Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
182 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

öffnen download melden Dateigröße: 182 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 21.04.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 02.03.2015 Öffentliche Sitzung 5. Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 49/2015 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) bittet um eine Abänderung der Beschlusslage dahingehend, dass darüber abgestimmt wird, auch das Gebäudemanagement, wie von seiner Fraktion ursprünglich beantragt, in die AöR zu überführen. Er verdeutlicht, dass der ursprüngliche Ansatz, Stadtservicebetrieb und Gebäudemanagement bei den Stadtwerken anzusiedeln, Kostenersparnis war, obwohl hierdurch eine Steuerpflicht für die Stadt entstanden sei. Das Verfahren habe sich durchaus als richtig und erfolgreich erwiesen und die Mehrbelastungen konnten durch die Steuern bewirtschaftet werden. Nicht auffangbar waren die Tarifsteigerungen, die es über die Jahre gegeben habe. Hintergrund der heutigen Antragstellung seien neue Rechtsgrundlagen insbesondere im Bereich des Stadtservicebetriebes, die hier ein Handeln notwendig machen, um dauerhaft die bisher bewährte Inhousevergabe aufrechtzuerhalten. Er sei der Meinung, dass das Gebäudemanagement in die AöR gehöre; den Ausführungen der Verwaltungsvorlage habe er keine Gründe entnehmen können, warum das Gebäudemanagement zwingend in die Verwaltung zurückzuholen sei. Zahlen können jederzeit präsentiert werden und durch die angeregte Doppelspitze sei auch die Verantwortlichkeit ganz klar geregelt. Zudem sei der Umzug der Gebausie von der Theodor-Körner-Straße in die Engeldorfer Straße damals völlig unumstritten gewesen. Hole man nun die Mitarbeiter/innen zurück, gebe es in diesem Gebäude Leerstände. Nach alledem halte er es daher für sinnvoll und notwendig die AöR zu gründen und das Gebäudemanagement in die AöR mit einzubringen. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) beleuchtet kurz die historische Entwicklung und spricht die „Modewellen“ der unterschiedlichen Modelle, wie z.B. PPP an. Er nimmt Bezug auf die vorliegende unabhängige Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes, welche ganz klar dazu Stellung nehme, dass das Gebäudemanagement zweckmäßigerweise in die Verwaltung überführt werden solle. Nach seiner Auffassung solle man so auch mit den Stadtservicebetrieben verfahren, da eine Organisation durch die Verwaltung sicherlich genauso effektiv sein werde, wie durch eine Anstalt öffentlichen Rechts. Darüber hinaus gebe es die Problematik, dass bei einer AöR extra ein Verwaltungsrat gegründet werden müsse. Er sehe hierdurch große Reibungs- und Zeitverluste und mangelnde Transparenz. Auch könnte ein Tarifproblem auftreten, da der TVV etwas besser sei als TVÖD, in welchen die Mitarbeiter dann zurückkehren würden. Es gebe nur ein einziges Argument für seine Fraktion, den Stadtservicebetrieb in eine Anstalt öffentlichen Rechts umzuwandeln, nämlich wenn die Mitarbeiter deutlich sagen würden, dass sie dies wollten. Derartige Signale seien ihm jedoch nicht bekannt. Aus Gründen der Transparenz und der Kostenersparnis, die AöR koste immerhin 57.000 € pro Jahr mehr, beantrage er, diese Vorlage dahingehend zu ändern, dass auch der Stadtservicebetrieb zu Punkt 1 in die Verwaltung überführt werde. Zu Punkt 2 stimme er der Vorlage des Bürgermeisters zu. Beschluss Rat 02.03.2015 1 von 5 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) führt aus, dass auch die FDP die seinerzeitige Ausgliederung von Betriebshof und Gebäudemanagement an die Stadtwerke mit zu verantworten habe. Diese Entscheidung fußte auf einem Vorschlag von Krupps Consulting, dem sogenannten Effizienzgutachten. Darüber hinaus sei anschließend eine ausführlichste