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Beschlusstext (Neues Friedhofskonzept)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
34 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
08.06.15, 18:27
Aktualisiert
08.06.15, 18:27
Beschlusstext (Neues Friedhofskonzept) Beschlusstext (Neues Friedhofskonzept) Beschlusstext (Neues Friedhofskonzept) Beschlusstext (Neues Friedhofskonzept)

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Brühl, den 03.06.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 20.04.2015 Öffentliche Sitzung 2. Neues Friedhofskonzept 148/2015 Herr Güß vom Büro PlanRat aus Kassel stellt das neue Friedhofskonzept anhand der vorliegenden Unterlagen vor. Bürgermeister Freytag bedankt sich für den Vortrag und stellt diesen zur Aussprache. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) möchte wissen, wie mit den Überschussflächen verfahren werde, wenn die Liegezeiten abgelaufen seien und man die Flächen anders nutzen möchte. Herr Güß führt aus, dass die Umwandlungsprozesse tatsächlich Jahrzehnte dauern werden. Sei eine Fläche frei von allen Ruhezeiten, könne man diese nach Übergangsfristen komplett aus dem Friedhof herausnehmen, entwidmen und bebauen. Fraglich sei heute, ob man in 40 Jahren so umfangreich Bauflächen benötige, es gebe bislang nur ganz wenige Friedhöfe, wo bereits belegte Flächen tatsächlich für Bauland genutzt wurden. Auch mache er nur selten solche Konzepte. Er empfehle jedoch ein Hauptaugenmerk darauf zu richten, zusammenhängende, leere Strukturen auf den Friedhöfen zu organisieren, damit verbleibende Grünflächen effizient zu pflegen und zu unterhalten sind. Dies sei wichtiger als darauf hinzuwirken, dass freie Flächen bebaut werden könnten. Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) fragt mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit, wie wichtig es aus seiner Sicht sei, dass eine Friedhofsverwaltung und damit direkte Ansprechpartner vor Ort am Friedhof ansässig sind. Weiter möchte er wissen, ob es Sinn mache, mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit auch andere Friedhöfe mit Potential in Brühl, z.B. Vochem und Kierberg, zu betrachten, die beispielsweise in Sachen Naturverbundenheit mehr bieten als der jetzt betrachtete zentrale und große Friedhof. Herr Güß bestätigt, dass es durchaus Sinn mache, Bewährtes auf dem Südfriedhof auch auf den anderen Friedhöfen in irgendeiner Form mit zu berücksichtigen. Andere Friedhöfe seien jetzt allerdings noch nicht betrachtet worden, daher könne er im Einzelnen momentan nichts dazu sagen. Er warne jedoch davor, auf jedem Friedhof das volle Angebot unterbringen zu wollen. Dies müsse mit gewissen Gewichtungen zum entstehenden Aufwand auch im Verhältnis zur Stadtstruktur betrachtet werden Zur ersten Frage führt er aus, dass es durchaus wesentlicher Entscheidungsgrund für einen Friedhof sein könne, dass die Verwaltung vor Ort sei und man direkt kompetent beraten werde. Generell halte er dies für strategisch gut, allerdings wisse er nicht, wie dies in eine Arbeitsplanung eingebunden sei, hierfür sei er zu wenig in der Materie. Ratsherr Dahmen (CDU) verdeutlicht, dass man sich mit einem solchen Konzept auf Jahrzehnte festlege. Der Südfriedhof habe für die Brühlerinnen und Brühler eine große Beschluss Hauptausschuss 20.04.2015 1 von 4 Bedeutung als Friedhof, aber auch als Kulturlandschaft. Er fragt, ob es aus planerischer Sicht sinnvoll sei, die anderen, kleineren Friedhöfe, z.B. Badorf, Schwadorf auch in das Konzept zu integrieren. Weiter möchte er mit Blick auf die vergangenen Sturmereignisse wissen, ob man in diesem