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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Beschluss zur Öffentlichen Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
10.03.15, 18:27
Aktualisiert
21.07.15, 18:28
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Beschluss zur Öffentlichen Auslegung -) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Beschluss zur Öffentlichen Auslegung -)

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Brühl, den 10.03.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 19.02.2015 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung - 31/2015 Ratsmitglied Weitz erinnert an Diskussionen zum Thema Ein- und Ausfahrt vom Discountergrundstück und kann nicht erkennen, inwieweit der Bebauungsplan dieses Problem löst. Eine Zustimmung erfolgt daher nicht. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass der Bebauungsplan den Verkehr nicht regeln kann. Der Betreiber wird aber den Verkehr auf seinem eigenen Grundstück zukünftig im Einbahnstraßenverkehr regeln, so dass die Störungen im Verkehrsablauf nicht mehr erwartet werden. Sachkundige Bürgerin Wenner kritisiert, dass der abfließende Verkehr nach ihrer Beobachtung problematisch ist. Dies hat jedoch mit der Erweiterung des Discounters nichts zu tun. Die Situation wird so bleiben. Ratsmitglied Pütz bestätigt die Auffassung von Wenner und regt an, dass über die Ausfahrt des Sportbetriebes raus gefahren werden soll. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass eine solche Ausfahrt nicht möglich ist, da dort das erweiterte Discountergebäude geplant ist. Dezernent Schiffer stellt klar, dass das Planungrecht die Ausfahrt nicht steuern kann. Er stellt auch in Frage, ob dies - ordnungsrechtlich gesteuert - über eine 'Rechts-Raus-Ausfahrt' tatsächlich wünschenswert ist. Sachkundige Bürgerin Wenner bestätigt die Auffassung von Pütz, wonach die Ausfahrt als gemeinsame Ausfahrt mit dem Sportbetrieb hätte gewählt werden sollen. Sie sieht in Zukunft die Einbahnstraßenlösung kommen. Außerdem wird in der Steingasse häufig falsch geparkt. Ratsmitglied Pütz schließt sich dieser Auffassung an. Vorsitzender Klug bemerkt, dass die Aufgabe der Bauleitplanung nicht darin besteht, das falsche Verkehrsverhalten Einzelner steuern zu wollen. Die Lösung dieser Probleme besteht allein in der konsequenten ordnungsbehördlichen Kontrolle. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fasst zusammen, dass der Discounter vergrößert wird und dass er daher mehr Verkehr erwartet. Die bekannten verkehrlichen Probleme werden dadurch verschärft. Er kündigt daher Ablehnung der Planung an. Fachbereichsleiter Schaaf führt das Einzelhandelskonzept der Stadt Brühl an und hebt die Bedeutung dieses Standortes für eine nachhaltige Nahversorgung heraus. Die geplante Vergrößerung ist zeitgemäß und dient der langfristigen Sicherung des Standortes. Ratsmitglied Weitz erinnert, dass seine Fraktion den Standort 'schon früher' nicht für den geeignetsten Standort gehalten hat. Die Zustimmung würde nach seiner Auffassung zu einer Verschärfung der verkehrlichen Situation führen. Sachkundige Bürgerin Wenner meint, dass dem Discounter eine Verkaufsfläche von 800qm ausreicht. Beschluss: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 1 von 2 I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5904 und 5918. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 8/6/1 Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 8/6/1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 2 von 2