Daten
Kommune
Brühl
Größe
14 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
03.08.15, 18:28
Aktualisiert
03.08.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 22.07.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 03.06.2015
Öffentliche Sitzung
5.
Nutzung der städtischen Turnhallen und Sportplätze durch
Brühler Schulen und Sportvereine
Bez: SpA 24.02.1994
214/2015
Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) fragt, ob das Max-Ernst-Gymnasium für die
Nutzung des BTV-Sportzentrums Gebühren zahlen müsse und wie die Auslastung durch
das Max-Ernst-Gymnasium sei.
Fachbereichsleiterin Weiskopf erläutert, dass die Nutzung für den Schulsport vertraglich
geregelt sei und keine Gebühren gezahlt werden müssen. Zudem gebe es eine starke
Auslastung im BTV-Sportzentrum durch das Max-Ernst-Gymnasium.
Beschluss:
Der Sportausschuss genehmigt die in der Anlage dargestellten Belegungen der städtischen Turn- und Sporthallen sowie der städtischen Sportplätze. Darüber hinaus nimmt er
die Belegung des KarlsBades durch Schulen und Vereine zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Sportausschuss 03.06.2015
einstimmig
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