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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
354 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
05.05.15, 18:27
Aktualisiert
05.05.15, 18:27

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 27.04.2015 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 16.04.2015 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 19:45 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr. Kollenberg, Wolfgang Pohl, Frank Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Krämer, Clemens vertritt: Eiben, Detlef Richter, Kerstin vertritt: Isicok, Rengin Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE Lanzrath, Sascha vertritt: Winkelmann-Strack, Bernd vom Hagen, Michael LINKE/PIRATEN Heuser, Hjalmar FDP Pitz, Jochem vertritt: Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Hagedorn-Brinkmeyer, Christel (DKSB) vertritt: Sallach, Bianca Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schulz, Michael (61/3 Abwasser und Tiefbau) Schriftführer: Kaiser, Karsten Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 1 von 10 Gäste: Hr. Mesenholl, Büro MWM, Aachen Hr. Schneider, Büro La Città, Grevenbroich Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger / Einwohner des Ausschusses für Bauen und Umwelt zu TO-Punkt 2 "Gestaltung des barrierefreien Zugangs der Unterführung Brühl-Mitte" und TO-Punkt "Pflasterung im Innenstadtbereich, Antrag Linke&Piraten vom 13.03.2015" geladen: CDU Hans, Josef Linke/Piraten Hupp, Harry Nicht anwesend / entschuldigt: Eiben, Detlef (SPD) Isicok, Rengin (SPD) Winkelmann-Strack, Bernd (GRÜNE) Brämer, Marie-Therese (FDP) Sallach, Bianca (DKSB) Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 19.02.2015 2. Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Unterführung BrühlMitte/Balthasar-Neumann-Platz (124/2015) 3. Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße / südlich Otto-Wels-Straße' - Entwurfspräsentation - (115/2015) 4. Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss - (120/2015) 5. Bebauungsplan 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg' - Aufstellungsbeschluss - (114/2015) 6. Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss - (116/2015) 7. Anträge 7.1 Pflasterung im Innenstadtbereich Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 13.03.2015 (117/2015) 7.2 Sozialer Wohnungsbau Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom (131/2015) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 2 von 10 28.03.2015 7.3 Planung und Entwicklung des Belvedere-Geländes Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2015 8. Mitteilungen 8.1 Nächste PSTA-Sitzung 9. Anfragen 9.1 Prozentualer Anteil der Stadt Brühl am "Sozialen Wohnungsbau" Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 13.03.2015 Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 (132/2015) (118/2015) 3 von 10 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Sitzung legt er die neue Tagesordnung fest: Unter TOP 7 'Anträge' (neu) werden die unter TOP 8.1, 8.3 und 8.4 angelegten Anträge behandelt. Die nachfolgenden TOP rutschen um einen nach hinten. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 19.02.2015 Ratsmitglied Hupp bittet um Korrektur seiner Funktionsbezeichnung auf Seite 6 der Niederschrift (Ratsmitglied anstelle Sachkundiger Bürger). 2. Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Unterführung BrühlMitte/Balthasar-Neumann-Platz 124/2015 Ratsmitglied Hupp verweist auf den eingereichten Fragenkatalog und bittet um schriftliche Beantwortung in der Niederschrift, Dezernent Schiffer sagt dies zu. Anhang 'Fragen': 1. Mit was für einem Fundament sind die Gabionen versehen? Ist die Standsicherheit der Gabionen gewährleistet? Das Fundament ist aus einer mineralischen Tragschicht. Statik liegt für Fundament und Gabionen vor 2. Bei einem Geländer muss für den statischen Nachweis eine s.g. „Holmkraft“ angesetzt werden. Wie sind die Gabionen untereinander gestützt, befestigt u. ausgesteift? Die Statik erfolgt durch Eigengewicht, Geometrie und Verankerung durch Geogitter im anstehenden Erdreich. Die Ziergabionen sind kraftschlüssig an das Bauwerk angedübelt. 3. Um älteren und gehbehinderten Menschen die Gelegenheit zu geben, sich ggf. daran festzuhalten, zu stützen oder sich hochzuziehen: Besteht die Möglichkeit ein Geländer in dem „Zick-Zack-Bereich“ zu montieren? Ein Geländer ist in diesem Bereich nicht erforderlich, da dies lediglich als normaler Gehweg zu betrachten ist. Aus gestalterischen Gründen ist dies auch nicht gewünscht. Allerdings ist entlang der Treppe ein Geländer vorgesehen. 