Konzept nicht auch ein Pflege- und Parkkonzept integrieren müsse, damit die Kulturlandschaft Friedhof für die nachfolgenden Generationen erhalten bleibe. Er sehe das Ganze als Gesamtpaket und das jetzt vorliegende Konzept für den Südfriedhof als ersten Baustein. Herr Güß antwortet, dass es durchaus Sinn mache, erst einmal mit einem Konzept anzufangen. Das Grundkonzept sei gut aufgestellt, so dass es langfristig einen guten Leitfaden gebe. In der Realität sei es aber ständigen Veränderungen unterworfen. Entwicklungen, die sich beispielsweise durch Gebührenveränderungen oder veränderte Nachfrage ergeben, müssten weiterhin betrachtet werden. In Sachen Baumpflege- und Parkkonzept stimme er der Aussage von Herrn Dahmen zu. Gehe die Entwicklung so weiter, brauche es einen hohen Umfang an zusätzlichen Bäumen, die man zu einem Grabangebot mache. Man müsste daher ab jetzt anfangen vorauszudenken und zu überlegen, welcher Baum gut geeignet sei, welcher geschickt stehe usw. Nach der jetzigen Prognose brauche man durchaus eine solche Weiterentwicklung. Ratsherr Gerharz (CDU) erkundigt sich, ob man die Rücknahmeflächen für alle Friedhöfe untersuchen müsse oder ob diese nur auf den Südfriedhof auswiesen werden. Auf dem Nordfriedhof habe man gerade islamische Grabfelder ausgewiesen. Er frage daher, ob es nicht sinnvoller sei, die Flächen auf dem Nordfriedhof freizuhalten und die islamischen Grabfelder auf den Rücknahmeflächen des Südfriedhofs anzusiedeln. Herr Güß weist darauf hin, dass hierfür nur eine geringe Fläche am südlichen Rand geeignet wäre. Er gibt zu Bedenken, dass bei den islamischen Gräbern eine lange Bindung entstehe, die eine mögliche Rückentwicklung verbauen würde. Herr Kurth bemerkt, dass die Vorgabe der Muslime nach unbefleckter Erde sowie ein Dauergrab auf ewig eingehalten werden müsse. Auf dem Südfriedhof sei für Muslime zu wenig geeignete Fläche vorhanden. Der Nordfriedhof hingegen habe genügend Kapazitäten frei. Ratsherr Hupp (Linke&Piraten) erklärt, dass seine Fraktion den Friedhofsentwicklungsplan begrüße. Er mahnt, dass bei freiwerdenden Flächen der Charakter des Südfriedhofs mit den alten Baumbeständen nicht zerstört werden dürfe. Der Friedhof sei nach dem Schlosspark und dem Villewald eine der schönsten Grünanlagen die er kenne. Herr Güß geht davon aus, dass es durch die Extremschrumpfung der althergebrachten individuellen Sarggräber eine Charakterveränderung geben werde. Beim Anpacken des Themas Gebühren sollte diese Grabform ein Stück weit entlastet werden, so dass vielleicht wieder mehr Menschen sich für ein Sarggrab entscheiden, was einen positiven Effekt auf den Charakter habe. Ratsherr Weesbach (SPD) nimmt Bezug auf die Gebührenkalkulation und fragt im Hinblick drauf, dass sich irgendwann Kosten und Gebühren nicht mehr decken, nach einer Empfehlung, welche Grabform in welchem Umfang mit höheren bzw. günstigeren Gebühren belegt werden sollte. Herr Güß führt aus, dass er wegen der Rechtssicherheit empfehle, bei der Gebührenkalkulation mit Gewichtungsfaktoren, sog. Äquivalenzziffern, zu arbeiten. Diese seien, histoBeschluss Hauptausschuss 20.04.2015 2 von 4 risch bedingt, oftmals anhand von Fläche vergeben worden, daher seien meist die Urnengräber relativ günstig und große Sarggräber relativ teuer. An diesen Stellschrauben solle man auf rechtskonforme Weise drehen und versuchen, neben der Flächenäquivalenz noch andere Bereitstellungsfaktoren als zusätzliche Gewichtung zu berücksichtigen. Mit den Gewichtungsfaktoren könne man dann versuchen, eine neue, bessere Austarierung hinzubekommen. Hierbei müsse man intern das Angebot innerhalb vom Friedhof gut aufeinander abstimmen, damit es nicht zu Fehlsteuerungen komme. Begrenzung nach Außen sei immer der regionale Wettbewerb. