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Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
05.05.15, 18:27
Aktualisiert
05.05.15, 18:27
Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 04.05.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 16.04.2015 Öffentliche Sitzung 4. Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße' - Aufstellungsbeschluss - 120/2015 Abteilungsleiter Lamberty erinnert an das bereits vorgestellte Projekt und fasst die Planung kurz zusammen. Mit dieser Vorlage soll nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Ratsmitglied Weitz fragt, ob und wie das Wegerecht für den Hinterlieger abgesichert ist. Dezernent Schiffer antwortet: 'privatrechtlich'. Abteilungsleiter Lamberty führt aus, eine öffentliche Erschließung wird dort nicht erfolgen, private Eigentümer müssen sich einigen. Ratsmitglied Weitz will gewährleistet haben, dass das Hinterliegergrundstück erreichbar ist. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass es dort ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht geben wird. Dies ist dann grundbuchlich zu sichern. Dezernent Schiffer erläutert, dass ein solches (privates) Recht bereits heute besteht. Ratsmitglied Weitz möchte geklärt haben, dass sich eine Änderung der Rechtslage auch durch die bauliche Veränderung nicht ergibt. Dezernent Schiffer bestätigt, dass sich durch die Bautätigkeiten keine Änderungen an grundbuchlichen Rechten ergeben. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20 und wird wie folgt begrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 330, 378, 410 und 433 von den ostwärtigen Grenzen der Flurstücke 433, 410, 378, 94, 96, 380, 98 und 512 (Kölnstraße 67 bis 81, von der Heinrich-Esser-Straße bis zum Schulgrundstück der Pestalozzi-Schule) von den südlichen Grenzen der Flurstücke 512, 509, 508, 61 und 62 (Heinrich-Esser-Straße 14, 16, von der Kölnstraße bis einschließlich des westlich gelegenen Parkplatzes an der Heinrich-Esser-Straße) von den westlichen Grenzen der Flurstücke 62, 383, 382 und 330. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 1 von 2 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 2 von 2