Expertise der KPMG eingeholt worden, in welcher alle Zahlen verglichen wurden, auch mit einer gewissen Prognoseentscheidung. Diese Prognoseentscheidung fiel eindeutig für das gewählte Verfahren und die Prognose aus. Die damals erwarteten Vorteile seien alle erfüllt worden, insbesondere eine Synergie, die sehr überzeugend war und sich bewährt habe. Das Knowhow der Gebausie mit dem Gebäudemanagement zusammenzuführen habe hier die Früchte getragen. Ein Auseinanderreißen, insbesondere auch räumlich, werde von seiner Fraktion ganz klar abgelehnt. Ganz im Gegenteil sei die jetzige Arbeit beschwerdefrei, man habe nicht einmal davon gehört, dass etwas nicht den Vorstellungen entsprechend ausgeführt wurde oder es irgendwo „knirsche“. Von der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes sei er sehr enttäuscht, da er diese nicht als Empfehlung verstehe. Verglichen mit der KPMG, die damals knallharte Zahlen vorgelegt habe, seien dies reine Prognoseentscheidungen, und es werde nicht klar, ob die Gebäudemanagementrückführung ein steuerliches Problem löse, bzw. ob ein solches entstehe. Die Argumente seien nicht ausgegoren und veranlassen seine Fraktion, dem ganzen Vorhaben im Moment noch nicht zuzustimmen. Ziffer 2 werde abgelehnt und zu Ziffer 1 beantrage er, die KPMG zu beauftragen, die Übertragung nach der wirtschaftlichen Effizienz überprüfen zu lassen. Bürgermeister Freytag stellt klar, dass die KPMG seinerzeit nur beim Betriebshof, nicht aber beim Gebäudemanagement, beteiligt gewesen sei. Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke & Piraten) sagt, dass seine Fraktion dies ähnlich sehe, wie die SPD Fraktion. Auch er spreche sich für eine Rückholung von Stadtservicebetrieb und Gebäudemanagement in die Verwaltung aus. Ein wichtiger Grund für ihn sei, dass die bisher durch den Rat gewährleistete Transparenz dann nicht mehr da sei, aber auch, dass Kosten durch ein weiteres Aufsichtsgremium entstünden sowie langfristig entstehende Personalkosten. Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung weise er auch darauf hin, dass die Übernahme des besseren Tarifvertrags TVV nicht zur Konsolidierung des Haushaltes beitrage. Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) kritisiert, dass die Stadt in den vergangenen Jahren beim Gebäudemanagement keine Berichte bzw. ein Controlling angefordert habe. Diese seien selbstverständlich abrufbar und er sei sicher, dass die Gebausie diese gerne bereitgestellt hätte. Er sehe in der Vorlage kein einziges Argument, welches gegen eine Verlagerung in eine AöR oder für eine Zurückholung in die Stadtverwaltung spreche. Die Vorlage der örtlichen Rechnungsprüfung sei eine einseitige Untersuchung. Es sei nicht untersucht worden, welche Auswirkungen die Überführung des Gebäudemanagements in eine AöR habe. In der Untersuchung seien seines Erachtens auch Dinge benannt, die nicht endgültig geklärt seien. Eine Entscheidung auf dieser Grundlage halte er daher nicht für zielführend. Im Hinblick auf die von Herrn Riedel angesprochene Haushaltskonsolidierung weist er darauf hin, dass man bei Überführung des Stadtservicebetriebes in eine AöR den höheren Tarif eben nicht in der Stadtverwaltung und somit nicht in der Konsolidierung vor der Brust habe. Seine Fraktion werde daher entsprechend des ursprünglichen Antrags der Überführung sowohl des Stadtservicebetriebs als auch des Gebäudemanagement in eine AöR zustimmen. Bürgermeister Freytag erläutert die Hintergründe für den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung und führt aus, dass der Bericht erstellt wurde, da es bei der Abwicklung beBeschluss Rat 02.03.2015 2 von 5 stimmter Baumaßnahmen gewisse Schwierigkeiten gegeben habe. Er habe daher die Rechnungsprüfung beauftragt, die Strukturen zu untersuchen. Ratsherr Berg (SPD) betont, dass