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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
405 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
10.03.15, 18:27
Aktualisiert
21.07.15, 18:28

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 10.03.2015 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 19.02.2015 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:45 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf vertritt: Reiwer, Eva-Maria Dr. Kollenberg, Wolfgang Pohl, Frank 18:00 - 19:15 Uhr (ab 19:15 h vertreten durch Hans, Josef) Pütz, Josef Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Eiben, Detlef Isicok, Rengin Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Heuser, Hjalmar FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) von der Verwaltung: Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführer: Kaiser, Karsten Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 1 von 11 Gäste: Hr. Mesenholl, Büro MWM, Aachen Hr. Menzel, Büro Büder Menzel Architekten, Brühl Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger des Ausschusses für Bauen und Umwelt; zu TO-Punkt 2 (Innenstadtsanierung - Umgestaltung Balthasar-Neumann-Platz, - Beschluss Pflaster -) geladen: CDU Hans, Josef Rattay, Wolfgang SPD Fuchs, Ronald Venghaus, Marcus GRÜNE Saß, Robert (bis 18:59 Uhr, noch TOP 2) Krämer, Clemens LINKE/PIRATEN Hupp, Harry FDP ./. Nicht anwesend / entschuldigt: Reiwer, Eva-Maria (CDU) Spitz, Wilbert (NABU) Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 20.11.2014 2. Innenstadtsanierung - Umgestaltung Balthasar-Neumann-Platz - Beschluss Pflaster - 3. Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie 18 - Kurzvortrag - 4. Bebauungsplan 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“ - Präsentation Städtebaulicher Entwurf - (39/2015) 5. Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung - (31/2015) 6. Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung (40/2015) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 (42/2015) 2 von 11 - Beschluss: Aufstellung, Öffentliche Auslegung 7. Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2014 8. Mitteilungen 9. Anfragen Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 (38/2015) 3 von 11 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der unter 7.1 geplante TO-Punkt (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie 18 - Kurzvortrag -) einvernehmlich nach vorn, d.h. hinter TO-Punkt 2 vorgezogen, damit der zu beiden TO-Punkten vortragende Referent seine Vorträge nacheinander präsentieren kann. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 20.11.2014 Einwendungen werden nicht erhoben. 2. Innenstadtsanierung - Umgestaltung Balthasar-Neumann-Platz - Beschluss Pflaster - 42/2015 Gutachter Mesenholl trägt per Power-Point-Präsentation vor. Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen, um die im Raum ausliegenden MusterPflastersteine in Augenschein zu nehmen. Ratsmitglied Weitz erinnert daran, dass in der Rampe zur Unterführung derzeit bereits einer der ausliegenden Steine (Variante 4) verlegt wird. Er plädiert dafür, dass eine einheitliche Straßenraumgestaltung mit möglichst dem selben Stein erfolgen sollte - unabhängig von der optischen Veränderung, die sich im Laufe der Zeit ergeben wird. Weiterhin stellt er heraus, dass dieser - bereits für die Rampe gewählte - Stein, der kostengünstigste ist. Insofern sollte es bei diesem Stein bleiben. Ratsfrau Brämer stellt fest, dass ihr der im Steinweg liegende Stein am besten gefällt. Sie möchte zur Steinvariante 4 wissen, wie sich dieser mit der Reinigung insbesondere unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktnutzung sowie unter Lichteinwirkung verhält. Gutachter Mesenholl erläutert, dass v.a. helle Steine stärker Schmutz annehmen und daher stärker nachdunkeln als dunklere. Die Reinigung an sich - egal bei welchem Stein - führt zu einer Aufrauhung der Steine und dadurch zu einem Nachdunkeln. Ein glatter Stein mit wenig Poren ist grundsätzlich weniger anfällig und insofern beständiger. Ratsmitglied vom Hagen hebt heraus, dass es auf dem Markt nicht nur zu Verschmutzungen durch feste Bestandteile kommt, sondern auch durch Flüssigkeiten. Wie verhalten sich die Steine dazu? Gutachter Mesenholl führt aus, dass glatte Steine eine geringere Angriffsfläche bieten, an die sich zB Öle und feste Bestandteile anhaften können. Flüssigkeiten werden von glatten Steinen schneller ausgewaschen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Flächen vor Rathaus B, wo heute bereits Marktwagen und -stände stehen. Diesen Flächen ist eine besondere Verschmutzung nicht anzusehen. Ratsmitglied Dr. Fiedler möchte hinsichtlich der Qualität und Rauhigkeit wissen, welcher Stein am Thüringer Platz verlegt wurde. Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass dies kein geschliffener Stein ist, sondern dass dieser eher mit Stein-Variante 4 vergleichbar ist. Vorsitzender Klug möchte wissen, ob ein Nacharbeiten / Schleifen oder Strahlen bei Variante 4 noch möglich ist. Gutachter Mesenholl erläutert, dass glatte Steine ca. 5 - 6x kugelgestrahlt werden können. Die Steinvariante 4 aufgrund der bereits vorhandenen RauNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 4 von 11 higkeit jedoch nur noch ca. 1x, da dort die Gefahr besteht, dass Spitzen herausgebrochen werden. Die Behandlung bei Betonsteinen ist als ‚endlich’ zu betrachten. Natursteine können immer wieder gestrahlt werden. Vorsitzender Klug möchte weiter wissen, ob der Franzikanerhof ebenfalls geschliffen ist. Fachbereichsleiter Schaaf bejaht. Ratsmitglied vom Hagen fragt, warum in der Rampe denn nicht auch der selbe Stein wie im Steinweg schon vorhanden, verwendet worden ist, zumal auch dieser Stein gleich rutschfest ist. Gutachter Mesenholl führt dies auf den hohen Zeitdruck, unter dem die damalige Entscheidung hat fallen müssen, zurück. Betont aber, dass beide damals zur Auswahl anstehenden Steine gleichermaßen rutschfest waren. Die heutige erneute Entscheidung hat jedoch auch angesichts der Größe der Fläche des Balthasar-NeumannPlatzes eine höhere Bedeutung. Er hebt zudem heraus, dass - aufgrund der unter dem BNP liegenden Tiefgarage - über weite Strecken keine (Regenwasser-) Einläufe vorgesehen werden können. Regenwasser muss also über die gesamte Länge des Platzes abgeführt werden. Abflusstechnisch kann ein glatter Stein das Wasser schneller abführen. Weiterhin sieht ein glatter Stein über der großen Fläche edler aus. Ratsmitglied vom Hagen möchte den Begriff der Rauhigkeit erläutert haben. Gutachter Mesenholl fasst zusammen: „Rutschfestigkeit ist ein Zusammenspiel zwischen mikrorauh und makrorauh. Mikrorauh ist die Reibung auf einer Fläche. Makrorauh ist die Inhomogenität in der Oberfläche.“ Ein makrorauher Stein hat sehr viele Spitzen und sehr viele Täler. Für die Rutschigkeit stellt sich die Frage, ob die Spitzen spitz sind oder abgerundet. „Ein makrorauher Stein mit runden Gesteinskörnern kann viel glatter sein, als ein geschliffener Stein, der keine Makrorauhigkeit hat.“ Für die Rutschfestigkeit ist ein hoher SRT-Wert aussagekräftig. Dieser nimmt bezug auf die Mikrorauhigkeit eines Steins. Ein SRT-Wert von 55 gilt bereits als rutschfest. Die vorgeschlagenen Steine liegen alle bei über 65 und sind somit noch rutschfester. Ratsmitglied Hans hebt die Bedeutung Brühls in der Region heraus. Insofern sollte man heute nicht ein paar tausend Euro sparen, sondern Wert auf einen attraktiven Stein / auf eine attraktive Platzgestaltung legen, was durch den glatten Stein, der auch schon im Steinweg liegt, gewährleistet werden kann. Da auch keine negativen Erscheinungen hinsichtlich der Rutschfestigkeit auf Dauer zu erwarten sind, spricht er sich für die Wahl des glatten Steins aus. Ratsmitglied Weitz bestätigt, dass die Stadt einen attraktiven Balthasar-Neumann-Platz erhalten soll - wichtiger für die Attraktivität ist jedoch v.a. die Nutzung eines solchen Platzes. Er stellt klar, dass es letztlich wohl allein auf eine Geschmacksfrage hinausläuft, da die Rutschfestigkeit in allen Fällen gegeben ist. Beim glatten Stein kommt bei Nässe hinzu, dass die große Platzfläche spiegelt. Subjektiv muss diese optische Erscheinung für den Nutzer rutschig wirken. Er plädiert insofern für den rauheren Stein. Auch Kostengründe sprechen dafür. Ratsmitglied Heuser fragt nach, ob denn einer der Steine beim Tragen von lederbesohlten Schuhen als rutschsicherer bezeichnet werden kann. Gutachter Mesenholl