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Beschlusstext (Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
16.03.15, 18:28
Aktualisiert
16.03.15, 18:28
Beschlusstext (Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und
Wohnunterkünften der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 16.03.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 10.02.2015 Öffentliche Sitzung 3. Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt Brühl 30/2015 Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) bittet die Verwaltung im § 3 Abs. 1 Nr. 3 eine Differenzierung zwischen Haus- und Benutzungsordnung vorzunehmen. Anmerkung der Schriftführerin: Es wurde veranlasst, folgende Änderung für die zu verabschiedende Satzung durch den Rat neu zu formulieren: 3. „einen Abdruck dieser Satzung und der Haus- und Benutzungsordnung sowie ggf. zusätzlich die Hausordnung der angemieteten Wohnung“ Ratsfrau Regh (CDU) bittet um Erläuterung der unterschiedlichen Grundgebühren im § 5 Abs. 2 und 5 der zu beschließenden Satzung. Anmerkung der Schriftführerin: Der Abteilungsleiter des FB 50, Herr Zons, teilt Folgendes dazu mit: „Abs. 5 behandelt eine vorübergehende anderweitige Unterbringung wie z.B. in einer Ferienwohnung, einem Hotel oder in einer sonstigen außerstädtischen Einrichtung.“ Dieser Absatz wurde in den 90iger Jahren eingeführt, um im Falle einer kurzfristigen Notunterkunft überhaupt Gebühren erheben zu können. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, ergeht folgender Beschluss: Beschluss: Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt Brühl zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Sozialausschuss 10.02.2015 1 von 1