Daten
Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
05.05.15, 18:27
Aktualisiert
05.05.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 04.05.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 16.04.2015
Öffentliche Sitzung
5.
Bebauungsplan 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg' - Aufstellungsbeschluss -
114/2015
Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass die alten Planungen nicht mehr heutigen Zielen
an dem Standort entsprechen. Die Nachbarschaft soll hinsichtlich der Geschosse vor unmaßstäblichen Entwicklungen bewahrt werden.
Ratsmitglied Pitz möchte wissen, ob bereits entsprechende Bauanträge vorliegen. Abteilungsleiter Lamberty bestätigt, allerdings ist das gegebene Planungsrecht nicht in dem
Umfang ausgeschöpft worden.
Ratsmitglied Ratsmitglied Gerharz möchte gewährleistet haben, dass Dachgeschossausbauten weiterhin möglich sind, Abteilungsleiter Lamberty sichert dies zu.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes
08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg'.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 4, und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Nördlich
entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1242, 1153, 1402,
östlich
entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 1402, 1153, 1136, 1137,
südlich
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 1137, 1138, 1139, 1140,
1242,
westlich
entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1242.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015
1 von 1