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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
05.05.15, 18:27
Aktualisiert
05.05.15, 18:27
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188'
- Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188'
- Satzungsbeschluss -)

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Brühl, den 04.05.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 16.04.2015 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss - 116/2015 Abteilungsleiter Lamberty trägt vor. Ratsmitglied Weitz erläutert, dass die Zustimmung nach wie vor nicht gegeben werden kann, da hier nur dem Wunsch eines Einzelnen gefolgt wird. Beschluss: 1. Abwägungsbeschluss Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 "Bonnstraße 166-188", 2.vereinfachte Änderung Abwägungsvorschlag aud der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung Bürger/Bürgerinnen Abwägung der Stellungnahme lfd.Nr. 01.01 Wird nicht berücksichtigt. 02.01 Wird nicht berücksichtigt. 02.02 Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens) 02.03 Wird nicht berücksichtigt. 02.04 Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens) Abstimmungsergebnis: 10 / 5 / 0 Beschluss: 2. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß §10 Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), den Bebauungsplan 01.16 Teil I Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 1 von 2 "Bonnstraße 166 - 188" 2. vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00 m. Der Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 10 / 5 / 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 2 von 2