erläutert, letztlich hängt dies allein vom SRT-Wert ab. Ratsmitglied Fuchs möchte wissen, ob bei Steinvariante 4 damit zu rechnen ist, ob dieser im Winter eine höhere Gefahr des Rutschens wg. Vereisung birgt. Gutachter Mesenholl fasst zusammen, beim glatten Stein erfolgt ein wesentlich schnellerer Abfluss und eine schnellere Trocknung durch die geringere Feuchtigkeitsbindung im Stein. Im Winter muss der glattere Stein aber gestreut werden, um die Spitzen zu haben, die die Oberfläche abstumpfen. Sachkundiger Bürger Pohl erinnert daran, dass die Investition auf dem BalthasarNeumann-Platz für mehrere Jahrzehnte zu sehen ist und dass die Mehrkosten von 100.000,-€ daher vertretbar sind. Er folgt dem Plädoyer des Gutachters und spricht sich für den glatten Stein aus. Nach seiner Auffassung ist dieser Stein eleganter. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 5 von 11 Sachkundiger Bürger Hupp befürchtet, dass bei der Wahl des glatten Steines die Diskussion um die Rutschigkeit dieses Steines in der Öffentlichkeit erneut entflammt wird. Weiterhin glaubt er, dass ein Stein mit einer hellen Oberfläche (hier auch glatter Stein) schneller verschmutzt als zB Stein-Variante 3. Er bezweifelt, dass der glatte Stein bei langanhaltendem Regen den besseren Abfluss gewährleistet. Nach seiner Meinung würde dies mit Stein-Variante 4 aufgrund der Großporigkeit besser funktionieren. Ratsmitglied Dr. Kollenberg fragt zum Verständnis nach: Bietet der glatte Stein eine bessere Frostbeständigkeit als die rauhe Variante, die ggf. zu Frostsprengungen führen kann? Außerdem möchte er wissen in welchen Intervallen man die Steine ‚Grundreinigen’ bzw. Strahlen kann. Gutachter Mesenholl versichert, dass alle Steine gleichermaßen frostbeständig sind. Zum Thema Kugelstrahlen führt er aus, dass ein rauher Stein grundsätzlich nicht so oft gestrahlt werden kann wie ein glatter und geschliffener Stein. Ein glatter Stein hingegen kann ca. 5 - 6x kugelgestrahlt werden. Ratsmitglied vom Hagen erklärt, dass er sich momentan nicht in der Lage sieht, über die Wahl des Steines zu entscheiden und beantragt, die Entscheidung in den Rat zu verweisen. Er bittet darum, dass die Steine im Rathausinnenhof zur Begutachtung ausgelegt werden. Vorsitzender Klug stellt fest, dass es keine Widerrede gegen diesen Vertagungsantrag gibt. Hinweis des Schriftführers: Die Power-Point-Präsentation ist im Ratsinformationssystem unter der Tagesordnung des PStA zu diesem TOP als digitale Anlage für jedermann öffentlich abgelegt. [TOP 2 (gemeinsame Sitzung mit AfBU) ist um 19:15 beendet.] Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung trifft aus den 4 vorgelegten Varianten die Auswahl des Pflasterbelages für die Neugestaltung des Balthasar-Neumann-Platzes. Abstimmungsergebnis: 3. in den Rat verwiesen Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie 18 - Kurzvortrag - Dezernent Schiffer stellt heraus, dass der Wunsch zur erneuten Präsentation vor allem vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion im Internet aufgekommen ist. Gutachter Mesenholl trägt per Power-Point-Präsentation vor. Nach Auffassung von Ratsmitglied Hans gehören die Radfahrer zukünftig zu den Verlierern dieser Planung, die aufgrund der mangelnden Querung große Umwege in Kauf nehmen müssen. Ratsherr Fuchs bittet um Beifügen der Präsentation an die Niederschrift. Dezernent Schiffer sagt um Bekanntmachung der Präsentation im Ratsinformationssystem zu. Abteilungsleiter Lamberty gibt zur Kenntnis: das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen. Die Planunterlagen liegen derzeit im Planungsamt zur Einsicht aus. Hinweis des Schriftführers: Die Power-Point-Präsentation ist im Ratsinformationssystem unter der Tagesordnung des PStA zu diesem TOP als digitale Anlage für jedermann öffentlich abgelegt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 6 von 11 4. Bebauungsplan 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“ - Präsentation Städtebaulicher Entwurf - 39/2015 Fachbereichsleiter Schaaf erinnert an die Bemühungen der Stadt in den letzten Jahren, dieses Gelände zu entwickeln. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen seitens der Eigentümer bietet sich letztlich hier nur ein Stufenkonzept an. Architekt Menzel trägt vor. Ratsmitglied Weitz möchte erläutert haben, wie sich dieses Stufenkonzept begründet. Arch. Menzel kommentiert, dass sich die einzelnen Stufen direkt aus der Entwicklung des Bebauungsplanes sowie den persönlichen Interessen der Eigentümer ergeben. Ratsherr vom Hagen erinnert, dass die Fläche bisher als potentielle Entlastungsfläche für die Parksituation auf dem Belvedere betrachtet wurde und dass das Parken dort mit dieser Planung nun manifestiert wird. Er befürchtet, dass die Einzelhandelsbetriebe, die sich auf dem Projektgelände ansiedeln, zu einer Verschärfung der Wettbewerbssituation in der nördlichen Kölnstraße führen, da – im Gegensatz zum Standort Kölnstraße – dort nun auch PKW-Stellplätze angeboten werden. Gleichwohl wird die Stärkung der Wohnfunktion in diesem Bereich ausdrücklich begrüßt. Ratsmitglied Weitz bestätigt, dass auch nach seiner Auffassung mit dieser Planung die Stellplatzsituation auf dem Belvedere-Platz manifestiert wird. Das Angebot, am Standort Wohnraum zu schaffen, wird ebfs. positiv gesehen. Ratsmitglied Hans hinterfragt, ob denn die Planung gegenüber früher nunmehr realistisch ist. Vorsitzender Klug erläutert, dass das Konzept davon ausgeht, dass jeder Eigentümer auf seinen eigenen Flächen bauen kann, wodurch keine Abhängigkeiten untereinander enstehen. Die Stadt kann aufgrund dieses Stufenmodells unabhängig von anderen Eigentümern auf ihren eigenen Flächen bauen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fasst zusammen, dass man sich nun sowohl von der Parkplatzlösung als auch von dem Modell des 'Knochens' verabschiedet. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt den Zusammenhang zwischen den Projekten. Er hebt heraus, dass die Planungen um die Gestaltung des Belvedere sich aber auch immer schon mit der Stellplatzfrage befasst hat - unabhängig von Planungsgedanken hinsichtlich des Wicke-Geländes. Diese Projektgelände sollte aber auch hinsichtlich möglicher Synergien mit dem gegenüber befindlichen Seniorenheim 'Wetterstein' betrachtet werden (Stichwort betreutes Wohnen). Weiterhin wird aber auch das städtebauliche Ziel verfolgt, die Blockränder entlang Kölnstraße und Heinrich-Esser-Straße zu schließen. Dies führt infolge des verringerten Lärms zu einem erhöhten Wohnwert. Die Geschäftslagen sollten als Ergänzung zur nördlichen Kölnstraße betrachtet werden. Großflächiger Einzelhandel soll dort nicht entstehen. Ratsmitglied vom Hagen möchte wissen, ob mit diesem Projekt nicht auch über die städtebauliche Entwicklung des Geländes der Pestalozzi-Schule nachgedacht werden sollte. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert, dass derzeit kein neuer Entwicklungsstand zur Pestalozzi-Schule vorliegt. Eine spätere städtebauliche Entwicklung in diese Richtung ist unbenommen. Vorsitzender Klug hebt heraus, dass die Stadt nach diesem Konzept tätig werden kann, ohne dass Grunderwerb getätigt werden muss. Gleichwohl sieht er die Problematik, dass die Option für Stellplätze aufgegeben wird. Er hält jedoch für fraglich, ob hieran weiter festgehalten werden muss. Ratsmitglied Weitz fragt, ob sich durch dieses Projekt Auswirkungen auf die 'Rahmenplanung Innenstadt' ergeben. Lt. Fachbereichsleiter Schaaf ist dies nicht der Fall. Grundsätzlich kann aber empfohlen werden, die Rahmenplanung Innenstadt von 2006 fortzuschrei- Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 7 von 11 ben. Ratsmitglied Weitz fragt weiter nach, ob für die Überarbeitung der Rahmenplanung eine Beauftragung erforderlich ist. Vorsitzender Klug bestätigt dies. Dezernent Schiffer stellt klar, dass mit der Entscheidung über dieses Projekt die Parkplatzsituation auf dem Belvedere zementiert wird. Er hält die Entscheidung dafür ausdrücklich für angebracht. Ratsmitglied Hans fragt nach der Zeitplanung für dieses Projekt. Fachbereichsleiter Schaaf betont, dass allein das erforderliche Bebauungsplanverfahren 1 - 1½ Jahre benötigen wird. Anschließend könnte die Stufe 1 (Innenbereichserschließung und altengerechtes Wohnen) erfolgen. Vorsitzender Klug lässt abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung des Verfahrens 03.03 „Heinrich-Esserstraße / Kölnstraße“ auf der Grundlage der vorgestellten Planung. Abstimmungsergebnis: 5. 