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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
396 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.07.15, 18:26
Aktualisiert
31.08.15, 18:27

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 30.06.2015 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 08.06.2015 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 21:10 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr. Kollenberg, Wolfgang Pohl, Frank Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Fuchs, Ronald vertritt: Weitz, Michael Krämer, Clemens vertritt: Isicok, Rengin Venghaus, Marcus vertritt: Eiben, Detlef Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard vertritt: Heuser, Hjalmar FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt) Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 1 von 13 Schriftführer: Kaiser, Karsten Gäste: Hr. Dr. Naumann, Büro "SGP Architekten und Stadtplaner" Fr. Halbig, Büro "BCE - Björnsen, Beratende Ingenieure" Hr. Schneider, Büro "La Città - Stadtplanung" Nicht anwesend / entschuldigt: Eiben, Detlef (SPD) Isicok, Rengin (SPD) Weitz, Michael (SPD) Heuser, Hjalmar (LINKE/PIRATEN) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 16.04.2015 2. Rahmenplanung Brühl-Ost - Entwurfspräsentation - (200/2015) 3. 38. FNP-Änderung Windenergiekonzentrationszone - Aufstellungsbeschluss - (176/2015) 4. Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße / Südfriedhof / Schulzentrum / Linie 18', Teilbereich II, - Entwurfspräsentation - (179/2015) 5. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (188/2015) 6. Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Öffentliche Auslegung - (180/2015) 7. Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg' - Öffentliche Auslegung - (187/2015) 8. Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss - (197/2015) 9. Mitteilungen 10. Anfragen 10.1 Gewerbegebiet Brühl-Ost hier: Anfrage CDU-Fraktion vom 15.5.2015 (206/2015) 10.2 Kreuzung Kaiser- / Kurfürsten- / Friedrichstraße 10.3 PSTA - Terminlegung 10.4 Zensus 2010 Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 2 von 13 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Er begrüßt u.a. die anwesenden Gutachter Fr. Halbig, Hr. Dr. Naumann, Hr. Schneider. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 16.04.2015 Vorsitzender Klug gibt zwei Korrekturen zur Niederschrift bekannt: 1. Seite 1 der Niederschrift: Ratsmitglied Dr. Kollenberg wurde durch Ratsmitglied Gerharz vertreten 2. Seite 8, letzter Absatz, letzte Zeile: der Text von "zwei Monate" bis "388 WE" wird ersetzt durch: "... zehn Jahre später werden es nur noch 388 WE sein." 2. Rahmenplanung Brühl-Ost - Entwurfspräsentation - 200/2015 Hr. Dr. Naumann trägt vor. Ratsmitglied Dr. Kollenberg möchte wissen, ob bei den vorgestellten Betrachtungen auch der ruhende und fließende Verkehr berücksichtigt wurde. Gutachter Dr. Naumann kommentiert, dass dies nicht Gegenstand dieser Betrachtungsebene ist. Mit der Rahmenplanung sollen Leitlinien entwickelt werden, die eine übergeordnete Planungsebene darstellen. Vorsitzender Klug ergänzt, dass hinsichtlich der Verkehrsführung Leitlinien zB in Bezug auf die Bergerstraße erkennbar sind. Hier soll der Verkehr zukünftig über LiseMeitner-Straße und Wesselinger Straße zur Rheinstraße geführt werden (Verlegung K7). Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt weiter, ob die Verlegung der K7 Einfluss auf den Verkehr haben wird. Gutachter Dr. Naumann erläutert, dass die Wohnlage an der Bergerstraße dadurch entlastet wird. Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt, was die 'hellgelbe' Kennzeichnung im Plan bedeutet. Gutachter Dr. Naumann erklärt, es handelt sich um Vorranggebiete für ackerbauliche Nutzungen nach dem Gebietsentwicklungsplan. Eine bauliche Nutzung ist dadurch idR ausgeschlossen. Ratsmitglied Fuchs fragt, wem die Flächen nördlich des Eisenwerks gehören. Vorsitzender Klug antwortet, dass das Eisenwerk diese Flächen gekauft hat, um Baumaßnahmen zu verhindern, die durch Emissionen des Werkes in Mitleidenschaft gezogen werden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte die Präsentation inkl. der vier Varianten zur Verfügung gestellt bekommen. Vorsitzender Klug sagt das zu. Darüber hinaus sind weitere Bürgerbeteiligungen vorgesehen, die in die weiteren Ausschusssitzungen eingebracht werden. Dezernent Schiffer fragt, ob seitens der Ausschussmitglieder bereits einzelne Varianten für die weitere Entwicklung priorisiert werden. Dies wäre für Verhandlungen mit der Bezirksregierung hilfreich. Ratsmitglied vom Hagen stellt fest, dass - im Sinne der Bürgerinitiative Brühl-Ost - doch wohl von einer Einzelhandelsverlagerung von der Berzdorfer Straße an die Lise-MeitnerStraße ausgegangen werden kann, zunächst unabhängig von einer Einschätzung der Bezirksregierung. Er meint, dass auch seine Fraktion einer solchen Entwicklung nicht abgeneigt gegenüber stehen wird. Priorisiert werden die Varianten II, III und IV. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 3 von 13 Ratsmitglied Dr. Kollenberg schließt sich im Wesentlichen dieser Einschätzung an. Vorbehaltlich der Diskussion mit den Bürgern würde er sich verkehrstechnisch betracht eher für Variante II aussprechen. Ratsmitglied Brämer legt Wert darauf, dass das Zentrum nicht geschädigt wird. Darüber hinaus dürfen Wohngebiete keinen Emissionsbelastungen aus den Gewerbegebieten ausgesetzt sein. Ratsmitglied Bobe spricht sich für Variante II und III aus. Er erwartet Verkehrsprobleme durch den Verschwenk der K7, da dies bereits heute im Bereich des Baumarktes der Fall ist. Zudem rechnet er mit einer Verkehrszunahme, die auch zu Problemen beiträgt. Die Einzelhandelsverlagerung wird positiv gesehen. Ratsmitglied Fuchs äußert sich ebenfalls positiv. Insbesondere die Einzelhandelsverlagerung wird begrüßt, wenngleich hierzu noch eingehendere Prüfungen erforderlich sind. Ratsmitglied Riedel begrüßt ebenfalls die Verlagerungsabsichten des Einzelhandels. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass eine einheitliche Meinung für die Weiterbearbeitung der Varianten II und III vorliegt. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung. Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig 38. FNP-Änderung Windenergiekonzentrationszone - Aufstellungsbeschluss - 176/2015 Abteilungsleiter Lamberty schiebt vorweg, nach landesplanerischen Vorgaben sollen Flächen für die Gewinnung von Energie aus Wind vorgehalten werden, weiterhin sollen Konzentrationszonen ausgewiesen werden, um die Privilegierung von Windkraft im Außenbereich an anderen unerwünschten Stellen zu verhindern. Gutachterin Halbig trägt vor. Ratsmitglied Riedel fragt nach, um welche Einschränkungen es sich auf der Fläche 2 handelt. Gutachterin Halbig klärt, dass die B 265 sowie die Bahnlinie die Potentialfläche 2 durchschneiden. Ratsmitglied Bobe möchte wissen, welche weiteren Kriterien bei der Fläche 2 noch berücksichtigt werden müssen. Gutachterin Halbig nennt Vogelschutz, Waldflächen und Ausgleichsflächen. Ratsmitglied Pütz fragt, ob die Windgeschwindigkeiten an der Fläche 2 gemessen wurden. Gutachterin Halbig verneint. Windgeschwindigkeiten ergeben sich aus der (vorgestellten) kartographischen Erfassung über Windhöffigkeit. Ratsmitglied Venghaus fragt, ob die erzielbaren Windgeschwindigkeiten als gut zu bezeichnen sind und ob bei der Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen dann für alle Arten von Windkraftanlagen an allen anderen Standorten ausgeschlossen sind. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, kleine Windkraftanlagen im Sinne der Bauordnung sind weiterhin zulässig. Gutachterin Halbig erläutert, dass die kartographische Darstellung (Windatlas) bei 6,0m/sec beginnt, da ab dieser durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von einer effizienten Windnutzung ausgegangen wird. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass diese Flächen mit geringerer Windhöffigkeit nur deswegen untersucht werden müssen, da andere Flächenpotentiale innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Brühl nicht zur Verfügung stehen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack stellt drei Fragen: Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 4 von 13 1. Wie rechtssicher ist die Ausweisung der zukünftigen Konzentrationszone? 