4. Durch starke Regenfälle könnte Erdreich durch Vlies und Gabionen auf die Fußwege gelangen und eine Rutschgefahr darstellen. Reicht das Vlies (Dicke, Wasserundurchdringlichkeit) zwischen den Gabionen und dem Erdreich als Verschmutzungsschutz? Das Vlies ist ausreichend. 5. Durch den erdseitigen Kontakt zum Boden liegen insbesondere an der Seite der Körbe, die der Sichtkontrolle nicht zugänglich sind, korrosionsfördernde Bedingungen vor. Ist die Korrosionsbeständigkeit der Drahtgeflechtbehälter (Gabionen) gewährleistet? Ja. Bei dem verwendeten Material ist nicht nur die Oberfläche gegen Korrosion geschützt, sondern das Material selbst besteht aus einer Zinklegierung. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 4 von 10 Ein entsprechendes Prüfzeugnis liegt vor. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 3. - einstimmig - Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße / südlich Otto-WelsStraße' - Entwurfspräsentation - 115/2015 Abteilungsleiter Lamberty erinnert an das bereits Ende 2013 vorgestellte Projekt und erläutert, dass das jetzige Projekt sich hieraus entwickelt und dass der Städtebauliche Vertrag zur Zeit in Vorbereitung ist. Gutachter Schneider trägt vor. Ratsmitglied vom Hagen möchte hinsichtlich der Parkplatzthematik wissen, ob Sammeleinrichtungen für Stellplätze vorgesehen wieviel Stellplätze für den sozialen Wohnungsbau geplant sind und ob gewährleistet ist, dass der Bahnhof Brühl-Badorf (L18) zukünftig in beiden Richtungen barrierefrei erreichbar sein wird. Gutachter Schneider führt aus, dass in beiden Fällen - Wohnungsbauprojekt 'Sozialer Wohnungbau' wie auch 'Freifinanzierter Wohnungbau' heute noch nicht exakt bekannt ist, wieviele Wohneinheiten entstehen. In Abhängigkeit hiervon werden ausreichend Stellplätze realisiert. Diese Stellplätze erfolgen in Gemeinschaftsstellplatzanlagen (tw. unterirdisch). Im Einfamilienhausgebiet (73 Hauseinheiten) sind mit 27 Stellplätzen im öffentlichen Raum hinreichend Stellplätze geplant. Dezernent Schiffer erklärt, dass der Vorhabenträger nicht für die Barrierefreiheit der Linie 18 verantwortlich ist. Gleichwohl wird die Zuwegung im weiteren Verfahren noch thematisiert. Ratsmitglied Bobe fragt, ob es eine Lärmschutzwand zu Linie 18 geben wird. Lt. Gutachter Schneider wird dies im weiteren Verfahren untersucht. Ratsmitglied Pütz fragt, ob und wie denn die südlich anliegenden Grundstücke an das Plangebiet angebunden werden. Gutachter Schneider erläutert, dass die betroffenen Grundstückseigentümer keine hinreichende Bereitschaft für einen Verkauf zeigen lassen. Von daher werden diese Grundstücke voraussichtlich nicht für eine Bebauung entwickelt. Ratsmitglied Pitz schlägt vor, entlang der Alten Bonnstraße Geschosswohnungsbau und im Plangebiet überwiegend Einfamilienhausbau zu planen. Abteilungsleiter Lamberty bestätigt, dass dies bereits so vorgesehen ist. Gutachter Schneider erläutert dies am Plan. Ratsmitglied Pütz fragt, ob die Erschließung ausschließlich vom Kreisverkehr her erfolgt, Abteilungsleiter Lamberty bestätigt. Beschluss: Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens. Abstimmungsergebnis: 4. - einstimmig - Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße' - Aufstellungsbeschluss - Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 120/2015 5 von 10 Abteilungsleiter Lamberty erinnert an das bereits vorgestellte Projekt und fasst die Planung kurz zusammen. Mit dieser Vorlage soll nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Ratsmitglied Weitz fragt, ob und wie das Wegerecht für den Hinterlieger abgesichert ist. Dezernent Schiffer antwortet: 'privatrechtlich'. Abteilungsleiter Lamberty führt aus, eine öffentliche Erschließung wird dort nicht erfolgen, private Eigentümer müssen sich einigen. Ratsmitglied Weitz will gewährleistet haben, dass das Hinterliegergrundstück erreichbar ist. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass es dort ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht geben wird. Dies ist dann grundbuchlich zu sichern. Dezernent Schiffer erläutert, dass ein solches (privates) Recht bereits heute besteht. Ratsmitglied Weitz möchte geklärt haben, dass sich eine Änderung der Rechtslage auch durch die bauliche Veränderung nicht ergibt. Dezernent Schiffer bestätigt, dass sich durch die Bautätigkeiten keine Änderungen an grundbuchlichen Rechten ergeben. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20 und wird wie folgt begrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 330, 378, 410 und 433 von den ostwärtigen Grenzen der Flurstücke 433, 410, 378, 94, 96, 380, 98 und 512 (Kölnstraße 67 bis 81, von der Heinrich-Esser-Straße bis zum Schulgrundstück der Pestalozzi-Schule) von den südlichen Grenzen der Flurstücke 512, 509, 508, 61 und 62 (Heinrich-Esser-Straße 14, 16, von der Kölnstraße bis einschließlich des westlich gelegenen Parkplatzes an der Heinrich-Esser-Straße) von den westlichen Grenzen der Flurstücke 62, 383, 382 und 330. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 5. - einstimmig - Bebauungsplan 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg' - Aufstellungsbeschluss - 114/2015 Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass die alten Planungen nicht mehr heutigen Zielen an dem Standort entsprechen. Die Nachbarschaft soll hinsichtlich der Geschosse vor unmaßstäblichen Entwicklungen bewahrt werden. Ratsmitglied Pitz möchte wissen, ob bereits entsprechende Bauanträge vorliegen. Abteilungsleiter Lamberty bestätigt, allerdings ist das gegebene Planungsrecht nicht in dem Umfang ausgeschöpft worden. Ratsmitglied Ratsmitglied Gerharz möchte gewährleistet haben, dass Dachgeschossausbauten weiterhin möglich sind, Abteilungsleiter Lamberty sichert dies zu. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 6 von 10 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 4, und ist folgendermaßen abgegrenzt: Nördlich entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1242, 1153, 1402, östlich entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 1402, 1153, 1136, 1137, südlich entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 1137, 1138, 1139, 1140, 1242, westlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1242. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 6. - einstimmig - Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss - 116/2015 Abteilungsleiter Lamberty trägt vor. Ratsmitglied Weitz erläutert, dass die Zustimmung nach wie vor nicht gegeben werden kann, da hier nur dem Wunsch eines Einzelnen gefolgt wird. Beschluss: 1. Abwägungsbeschluss Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 "Bonnstraße 166-188", 2.vereinfachte Änderung Abwägungsvorschlag aud der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung Bürger/Bürgerinnen Abwägung der Stellungnahme lfd.Nr. 01.01 Wird nicht berücksichtigt. 02.01 Wird nicht berücksichtigt. 02.02 Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens) 02.03 Wird nicht berücksichtigt. 02.04 Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens) Abstimmungsergebnis: 10 / 5 / 0 Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 7 von 10 Beschluss: 2. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß §10 Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), den Bebauungsplan 01.16 Teil I "Bonnstraße 166 - 188" 2. vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00 m. Der Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 7. 10 / 5 / 0 Anträge 7.1 Pflasterung im Innenstadtbereich Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 13.03.2015 117/2015 Dezernent Schiffer erinnert, dass dieses Thema bereits im vorletzten Umwelt- und Bauausschuss behandelt worden ist. Abteilungsleiter Schulz fasst zusammen, dass vor einigen Jahren eine Probefläche von 30qm neu verfugt worden ist. Hiervon ist heute nur noch ein knapper qm übrig geblieben ein Teilbereich, der von KFZ nicht belastet werden kann. Heute würde man nicht anders bauen als in den 80er Jahren. Man würde lediglich einen anderen Pflasterstein wählen, da der vorhandene Schichtenstein die Eigenschaft hat, dass sich im Laufe der Jahre einzelne Schichten ablösen, die nachbehandelt werden müssen. Vorsitzender Klug fragt welcher Stein denn heute gewählt werden würde. Abteilungsleiter Schulz meint, man würde sich heute für einen Granit oder einen Basalt, reine Erstarrungsgesteine, keine Schichtensteine entscheiden. Sachkundiger Bürger Heuser bestätigt Vorsitzendem Klug, dass sich die Anfrage damit erledigt hat. 7.2 Sozialer Wohnungsbau Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2015 131/2015 Ratsmitglied Weitz führt aus, schon in der Sitzung des Sozialausschusses wurde die Frage erörtert, wieviele Wohnungen demnächst aus der Mietpreisbindung raus fallen werden. Demnach waren im September 2014 707 Wohneinheiten im Bestand des Mietwohnungbaus, zwei Monate später waren es schon nur noch 388 WE. Die SPD-Fraktion sieht es Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 8 von 10 daher als wichtige Zukunftsaufgabe, Quoten zugunsten von Geschosswohungsbau für weitere Wohngebiete festzuschreiben. Vorsitzender Klug stellt klar, dass diese Forderungen relativiert werden müssen, da angesichts der derzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten der soziale Wohnungsbau nicht mehr günstiger ist, als derjenige, der aus der Mietpreisbindung raus gefallen ist. Abteilungsleiter