er bisher kein einziges inhaltliches Argument für die AöR gehört habe. Die einzigen sachlichen Argumente stünden im Bericht der Rechnungsprüfung. Er sehe darin auch eine mittelbare Aussage zur Fragestellung, welche Auswirkungen es habe, wenn die Gebäudewirtschaft in die AöR gehe. Auf Seite 2 sei erläutert, dass es mit der Rechnungslegung Probleme gegeben habe. Auch seien die Abstimmungsprobleme zwischen der Stadt und dem Gebäudemanagement bekannt gewesen. Diese Probleme wären bei einer AöR nicht beseitigt, sondern würden fortbestehen. Ihn stimme bedenklich, dass der Bericht der Rechnungsprüfung offensichtlich bei der heutigen Entscheidungsfindung keine Berücksichtigung finde. Ratsherr Hupp (Linke & Piraten) äußert Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Ausschreibungen z.B. im Bereich der Stadtreinigung. Vor dem Hintergrund, dass man einen Fuhrpark habe, befürchte er bei Überführung in eine AöR einen „ruhenden Fuhrpark“, sofern die Vergabe der Stadtreinigung an ein anderes Unternehmen erfolge. Zudem sei er der Meinung, dass es sich bei der AöR um nichts anderes als eine versteckte Privatisierung handele. Bürgermeister Freytag widerspricht den Ausführungen hinsichtlich der Ausschreibungen und weist darauf hin, dass Ausschreibungen genauso erfolgen werden, wie im öffentlichen Bereich bei der Stadt, nämlich auf der Basis VOB oder VOL. Zu den Tarifverträgen führt er nochmals die Unterschiede zwischen TVÖD und TVV aus. Da es hier jedoch zunächst um den Prüfungsauftrag gehe, sei klar, dass diese Fragen bei einem Gründungsauftrag geklärt werden müssten. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) nimmt Bezug auf den Ursprungsantrag seiner Fraktion und macht deutlich, dass man hierin bereits sehr viele Punkte aufgeführt habe, die für die AöR sprechen. Er betont, dass dies für den Stadtservicebetrieb von größter Bedeutung ist – ließe man alles, wie es ist, müssten zukünftig Leistungen ausgeschrieben werden und unser Stadtservicebetrieb könnte nicht mehr ohne Probleme mit Aufgaben betraut werden. Dies werde schon relevant bei der flächendeckenden Einführung der Biotonne. Es bestehe daher Handlungszwang. Hinsichtlich der Problematik der Tarifverträge gibt er zu bedenken, dass es auch für ein Betriebsklima nicht förderlich sei, wenn zwei unterschiedliche Tarifverträge bestünden. Ratsherr Weber (GRÜNE) weist darauf hin, dass eindeutig im Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zu lesen sei, dass eben nicht die Auswirkungen einer AöR geprüft wurden. Er betont, dass auch gerade die Schwierigkeiten mit der Anordnungsbefugnis, wie vom Bürgermeister ausgeführt, durch eine AöR gelöst werden. Es gehe um eine Strategie, die Probleme, die im Augenblick sowohl vergaberechtlicher als auch anderer Natur seien, zu lösen und dies sei in einer AöR möglich. Hiergegen habe er weder von der örtlichen Rechnungsprüfung noch vom Bürgermeister ein Argument gehört. Das Instrument der AöR, welches auch in einer Nachbarkommune seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert werde, solle daher für Brühl übernommen werden. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist nicht überzeugt von den Argumenten der Rechnungsprüfung und vermisst die Abwägung über die Gründe, warum damals gesagt wurde, dass eine Synergie, die Gebausie, die Techniker und das technische Gebäudemanagement zusammenzuführen, allen etwas bringe. Dies seien Gründe, die nach wie vor bestehen blieben. Fakt sei, dass es eine verlässliche Finanzkalkulation der KPMG gebe, um die Beschluss Rat 02.03.2015 3 von 5 Transaktion zu den Stadtwerken vorzubereiten und daran fehle es nun. Er wisse z.B. gar nicht, wieviel Miete an die Stadtwerke zu zahlen sei für das bei den Stadtwerken verbleibende Eigentum und befürchte daher einen „finanziellen Blindflug“ in die AöR. Im