2. Er regt an, die Restfläche 3 sowie die Fläche 1 nicht auszuschließen, sondern mit der Stadt Hürth bzw. Erftstadt abzuklären, ob hier Konzentrationsflächen ausgewiesen werden können. 3. Wie wahrscheinlich ist es, dass Windkraftanlagen auf den genannten Restflächen tatsächlich realisiert werden? Gutachterin Halbig erläutert zu 1., dass im letzten Jahr erfolgreich gegen eine Konzentrationszone geklagt wurde, da für Windenergie nicht substanziell Raum geschaffen wurde. Sie betont, dass auch für Brühl Windkraft nicht per se ausgeschlossen werden kann. Ein Zusammenschluss mit benachbarten Kommunen ist grundsätzlich immer möglich. Insofern können auch die o.g. Flächen ggf. in Betracht kommen. Die Realisierung von Windkraftanlagen hängt letztlich u.a. auch von Umweltbelangen und Naturschutzauflagen etc. ab. Ratsmitglied Fuchs bezweifelt, ob der Windatlas hinreichend aussagefähig ist in Bezug auf die Höhe heutiger Windkraftanlagen. Gutachterin Halbig erläutert, dass der Windatlas vom letzten Jahr ist und dass die Windhöffigkeit in Bezug auf Nabenhöhe heutiger Windkraftanlagen dargestellt ist. Vorsitzender Klug überschlägt, dass je Windenergieanlage ca. 7.500qm Grundfläche erforderlich sind. Er möchte wissen, wieviel Anlagen für die Schaffung einer Konzentrationszone erforderlich sind. Dezernent Schiffer antwortet zwei bis drei. Vorsitzender Klug führt weiter aus, dass bei diesem Flächenbedarf ja nur noch wenige Flächen übrig bleiben. Auch für die Fläche 2 stellt sich die Frage, inwieweit dort weitere Flächenabzüge gerechnet werden müssen, wenn Naturschutz-Auflagen aufgrund der Nähe zum Bleibtreusee erfolgreich geltend gemacht werden. Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt, wie der erzeugte Strom von den Anlagen ins Netz geführt werden. Gutachterin Halbig erklärt, dass hierfür Kabel gelegt werden müssen, und dass die Länge dieser Kabel Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage hat. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass auch diese Aspekte bei der Ausweisung einer Konzentrationszone zu berücksichtigen sind. Ratsmitglied vom Hagen kommentiert den Energie- / Windatlas, der die Windhöffigkeit darstellt. Dieser weist eine maximale Windgeschwindigkeit von größer 7,5m/sec (150m Höhe) aus. In Gesamt-NRW liegt die größte Windgeschwindigkeit bei unter 7,5m/sec. Ratsmitglied Pütz fragt für Fläche 2 nach, ob diese an die in der Nähe vorbeilaufende 380kV-Leitung angebunden werden kann. Vorsitzender Klug führt aus, dass diese Frage nicht zielführend ist. Es gilt vielmehr, sich über das weitere Verfahren klar zu werden. Die anstehenden fachlichen Fragen werden erst im Rahmen des Aufstellungsverfahrens geklärt werden. Daher ist hier der Beschluss zur Aufstellung erforderlich. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 5 von 13 4. Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße / Südfriedhof / Schulzentrum / Linie 18', Teilbereich II, - Entwurfspräsentation - 179/2015 Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass sich der erste Teil bereits in Bebauung befindet, und dass es sich hier um die Entwicklung des zweiten Teils handelt. Gutachter Hr. Schneider trägt vor. Ratsmitglied vom Hagen bezweifelt, dass die ausgewiesenen Stellplätze für den zukünftigen Bedarf ausreichen, da bereits heute - zu Sport- und anderen Veranstaltungen - die Zufahrtsstraße bis an die Bonnstraße heran zugeparkt ist. Weiterhin möchte er wissen, ob und wie mit dem durch die Sportanlagen verursachten Lärm umgegangen wird. Gutachter Schneider bestätigt, dass auch die Lärmproblematik bekannt ist. Ein Gutachter ist bereits beauftragt. Hinsichtlich der Erschließung müssen noch Untersuchungen erfolgen. Er geht davon aus, dass Erweiterungen der Zufahrtsstraße diesem Zweck dienen werden. Nach seiner Einschätzung wird es für eine zweite Zufahrt / Ausfahrt von der Bonnstraße für dieses neue Wohngebiet