Lamberty ergänzt, dass nach Bauplanungsrecht zwar Sozialer Wohnungsbau festgesetzt werden kann und damit auch die Nutzung der Grundstücke auf genau solche Wohngebäude beschränkt wird, die nach Art, Größe und Ausstattung der Wohnungen die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen, ob aber eine Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus tatsächlich erfolgt, bleibt hingegen offen. Eine konkrete Steuerung bleibt letztlich einem Städtebaulichen Vertrag vorbehalten. Ratsmitglied Weitz und Ratsmitglied Pitz sind diese Probleme bekannt. Ratsmitglied Pitz führt aus, dass eine Quote aber nicht hilfreich ist, da sie inbesondere bei kleinen Grundstücken die Bebauung durch Investoren eher verhindert. Überdies gibt es nur noch wenige Flächen, auf die ein solcher Beschluss Anwendung finden würde. Ein Grundsatzbeschluss wird daher abgelehnt. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass das Thema 'Sozialer Wohnungsbau' grundsätzlich bei allen Fraktionen als bedeutsam gesehen wird. So wird dieses Thema im Übrigen auch bei der Gebausie diskutiert, die in den nächsten Jahren solche Projekte angehen wird. Auch Ratsmitglied vom Hagen schließt sich der Meinung von Ratsmitglied Pitz an, wonach nur noch wenige Bauflächen in Brühl vorhanden sind. Er bestätigt, dass mittlerweile alle Fraktionen der Meinung sind, dass mehr für den Sozialen Wohnungsbau getan werden muss. Die Festlegung einer Quote hält er für nicht zielführend. Für wichtig hält er aber die Erstellung eines Wohnraumbedarfsplans. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass Informationen aus der Zensuserhebung von 2011 in einer der nächsten Sitzungen gegeben werden sollten. Abstimmungsergebnis: 6/9/0 7.3 Planung und Entwicklung des Belvedere-Geländes Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2015 132/2015 Ratsmitglied Weitz erinnert an die letzte PSTA-Sitzung und die Beratungen zur Planung um das Wicke-Gelände, die ihrerseits Auswirkungen auf die Rahmenplanung Innenstadt haben. Darüber hinaus sind - nach seiner Meinung - auch die zuletzt geführten Gespräche zur Ansiedlung eines Hotels auf dem Belvedere-Gelände gescheitert. Hieraus ergibt sich nach Auffassung seiner Fraktion die Situation, dass die Planungen für das BelvedereGelände grundsätzlich neu aufgelegt werden sollen. Ratsmitglied Pitz hält den Antrag für verfrüht. Zuerst muss sich fachlich mit den Denkmalschutzauflagen auseinandergesetzt werden. Die neu zu bewertende Situation muss daher erst abgewartet werden. Hierzu zählt auch die Prüfung und Bewertung der Parksituation. Ratsmitglied vom Hagen stimmt Ratsmitglied Pitz zu, wonach der Umgang mit dem Denkmalschutz geklärt werden muss. Er fasst zusammen, dass es drei zentrale Themen gibt: Denkmalschutz, Finanzierung einer baulichen Maßnahme, Parkraum und Umgang mit diesem Verkehr durch Kölnstraße und Burgstraße. Er spricht sich für die Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt und eine Bürgerbeteiligung aus. Zunächst gilt es die Diskussion um den Denkmalschutz abzuwarten. Ratsmitglied Gerharz warnt vor einer Abwertung des Belvedere-Geländes. Zunächst sind die bereits vorgenannten Themen abzuarbeiten. Daher kommt der Antrag heute zu früh. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 9 von 10 Ratsmitglied Weitz argumentiert im Sinne des Antrags und regt an, sich Gedanken zu machen, wie die alternative Entwicklung für das Belvedere-Gelände zukünftig aussehen soll. Sachkundiger Bürger Heuser kündigt Zustimmung für den SPD-Antrag an, da sich durch die Wicke-Planung Auswirkungen für das Belvedere-Gelände ergeben werden. Er spricht sich für die Beteiligung der Anwohner / Bürger / Geschäftsleute aus. Abstimmungsergebnis: 8. 6/9/0 Mitteilungen 8.1 Nächste PSTA-Sitzung Vorsitzender Klug informiert, dass die nächste PSTA-Sitzung vom 11.06.2015 auf den 08.06.2015 vorverlegt werden soll, da zum ursprünglichen Termin die Abschlussveranstaltung der Phantasialand-Moderation vorgesehen ist und hierfür kein Alternativtermin gefunden werden konnte. Dezernent Schiffer hebt heraus, dass auch der Bürgermeister an der Sitzung teilnehmen möchte. Zu anderen Terminen ergeben sich Einschränkungen für andere Teilnehmer. Ratsmitglied vom Hagen bittet um Aktualisierung des Terminplanes im Ratsinformationssystem. 9. Anfragen 9.1 Prozentualer Anteil der Stadt Brühl am "Sozialen Wohnungsbau" Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 13.03.2015 118/2015 Dezernent Schiffer regt an, dass dieses Thema an den zuständigen Sozialausschuss weiter geleitet wird. Sachkundiger Bürger Heuser sagt Weiterleitung zu. __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.04.2015 10 von 10