Daten
Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
19.01.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 14.01.2015
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.12.2014
Öffentliche Sitzung
13. Prüfung Jahresabschluss 2013
428/2014
Ratsherr Dahmen (CDU) merkt an, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am
02.12.2014 ebenfalls einstimmig diese Vorlage beschlossen habe.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) appelliert mit Blick auf Prognose und Ergebnis 2013
daran, sich nicht auf das Motto „Et hätt noch immer joot jejange.“ zu verlassen, sondern
gemeinsam zu versuchen, das für 2015 prognostizierte Defizit gravierend zu drücken,
damit entsprechende Steuerbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst vermieden werden.
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 50678 Köln, Im Zollhafen 22, erstellten Prüfungsbericht vom
05.11.2014 zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Brühl in vollem Umfang zu. Er
schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und erteilt gemäß § 103 Abs. 6 i. V. m. § 101
Abs. 3 GO NRW den als Anlage beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben.
Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
2. Der Rat fasst folgenden Beschluss:
a.) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 50678 Köln, vorgenommenen
Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis.
b.) Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 413.973.126,08 € und einem Fehlbetrag in Höhe
von 1.010.962,58 € festgestellt.
c.) Der Fehlbetrag in Höhe von 1.010.962,58 € wird in voller Höhe durch die Verringerung der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
d.) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Beschluss Rat 08.12.2014
1 von 2
e.) Der Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt
gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 08.12.2014
einstimmig
2 von 2