seitens des Landesbetriebs Straßenbau, Euskirchen, sicher keine Zustimmung geben. Außerdem führt dies zu dem Nachteil, dass die neue Bebauung dann von zwei Seiten Beschallung erfährt. Ratsmitglied Bobe schließt sich an. Er sieht die Zufahrt über die eine Anbindung als problematisch an. Weiterhin fragt er, ob die mehrgeschossige Bebauung ggf. deswegen dort geplant ist, damit Schallschutz für die 'Hinterlieger' gewährleistet wird. Gutachter Schneider verweist auf die ausstehenden Gutachten, die im weiteren Verfahren vorgelegt werden. Ratsmitglied Riedel kritisiert ebfs die Erschließung über die vorhandene Zufahrtsstraße. Gutachter Schneider verweist auf seine vorherigen Ausführungen. Ratsmitglied Pütz regt an, das neue Gebiet über das derzeit in Bau befindliche Gebiet anzubinden. Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass eine erschließungstechnische Anbindung bereits mit eben diesem ersten Teilabschnitt beabsichtigt gewesen ist, dass aber ein Eigentümer, dessen Grundstück betroffen gewesen wäre, dem ausdrücklich widersprochen hat. Ratsmitglied Brämer sieht ein erhebliches Problem mit öffentlichen Parkplätzen, insbesondere, dass Schüler zukünftig im Wohngebiet parken. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack sieht in den benachbarten Nutzungen von Freizeitwiese und Schule einerseits und Wohnen andererseits als problematisch an. Lärm- und Verkehrsprobleme sind absehbar. Die Bebauungs- und Nutzungsdichte ist zu groß. Ratsmitglied Krämer möchte wissen, ob und inwieweit sozialer Wohnungsbau realisiert werden kann. Schneider kommentiert, dass es bereits Vorgespräche hierzu gibt und dass daran gedacht ist. Ratsmitglied Bobe kritisiert heute schon mangelhafte Parkplätze und befürchtet eine Verlagerung des Problems in das neue Wohngebiet. Ratsmitglied Dr. Kollenberg bemängelt, dass zu wenig neue öffentliche Parkplätze geplant sind. Sachkundige Bürgerin Wenner gibt zu Bedenken, dass bereits das erste Fahrzeug eines Haushalts vor der Garage steht, da die Garage für andere Zwecke benutzt wird. Der Zweitwagen steht damit in der Straße und belegt dort regelmäßig öffentlichen Parkraum. Sie regt an, ggf. nur offene Carports anstelle von Garagen zu planen, da diese Stellplätze dann auch für Fahrzeuge genutzt werden. Hinsichtlich der Erschließung ist sie der Auffassung, dass ein Kreisverkehr zur Anbindung des Gebietes an die Bonnstraße hinreichend leistungsfähig ist. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 6 von 13 Ratsmitglied Riedel gibt zu Bedenken, die Freizeit- und Sportnutzungen ggf. über einen Wall u.ä. optisch und funktional von der Wohnnutzung zu trennen. Schneider bestätigt, dass dies eine Lösung sein kann. Ratsmitglied vom Hagen kritisiert die schachbrettartige Erschließung des Geländes. Er bevorzugt, Grundstücksgrößen zu variieren. Zudem sieht er eine zusätzliche und eigenständige Erschließung, die allein dem Wohngebiet dient als positiv. Diese könnte direkt an dem heutigen Knotenpunkt angelegt werden. Er regt an, den Gedanken einer Quartiersgarage zu überdenken sowie ggf. ein autofreies Quartier zu entwickeln. Hierfür eignet sich der hintere, nahe der Linie 18 gelegene Teilbereich. Fachbereichsleiter Schaaf hebt die städtebauliche Qualität des Entwurfes hervor, mit Raumkanten, Platzgestaltung und ruhigen Innenbereichen, die ein niveauvolles Wohnen ermöglichen. Ratsmitglied vom Hagen stimmt dem zu. Weiter erläutert er, dass hinsichtlich der Parksituation u.a. auch an Tiefgaragen gedacht ist und dass sich die vorgeschlagene Art der Quartiere gut für eine abschnittsweise Bebauung eignet. Ratsmitglied Pütz meint, dass der städtebauliche Entwurf dem des BP 06.15 ähnelt und befürchtet, dass die Anlage der Plätze zu Brennpunkten führen kann. Fachbereichsleiter Schaaf betont, dass sich städtebauliche Qualität auch in der Herstellung attraktiver Außenanlagen ausdrückt. Ratsmitglied Riedel sieht ein ähnliches Bebauungskonzept wie beim Bebauungsplan 'Auf der Pehle' und beurteilt den grundsätzlichen Gedanken positiv. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass insbesondere zwei Punkte für die weitere Bearbeitung geprüft werden sollen, zum Einen die Erschließung an sich und zum Anderen die Frage nach der Herstellung ausreichender Stellplätze. Er gibt zu Bedenken, dass die vorhandene Erschließungsstraße bereits belastet ist und dass nun die Wohnfunktion hinzu kommt. Er bittet zu bedenken, ob ggf. die Straße so verbreitert werden kann, dass eine Anfahrt zu Schule und Freizeitanlagen möglich ist und dass gleichzeitig eine eigene aber parallel geführte Straße zum Wohngebiet hergestellt wird, wobei die jeweiligen Verkehr durch bauliche Maßnahmen getrennt voneinander gehalten werden. Sachkundige Bürgerin Wenner hält dann eher eine Erschließung direkt vom Kreisverkehr nach Norden in das zukünftige Wohngebiet für denkbar. Ratsmitglied Pütz schlägt eine Erschließung vom Kreisverkehr wie bei BP 06.15 vor. Schneider wendet ein, dass dies fahrgeometrisch nicht mit der Größe des geplanten Kreisverkehrs kompatibel ist. Vorsitzender Klug schlägt vor, den Beschluss so zu belassen wie er ist, wobei aber die Anregungen zu Erschließung, Mobilität, Stellplätze, Quartiersgarage, Carports usw. weiter untersucht werden sollen. Ratsmitglied vom Hagen stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag um folgenden Teilsatz zu ergänzen: "... und den in der Sitzung eingebrachten Anregungen und Bedenken." Die Ergänzung wird angenommen. Beschluss: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage des in der Sitzung präsentierten Entwurfs und den in der Sitzung eingebrachten Anregungen und Bedenken. Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 188/2015 7 von 13 Vorsitzender Klug hebt die Bedeutung einer Neuaufstellung des FNP im Sinne der Vorlage heraus. Hinzu kommen Fragen zur Wohnraumentwicklung. Ratsmitglied Bobe hinterfragt, ob die Neuaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist, zumal hiermit eine Entscheidung über eine Summe von 200.000,-€ getroffen wird. Angesichts der Bedeutung und der Kurzfristigkeit der Vorlage beantragt er für seine Fraktion daher eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Vorsitzender Klug fragt, ob eine Vertagung in den nächsten Rat ausreichend ist. Seitens Ratsmitglied Bobe wird dies als zu kurz bezeichnet. Sachkundige Bürgerin Wenner sieht die Dringlichkeit nicht. Eine Verschiebung in den nächsten PSTA ist ausreichend. Dezernent Schiffer ist von dem Antrag überrascht, da dieses Thema bereits Gegenstand der Beratungen zum Haushalt gewesen ist. Im Rahmen dessen sind die Mittel angemeldet und es ist auf diese Thematik hingewiesen worden und wohl auch überfraktionell beschlossen worden, dass die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt die Neuaufstellung und die Freigabe der Finanzmittel beantragt. Vorsitzender Klug bestätigt die Aussage des Dezernenten und erinnert an die wachsenden Anforderungen von Seiten der Regional- und Landesplanungen. Ratsmitglied Fuchs hebt heraus, dass 'überall' nach Einsparmöglichkeiten im Haushalt gesucht wird und dass die Entscheidung über 200.000,-€ gut überlegt sein will. Ggf. lassen sich diese Mittel auch einfach schieben. Darüber hinaus ist der genannte Betrag im Haushaltsplan als Mindest-Betrag bezeichnet, mit weiteren Gutachterkosten ist zu rechnen. Er möchte daher diese Frage innerhalb seiner Fraktion diskutieren. Dezernent Schiffer gibt zu Bedenken, dass die von Land und Bezirksregierung geplanten Änderungen und Einschränkungen die Stadtplanung immer komplizierter machen werden. Er plädiert daher dafür, die Diskussion in einer der nächsten Sitzungen wieder aufzunehmen. Ratsmitglied Fuchs erwidert, dass nach seinem Kenntnisstand auf Kreisebene die Regelungen im neuen Landesentwicklungsplan (LEP) 'eher aufgeweicht werden'. Er sieht daher in Zukunft eher mehr Handlungsspielraum als weniger. Abteilungsleiter Lamberty äußert, der Entwurf zum LEP liegt bereits vor. Demnach wird mit Flächenausweisungen zukünftig jedoch wesentlich restriktiver umgegangen und damit stark in die Planungshoheit der Kommune eingegriffen. Es ist freilich nicht sicher, dass geplanten Flächenentwicklungen, die heute