Daten
Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
03.08.15, 18:28
Aktualisiert
03.08.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 22.07.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 03.06.2015
Öffentliche Sitzung
3.
Haushaltsplan RJ 2015
hier: Zuschüsse Sportförderung
158/2015
Beigeordnete Burkhardt lädt die Ausschussmitglieder zu einer Arbeitsgruppe „Überarbeitung der Sportförderrichtlinien“ ein und bittet jede Fraktion, eine Vertretung in das Gremium zu entsenden, woraufhin eine Terminabfrage erfolgen wird.
Die Ausschussmitglieder sagen zu, nach fraktionsinterner Absprache der Verwaltung
jeweils eine Vertretung mitzuteilen.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt, die im Jahre 2015 bei Kostenstelle 42030000, Konto
531800 - Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 68.100,00 € wie folgt zu verteilen:
1) Sockelbetrag in Höhe von 153,00 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern
2) Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen
3) Zuschuss an die DLRG in Höhe von 1.530,00 €
4) Zuschuss an den Stadtsportverband in Höhe von 2.300,00 €
5) Zuschuss Vereinsjubiläen
6) Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
7) Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendliche bis zum 21.
Lebensjahr
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Sportausschuss 03.06.2015
einstimmig
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