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Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
23.02.2015
Erstellt
17.03.15, 18:28
Aktualisiert
17.03.15, 18:28
Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 17.03.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.02.2015 Öffentliche Sitzung 4. Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 49/2015 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) stellt fest, dass es drei Varianten gebe. Die CDUFraktion habe sich noch nicht fest gelegt sondern noch weiteren Beratungsbedarf. Er bitte daher, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung an den Rat zu verweisen. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) kündigt an, dass seine Fraktion dem Modell „Rückholung von SSB und Gebäudemanagement“ den Vorzug gebe. Dieses biete eine größere Transparenz, da eine direkte Beratung der Angelegenheiten im Rat und in den Fachausschüssen gewährleistet sei und habe zusätzlich noch finanzielle Vorteile. Stellvertretender Bürgermeister Saß (GRÜNE) zeigt sich erfreut darüber, dass der Bürgermeister mit seinem Beschlussvorschlag zumindest teilweise dem Antrag von CDU + GRÜNEN gefolgt sei. Zwar habe auch seine Fraktion noch Beratungsbedarf; man tendiere aber eher zur Überführung beider Bereiche in eine AöR, da die Vorteile klar überwiegten. Er bedauert, dass die SPD-Fraktion dies nicht erkenne. Abschließend weist er darauf hin, dass zusätzliche Gründungskosten dann nicht anfielen, da die AöR ohnehin gebildet werde. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Berg (SPD) hält dem entgegen, dass bisher von keiner Seite belegt worden sei, dass die Vorteile einer AöR überwiegen würden. Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) schließt sich dem Vorschlag der SPDFraktion an und plädiert ebenfalls für eine Rückholung beider Bereiche in die Verwaltung. Stellvertretender Bürgermeister Saß (GRÜNE) verweist auf den Vorschlag des Bürgermeisters, der die Vorteile in Bezug auf den SSB auch erkannt habe. Bürgermeister Freytag stellt richtig, dass es einen Unterschied gebe zwischen seiner Erkenntnis und dem Vorschlag in der Vorlage. Er habe aus seiner Meinung nie einen Hehl gemacht, dass er auch bezüglich des SSB die Rückholung in die Verwaltung präferiere. Allerdings sehe er nur einen geringen Unterschied zwischen den Organisationsmöglichkeiten. Er habe viele Gespräche geführt und suche selbstverständlich eine Möglichkeit, die relativ breit getragen werde. Man spreche hier schließlich über Kolleginnen und Kollegen, dessen Votum eine ganz entscheidende Rolle spiele. Insofern erachte er den hier formulierten Prüfungsauftrag – der noch keine endgültige Entscheidung beinhalte - für genau richtig. Es seien noch vielfältige Rahmenbedingungen zu prüfen, z.B. die Verdienstmöglichkeiten auf der einen Seite und die Personalkosten auf der anderen Seite. Man müsse daher die Vor- und Nachteile genau abwägen und dann zu einer vernünftigen Lösung kommen. Beschluss Hauptausschuss 23.02.2015 1 von 2 Einig sei man sich auf jeden Fall über die Rückholung selbst zur Einsparung der Umsatzsteuer. Abschließend gibt er zu bedenken, dass sich durch diesen Beschluss die Ausgaben in einer Höhe verringerten, die man im Rahmen der Konsolidierung unter Punkt 2 nie erreichen könne. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) verweist auf die im Antrag dargelegten Gründe. Es gehe im Übrigen nicht nur um die Einsparung von Steuern, sondern es bestehe Handlungsbedarf und ein Sachzwang aufgrund der notwendigen Umsetzung europäischen Rechts. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist die Vorlage zur Beschlussfassung an den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 23.02.2015 2 von 2