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Beschlusstext (Nutzung der städtischen Turnhallen und Sportplätze durch Brühler Schulen und Sportvereine Bez: SpA 24.02.1994)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
14 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
03.08.15, 18:28
Aktualisiert
03.08.15, 18:28
Beschlusstext (Nutzung der städtischen Turnhallen und Sportplätze durch Brühler Schulen und Sportvereine
Bez: SpA 24.02.1994)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 22.07.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 03.06.2015 Öffentliche Sitzung 5. Nutzung der städtischen Turnhallen und Sportplätze durch Brühler Schulen und Sportvereine Bez: SpA 24.02.1994 214/2015 Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) fragt, ob das Max-Ernst-Gymnasium für die Nutzung des BTV-Sportzentrums Gebühren zahlen müsse und wie die Auslastung durch das Max-Ernst-Gymnasium sei. Fachbereichsleiterin Weiskopf erläutert, dass die Nutzung für den Schulsport vertraglich geregelt sei und keine Gebühren gezahlt werden müssen. Zudem gebe es eine starke Auslastung im BTV-Sportzentrum durch das Max-Ernst-Gymnasium. Beschluss: Der Sportausschuss genehmigt die in der Anlage dargestellten Belegungen der städtischen Turn- und Sporthallen sowie der städtischen Sportplätze. Darüber hinaus nimmt er die Belegung des KarlsBades durch Schulen und Vereine zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Beschluss Sportausschuss 03.06.2015 einstimmig 1 von 1