Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
10.03.15, 18:27
Aktualisiert
10.03.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 10.03.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 19.02.2015
Öffentliche Sitzung
6.
Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte
Änderung
- Beschluss: Aufstellung, Öffentliche Auslegung -
40/2015
Ratsmitglied Weitz erläutert, dass seine Fraktion hier nicht zustimmt. Zum Zeitpunkt des
Ursprungsbebauungsplans (01.16) hatte seine Fraktion Fragen gestellt, die nicht hinreichend beantwortet werden konnten. Zudem wird mit dieser Änderung einem Einzelinteresse gefolgt, was aufgrund der geplanten Größe des Bauvorhabens auch nicht vertretbar
erscheint.
Beschluss:
I: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes
01.16 Teil I "Bonnstraße 166 - 188" 2. Vereinfachte Änderung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des
Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00
m.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
10 / 5 / 0
Beschluss:
II: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß §
13 Abs. 2 Nr.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I
S.1748), der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Abstimmungsergebnis:
10 / 5 / 0
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015
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Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015
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