14 / 0 / 1 Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung - 31/2015 Ratsmitglied Weitz erinnert an Diskussionen zum Thema Ein- und Ausfahrt vom Discountergrundstück und kann nicht erkennen, inwieweit der Bebauungsplan dieses Problem löst. Eine Zustimmung erfolgt daher nicht. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass der Bebauungsplan den Verkehr nicht regeln kann. Der Betreiber wird aber den Verkehr auf seinem eigenen Grundstück zukünftig im Einbahnstraßenverkehr regeln, so dass die Störungen im Verkehrsablauf nicht mehr erwartet werden. Sachkundige Bürgerin Wenner kritisiert, dass der abfließende Verkehr nach ihrer Beobachtung problematisch ist. Dies hat jedoch mit der Erweiterung des Discounters nichts zu tun. Die Situation wird so bleiben. Ratsmitglied Pütz bestätigt die Auffassung von Wenner und regt an, dass über die Ausfahrt des Sportbetriebes raus gefahren werden soll. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass eine solche Ausfahrt nicht möglich ist, da dort das erweiterte Discountergebäude geplant ist. Dezernent Schiffer stellt klar, dass das Planungrecht die Ausfahrt nicht steuern kann. Er stellt auch in Frage, ob dies - ordnungsrechtlich gesteuert - über eine 'Rechts-Raus-Ausfahrt' tatsächlich wünschenswert ist. Sachkundige Bürgerin Wenner bestätigt die Auffassung von Pütz, wonach die Ausfahrt als gemeinsame Ausfahrt mit dem Sportbetrieb hätte gewählt werden sollen. Sie sieht in Zukunft die Einbahnstraßenlösung kommen. Außerdem wird in der Steingasse häufig falsch geparkt. Ratsmitglied Pütz schließt sich dieser Auffassung an. Vorsitzender Klug bemerkt, dass die Aufgabe der Bauleitplanung nicht darin besteht, das falsche Verkehrsverhalten Einzelner steuern zu wollen. Die Lösung dieser Probleme besteht allein in der konsequenten ordnungsbehördlichen Kontrolle. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fasst zusammen, dass der Discounter vergrößert wird und dass er daher mehr Verkehr erwartet. Die bekannten verkehrlichen Probleme werden dadurch verschärft. Er kündigt daher Ablehnung der Planung an. Fachbereichsleiter Schaaf führt das Einzelhandelskonzept der Stadt Brühl an und hebt die Bedeutung dieses Standortes für eine nachhaltige Nahversorgung heraus. Die geplante Vergrößerung ist zeitgemäß und dient der langfristigen Sicherung des Standortes. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 8 von 11 Ratsmitglied Weitz erinnert, dass seine Fraktion den Standort 'schon früher' nicht für den geeignetsten Standort gehalten hat. Die Zustimmung würde nach seiner Auffassung zu einer Verschärfung der verkehrlichen Situation führen. Sachkundige Bürgerin Wenner meint, dass dem Discounter eine Verkaufsfläche von 800qm ausreicht. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5904 und 5918. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 8/6/1 Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 6. 8/6/1 Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung - Beschluss: Aufstellung, Öffentliche Auslegung - 40/2015 Ratsmitglied Weitz erläutert, dass seine Fraktion hier nicht zustimmt. Zum Zeitpunkt des Ursprungsbebauungsplans (01.16) hatte seine Fraktion Fragen gestellt, die nicht hinreichend beantwortet werden konnten. Zudem wird mit dieser Änderung einem Einzelinteresse gefolgt, was aufgrund der geplanten Größe des Bauvorhabens auch nicht vertretbar erscheint. Beschluss: Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 9 von 11 I: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.16 Teil I "Bonnstraße 166 - 188" 2. Vereinfachte Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00 m. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 10 / 5 / 0 Beschluss: II: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Abstimmungsergebnis: 7. 10 / 5 / 0 Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2014 38/2015 Vorsitzender Klug kommentiert, dass eine Vielzahl der Befreiungen vom Bebauungsplan Bauzonen auf die Anwendung neueren Rechts zurück zu führen ist. Beschluss: Der PStA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 8. einstimmig Mitteilungen - keine 9. Anfragen - keine - Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 10 von 11 __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.02.2015 11 von 11