Daten
Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
19.01.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 14.01.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.12.2014
Öffentliche Sitzung
12. Prüfung Gesamtabschluss 2011
419/2014
Ratsherr Poschmann (CDU) übernimmt als Stellvertreter des Bürgermeisters die Sitzungsleitung für TOP 12. und 13.
Bürgermeister Freytag zieht sich zurück, verbleibt aber im Ratssaal.
Ratsherr Dahmen (CDU) teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am
02.12.2014 diese Vorlage einstimmig beschlossen habe.
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, 50678 Köln, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, erstellten
Prüfungsbericht vom 10.10.2014 zum Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt
Brühl“ in vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an
und erteilt gem. § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW und § 103 Abs. 6 den
als Anlage beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk
und Prüfungsbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde
nach § 101 Abs. 2 GO NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
2. Der Rat fasst folgenden Beschluss :
a) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“, welcher basiert
auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vorgenommenen
Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis.
b) Der Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ wird gem. § 116 Abs. 1 GO
NRW i. V. m. § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 508.022.439,70 € und einem Überschuss von 2.093.457,94 € bestätigt.
c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
d) Der Gesamtabschluss 2011 wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt
gemacht und ist bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Beschluss Rat 08.12.2014
1 von 2
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 08.12.2014
einstimmig
2 von 2