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Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
15.06.2015
Erstellt
15.07.15, 18:27
Aktualisiert
15.07.15, 18:27
Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 08.07.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 15.06.2015 Öffentliche Sitzung 2. Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 237/2015 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) teilt mit, dass er den Bericht zur Kenntnis nehme. Seine Meinung hierzu habe er kundgetan, er halte das Verfahren für sehr aufwändig, habe heute aber im Detail keine weiteren Anmerkungen. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) nimmt den Bericht ebenfalls zur Kenntnis. Er ist in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke überrascht, dass keine ergänzenden Hinweise im Bereich Eigenkapitalausstattung erfolgt seien. Er hätte zumindest für notwendig erachtet darauf hinzuweisen, dass es verschiedene Ansätze gebe. Er beabsichtige daher, in der nichtöffentlichen Sitzung hierzu etwas näher auszuführen. Bürgermeister Freytag antwortet, dass es noch Diskussionsbedarf gebe und teilt mit, dass hierzu erst am vergangenen Freitag eine Besprechung mit dem Rechtsbeistand stattgefunden habe. Es sei somit gar nicht möglich gewesen, dieses Thema in der Vorlage abschließend darzustellen. Gerne werde er in nichtöffentlicher Sitzung hierüber informieren. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) nimmt Bezug auf den Entwurf und weist zur Vergütung in § 6 Abs. 6 darauf hin, dass er zwar grundsätzlich damit einverstanden sei, aber da auch eine Splittung Stadtwerke, Aufsichtsrat in Betracht käme, solle hierüber nochmal beraten werden. Über die alleinige Satzungskompetenz, zwar mit Weisung des Rates, müsse ebenfalls diskutiert werden. Er sehe hier einen großen Öffentlichkeitsbedarf. Außerdem spricht er die Auftragsvergaben (von mehr als 50.000 €, soweit sie nicht schon im Wirtschaftsplan enthalten seien) unter § 7 m, n, o an. Dies sei abweichend hier zu der Praxis. Man habe auch im Haushalt Maßnahmen, die über 50.000 € gehen, aber da werde zumindest die Vergabe oder auch entsprechend die Einzelmaßnahme nochmal vorberaten. Er rege daher an, sich hierüber noch einmal Gedanken zu machen. Ansonsten klinge der Entwurf soweit ganz vernünftig. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) weist auf eine redaktionelle Änderung hin. In § 6 erschließe sich ihm die Nummerierung nicht, diese sei scheinbar fehlerhaft und so sicher nicht beabsichtigt. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) regt an zu überlegen, ob man die Sitzungshäufigkeit des Verwaltungsrates von zwei Sitzungen pro Jahr auf vier Sitzungen pro Jahr anpasse. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Hauptausschuss 15.06.2015 1 von 2 Beschluss Hauptausschuss 15.06.2015 2 von 2