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Beschlusstext (Prüfung Jahresabschluss 2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
19.01.15, 18:29
Beschlusstext (Prüfung Jahresabschluss 2013) Beschlusstext (Prüfung Jahresabschluss 2013)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 14.01.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.12.2014 Öffentliche Sitzung 13. Prüfung Jahresabschluss 2013 428/2014 Ratsherr Dahmen (CDU) merkt an, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 02.12.2014 ebenfalls einstimmig diese Vorlage beschlossen habe. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) appelliert mit Blick auf Prognose und Ergebnis 2013 daran, sich nicht auf das Motto „Et hätt noch immer joot jejange.“ zu verlassen, sondern gemeinsam zu versuchen, das für 2015 prognostizierte Defizit gravierend zu drücken, damit entsprechende Steuerbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst vermieden werden. Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 50678 Köln, Im Zollhafen 22, erstellten Prüfungsbericht vom 05.11.2014 zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Brühl in vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und erteilt gemäß § 103 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW den als Anlage beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2. Der Rat fasst folgenden Beschluss: a.) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 50678 Köln, vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis. b.) Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 413.973.126,08 € und einem Fehlbetrag in Höhe von 1.010.962,58 € festgestellt. c.) Der Fehlbetrag in Höhe von 1.010.962,58 € wird in voller Höhe durch die Verringerung der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen. d.) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Beschluss Rat 08.12.2014 1 von 2 e.) Der Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 08.12.2014 einstimmig 2 von 2