch für Kühlanlagen. Die konkrete Ausführungsplanung wird aber im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Antragsteller nachgewiesen und durch die Bauaufsicht geprüft. Erst zu diesem Zeitpunkt liegen Kenntnisse über die konkreten Anlagen vor. Die Fa. Lidl hat zudem zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sämtliche Kühlaggregate ausgetauscht und durch leisere Geräte ersetzt werden. Weiterhin sollen die Anlagen auch an anderer Stelle aufgestellt werden, so dass diese von der Wohnbebauung ein Stück abrücken. Ratsmitglied Bobe verweist auf die Position seiner Fraktion aus den vergangenen Sitzungen und kündigt weiterhin seine Ablehung an. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasses“, 1. Änderung: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09. - 19.09.2014) und TÖB-Beteiligung bis zum 25.09.2014 A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.03 Wird nicht berücksichtigt. B2.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B3.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.03 Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 1 von 2 B5.01 B5.02 B5.03 B6.01 B6.02 B6.03 B7.01 B7.02 B7.03 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T3.01 Stadt Bornheim Ist bereits berücksichtigt. T6.01 IHK Köln Ist bereits berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung (16.03.2015 - 24.04.2015) und TÖB-Beteiligung bis zum 10.04.2015 B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme kein Eingang abwägungsrelevanter Inhalte Abstimmungsergebnis: 10 / 5 / 0 Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße“, 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5906 und 5918. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 9/5/1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 2 von 2