Ergebnis halte er die Transaktion zu den Stadtwerken finanziell für viel besser vorbereitet als die Rückholung in die AöR. Bürgermeister Freytag weist nochmals auf den Beschlusstext hin. Hier werde nicht die Rückführung oder die Gründung beschlossen, sondern hier gehe es lediglich um die Beauftragung und die umfasse weitere Prüfungsschritte. Ratsherr Berg (SPD) empfiehlt nochmals, Seite 2 des Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung zu lesen, mit dem Hinweis, dass die Probleme, die heute bestehen nicht durch eine AöR beseitigt werden. Er sei sich sicher, dass hinsichtlich der Tarifverträge der Vertrauensschutz der Mitarbeiter/innen auch so geregelt werden könne, indem für die vorhandenen Mitarbeiter die Beibehaltung des TVV mit entsprechender Teilnahme an Tarifveränderungen vereinbart werde. Dies sei in Deutschland gängige, rechtlich zulässige Praxis. Ratsherr Weber (GRÜNE) merkt an, dass immer noch Fragen offen blieben, z.B. was mit dem Gebäude passiere, welches die Stadtwerke für die Unterbringung des Gebäudemanagements errichtet habe; wo kann das Gebäudemanagement im Rathaus wieder angesiedelt werden; ist die benötigte EDV vorhanden usw. Auch die Frage nach der Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke sei offen. Ratsherr Gerharz (CDU) äußert seinen Respekt vor der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes, dennoch halte er den Ergänzungsbericht für sehr dünn. Der Bericht reiche seines Erachtens nicht als Grundlage für die Entscheidung über die Bildung einer AöR, da dieser sich mit den Auswirkungen einer AöR überhaupt nicht beschäftigt habe. Man komme aber andererseits z.B. zu dem Ergebnis, dass bei Überführung des Gebäudemanagements in eine AöR nicht eindeutig geklärt sei, ob diese umsatzsteuerfrei sei. Man könne sich nicht mit etwas beschäftigen, was man nicht geprüft habe. Auch sehe er Widersprüchlichkeiten im Prüfbericht. Daher sei der Ergänzungsbericht für ihn nicht aussagefähig und könne nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Bürgermeister Freytag fasst die Beschlussfolge zusammen: 1. Änderungsantrag FDP 2. Änderungsantrag SPD 3. Beschlussentwurf mit Änderungsantrag CDU Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) zieht seinen Änderungsantrag, eine Prüfung durch die KPMG zu beauftragen, zurück. Er stellt anheim, diesen Hinweis im Rahmen der Prüfung weiterzugeben. Bürgermeister Freytag bestätigt, dass selbstverständlich, sollte ein solcher Beschluss zustande kommen, eine Überleitung gemäß § 613a BGB vorbereitet werde. Sehr wahrscheinlich werde man sich da auch fremder Hilfe bedienen. Erst nach dem Beschluss könne er tätig werden, einen solchen Auftrag zu erteilen. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beauftragt den Bürgermeister, Beschluss Rat 02.03.2015 4 von 5 1. die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorzubereiten. In die Anstalt des öffentlichen Rechts wird der Stadtservicebetrieb frühestmöglich überführt. Der Vorstand der AöR soll aus dem/der Geschäftsführer/Geschäftsführerin der Stadtwerke Brühl GmbH und dem/der Baudezernenten/Baudezernentin der Stadt Brühl bestehen. 2. die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorzubereiten. In die Anstalt des öffentlichen Rechts wird das Gebäudemanagement der Stadt Brühl frühestmöglich überführt. Der Vorstand der AöR soll aus dem/der Geschäftsführer/Geschäftsführerin der Stadtwerke Brühl GmbH und dem/der Baudezernenten/Baudezernentin der Stadt Brühl bestehen. Unabhängig von der zu treffenden organisatorischen Entscheidung erfolgt in diesem Zusammenhang keine Veränderung an der bestehenden Eigenkapitalsituation der Stadtwerke Brühl GmbH Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag der SPD 17 : 24 : 4 zu 1.: 28 : 17 : 0 Beschluss Rat 02.03.2015 zu 2.: 27 : 18 : 0 5 von 5