seitens der Stadt geltend gemacht werden, nachgekommen wird, es ist jedoch so, dass Flächen, die heute nicht beansprucht werden, zukünftig auch sicher nicht zur Verfügung stehen werden. Insofern besteht jetzt zumindest noch die Chance, Flächenentwicklungen einzubringen. Nach dem LEP wird der Gebietsentwicklungsplan (GEP) neu aufgestellt. Spätestens wenn dieser seine Verbindlichkeit entfaltet, wird der kommunale Spielraum hinsichtlich neuer Flächenentwicklungen starkt eingeschränkt sein. Er hebt heraus, dass zum jetzigen Zeitpunkt die übergeordneten Planungsebenen zumindest offener für Diskussionen sind. Vorsitzender Klug schlägt vor, dass dem Vertagungsantrag zum nächsten PSTA am 27.08. gefolgt wird. Er bittet die Verwaltung darum, die Dringlichkeit ggf. im Rahmen einer neuen Vorlage nochmals darzulegen und bittet die-Fraktionen, die Dinge, die diskutierten Belange zu Dringlichkeit sowie zu LEP und Regionalplan (GEP) in der Beratung zu berücksichtigen. Er führt weiter aus, dass bekannt ist, dass in 2015 die haushalterische Grenze von 5% überschritten werden wird. Das bedeutet, dass diese Grenze in 2016 nicht überschritten werden darf. Nach heutigem Kenntnisstand hat der Haushalt 2016 allerdings kein Potential mehr für weitere Ausgaben. Ein Verschieben der Ausgaben für den FNP nach 2016 birgt also die Gefahr, dass evtl. ein zweites Jahr in Folge die 5%-Grenze nicht einghalten wird, womit die Stadt Brühl dann im Nothaushalt wäre. Selbst bei einer Erhöhung der Grundsteuer B besteht das Risiko, dass die Überschüsse durch die Kreisumlagenerhöhung aufgezehrt werden. Damit ist auch jede zukünftige Zusatzbelastung des Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 8 von 13 Haushaltes hochkritisch. Im Haushalt 2015 sind die Finanzmittel für den FNP jedoch beinhaltet. Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird in den nächsten Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 27.08.2015 vertagt. Abstimmungsergebnis: 6. einstimmig Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Öffentliche Auslegung - 180/2015 Keine Wortmeldung. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 01.01 'Giesler-Galerie'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620, im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 9 von 13 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 7. einstimmig Bebauungsplan 10.07 'Nördlich Winterburg' - Öffentliche Auslegung - 187/2015 Keine Wortmeldung. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBL. l S. 1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 10.07 ‚Nördlich Winterburg‘. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst die Flurstücke: 2021/549 und 2018/549 (Winterburg 48). Die Plangebietsfläche beträgt 792 m². Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 8. einstimmig Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss - 197/2015 Vorsitzender Klug bittet um Erläuterung, warum die in der öffentlichen Kritik stehenden Klimaanlagen nicht Gegenstand des Bebauungsplans sind. Kaiser fasst kurz zusammen, dass der Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen für das zukünftige Erweiterungsvorhaben darstellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird nachgewiesen, dass (Lärm-) Immissionen keine Grenzwerte überschreiten. Dies gilt sowohl für Lieferverkehr wie auch für Kühlanlagen. Die konkrete Ausführungsplanung wird aber im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Antragsteller nachgewiesen und durch die Bauaufsicht geprüft. Erst zu diesem Zeitpunkt liegen Kenntnisse über die konkreten Anlagen vor. Die Fa. Lidl hat zudem zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sämtliche Kühlaggregate ausgetauscht und durch leisere Geräte ersetzt werden. Weiterhin sollen die Anlagen auch an anderer Stelle aufgestellt werden, so dass diese von der Wohnbebauung ein Stück abrücken. Ratsmitglied Bobe verweist auf die Position seiner Fraktion aus den vergangenen Sitzungen und kündigt weiterhin seine Ablehung an. Beschluss: Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 10 von 13 I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasses“, 1. Änderung: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09. - 19.09.2014) und TÖB-Beteiligung bis zum 25.09.2014 A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.03 Wird nicht berücksichtigt. B2.