Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.07.15, 18:26
Aktualisiert
06.07.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 30.06.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 08.06.2015
Öffentliche Sitzung
8.
Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Satzungsbeschluss -
197/2015
Vorsitzender Klug bittet um Erläuterung, warum die in der öffentlichen Kritik stehenden
Klimaanlagen nicht Gegenstand des Bebauungsplans sind.
Kaiser fasst kurz zusammen, dass der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen
für das zukünftige Erweiterungsvorhaben darstellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
wird nachgewiesen, dass (Lärm-) Immissionen keine Grenzwerte überschreiten. Dies gilt
sowohl für Lieferverkehr wie auch für Kühlanlagen. Die konkrete Ausführungsplanung wird
aber im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Antragsteller nachgewiesen
und durch die Bauaufsicht geprüft. Erst zu diesem Zeitpunkt liegen Kenntnisse über die
konkreten Anlagen vor. Die Fa. Lidl hat zudem zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sämtliche
Kühlaggregate ausgetauscht und durch leisere Geräte ersetzt werden. Weiterhin sollen
die Anlagen auch an anderer Stelle aufgestellt werden, so dass diese von der Wohnbebauung ein Stück abrücken.
Ratsmitglied Bobe verweist auf die Position seiner Fraktion aus den vergangenen Sitzungen und kündigt weiterhin seine Ablehung an.
Beschluss:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasses“, 1. Änderung:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09. - 19.09.2014)
und TÖB-Beteiligung bis zum 25.09.2014
A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B1.02
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B1.03
Wird nicht berücksichtigt.
B2.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B3.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B4.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B4.02
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B4.03
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015
1 von 2
B5.01
B5.02
B5.03
B6.01
B6.02
B6.03
B7.01
B7.02
B7.03
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T3.01 Stadt Bornheim
Ist bereits berücksichtigt.
T6.01 IHK Köln
Ist bereits berücksichtigt.
B
Öffentliche Auslegung (16.03.2015 - 24.04.2015)
und TÖB-Beteiligung bis zum 10.04.2015
B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
kein Eingang
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
kein Eingang abwägungsrelevanter Inhalte
Abstimmungsergebnis:
10 / 5 / 0
Beschluss:
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße“, 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt
die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11.
Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5906 und 5918.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
9/5/1
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015
2 von 2