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) spricht die Fläche für Sinti und Roma an und möchte wissen ob es Sinn mache nur diese Ecke herauszunehmen, logischer sei es den ganzen Südbereich freizumachen und damit gerade Grenzen schaffe. Weiter fragt er, ob bereits seitens der Verwaltung eine neue Gebührenkalkulation in der Mache sei. Bürgermeister Freytag antwortet, dass verwaltungsintern das Thema mit den Äquivalenzziffern bereits aufgegriffen wurde. Sollte der Beschluss so gefasst werden, werde man die Kalkulation vorbereiten. Herr Güß gibt Herrn Pitz vom reinen Flächenbedarf her Recht, zumal man den Gräbern eine relativ lange Nutzung zugesagt habe. Es gehe hier aber um die Kernbelegung, d.h. wo steuert man was hin. Vom reinen steuern werde es aber nicht so sein, dass man in einem Schritt alle Umstrukturierungen vornehmen könne. Die ganze Entwicklungskonzeption sei auf eine sehr lange Zeit ausgerichtet. Daher sei es kein Hindernis, diese Ecke in Kauf zu nehmen. Ratsherr Dahmen (CDU) hakt nach, inwieweit die vor Ort Tätigen (Steinmetze etc.) in diesem Bereich an dem Konzept mitgearbeitet haben. Er fragt, ob dieser Personenkreis mit eingebunden sei, wenn ja in welcher Form und bittet, ihnen die Gelegenheit geben, zu diesem Konzept eine Stellungnahme abzugeben oder alternativ sich gemeinsam mit Herrn Güß mit dem Konzept auseinanderzusetzen, bevor ein Beschluss gefasst werde. Herr Güß bestätigt, dass die Friedhofsverwaltung das Konzept bereits umfangreich abgestimmt habe, dies sei auch schon ein Stück weit ins Konzept eingeflossen, z.B. seien Partnerbestattungen auf Hinweis der Beteiligten zunächst zurückgestellt worden, da dieses Angebot eine so große Attraktivität erhalte, dass dies die individuellen Gräber nochmals stärker bremse. Herr Kurth ergänzt, dass es einen jährlich stattfindenden runden Tisch gebe und man sich für die neuen Bestattungsformen sogar zweimal im Jahr getroffen habe. Das Friedhofskonzept sei zum Teil in der Runde vorgestellt worden, jedoch nicht in dieser zusammengefassten Form. Bürgermeister Freytag stellt fest, dass es erst konkret werde, wenn es um die Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung gehe. Er schlägt daher vor, sich vor der endgültigen Beschlussfassung, wenn die Satzungsentwürfe und das städtisch abgefasste Konzept vorliegen, nochmals mit den Steinmetzen und Friedhofsgärtnern zusammenzusetzen und das endgültige Ergebnis zur Beschlussfassung mit vorlegen. Ratsherr Dahmen (CDU) spricht sich dafür aus, den Beschluss in die übernächste Ratssitzung am 22.06.2015 zu vertagen, damit sich vorher Gärtnereien, Steinmetze und Bestatter mit diesem Konzept beschäftigen können. Beschluss Hauptausschuss 20.04.2015 3 von 4 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) fragt nach, ob, wie von Herrn Dahmen bereits angesprochen, ein Pflegekonzept, was den Baumbestand in ganz konkreter Form angeht, noch gesondert folge. Bürgermeister Freytag bejaht dies. Er bedankt sich bei Herrn Güß für den Vortrag. Er stellt fest, dass er keine grundsätzliche Infragestellung dessen wahrgenommen habe, was vorgestellt wurde. Er frage daher, wenn das Konzept erst nach weiterer Beteiligung formal Betroffener in den Rat komme, ob Bedenken dagegen bestehen, bereits die Satzung anzupassen und dies parallel laufen zu lassen. Beschluss: Der HA beschließt, den Beschluss in die übernächste Ratssitzung am 22.06.2015 zu vertagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 20.04.2015 4 von 4