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B3.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.03 Wird nicht berücksichtigt. B5.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B5.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B5.03 Wird nicht berücksichtigt. B6.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B6.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B6.03 Wird nicht berücksichtigt. B7.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B7.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B7.03 Wird nicht berücksichtigt. A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T3.01 Stadt Bornheim Ist bereits berücksichtigt. T6.01 IHK Köln Ist bereits berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung (16.03.2015 - 24.04.2015) und TÖB-Beteiligung bis zum 10.04.2015 B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme kein Eingang abwägungsrelevanter Inhalte Abstimmungsergebnis: 10 / 5 / 0 Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 11 von 13 Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße“, 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5906 und 5918. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 9. 9/5/1 Mitteilungen - keine 10. Anfragen 10.1 Gewerbegebiet Brühl-Ost hier: Anfrage CDU-Fraktion vom 15.5.2015 206/2015 Dezernent Schiffer kündigt an, dass ein eingeschränktes Gewerbegebiet geplant ist, so dass keine die Wohnnutzung störende emittierenden Betriebe angesiedelt werden. Dass der Bebauungsplan noch nicht fertig bearbeitet ist liegt daran, dass zunächst die Rahmenplanung für Brühl-Ost abgewartet werden sollte. Grunderwerbern in diesem Gebiet ist das Fehlen eines rechtswirksamen Bebauungplans bekannt. Die Bearbeitung soll aber nunmehr zumindest für den nördlichen Teil fortgeführt werden. Besondere Anforderungen sind von Seiten der Interessenten nicht nachgefragt worden. Hinsichtlich Mobilität erschließt bereits - seit Ansiedlung der Telekom - ein Stadtbus den gewerblichen Standort. Es soll am Standort aber auch geprüft werden, ob ggf. Fahrradleihsysteme o.ä. installiert werden können. Hier ist Hr. Kalle als Mobilitätsmanager gefragt, ggf. mit Ideen beizutragen. Die Installation von Breitbandverbindungen wird zukünftig fast flächendeckend vorgesehen. Ratsmitglied Dr. Kollenberg bittet um schriftliche Beantwortung. Vorsitzender Klug bittet um Protokollierung der Antwort in der Niederschrift. 10.2 Kreuzung Kaiser- / Kurfürsten- / Friedrichstraße Vorsitzender Klug fragt nach dem Planungsstand zum Minikreisel und wann mit dem Bau begonnen wird. Dezernent Schiffer antwortet, dass die Bauleistung bereits ausgeschrieben ist und das mit dem Bau voraussichtlich in den Sommerferien begonnen wird. Der Kreisel verbleibt zum überwiegenden Teil innerhalb der vorhandenen Bordsteine, so dass lediglich zwei Stellplätze wegfallen müssen. Der Umbau bleibt daher allerdings relativ kostengünstig. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 12 von 13 10.3 PSTA - Terminlegung Ratsmitglied Bobe möchte wissen, warum die Sitzung nicht auf die parallel laufende Veranstaltung zu 'Brüneo' abgestimmt wurde, da er davon ausgeht, dass dies für viele Anwesenden von Interesse gewesen wäre. Vorsitzender Klug erinnert daran, dass im letzten PSTA die ursprünglich für Donnerstag, 11.06., vorgesehene Sitzung bei allgemeiner Zustimmung auf den Montag, 08.06., vorverlegt wurde, da eben am 11.06. die Abschlussveranstaltung zum Moderationsverfahren Phantasialand erfolgt. 10.4 Zensus 2010 Ratsmitglied vom Hagen erinnert nach angefragten Ergebnissen aus dem Zensus 2010. Abteilungsleiter Lamberty kündigt Ergebnisse für eine der nächsten Sitzungen an. Kaiser gibt einen kurzen Überblick über mögliche Aussagen aus dem Zensus 2010. __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.06.2015 13 von 13