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Beschlusstext (Prüfung Gesamtabschluss 2011)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
19.01.15, 18:29
Beschlusstext (Prüfung Gesamtabschluss 2011) Beschlusstext (Prüfung Gesamtabschluss 2011)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 14.01.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.12.2014 Öffentliche Sitzung 12. Prüfung Gesamtabschluss 2011 419/2014 Ratsherr Poschmann (CDU) übernimmt als Stellvertreter des Bürgermeisters die Sitzungsleitung für TOP 12. und 13. Bürgermeister Freytag zieht sich zurück, verbleibt aber im Ratssaal. Ratsherr Dahmen (CDU) teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 02.12.2014 diese Vorlage einstimmig beschlossen habe. Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, 50678 Köln, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, erstellten Prüfungsbericht vom 10.10.2014 zum Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ in vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und erteilt gem. § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW und § 103 Abs. 6 den als Anlage beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2. Der Rat fasst folgenden Beschluss : a) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis. b) Der Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ wird gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 508.022.439,70 € und einem Überschuss von 2.093.457,94 € bestätigt. c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. d) Der Gesamtabschluss 2011 wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Beschluss Rat 08.12.2014 1 von 2 Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 08.12.2014 einstimmig 2 von 2