Daten
Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
10.11.2014
Erstellt
10.12.14, 18:28
Aktualisiert
10.12.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 10.12.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
10.11.2014
Öffentliche Sitzung
2.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
391/2014
Vorsitzender Weber (GRÜNE) erweitert diese Vorlage um weitere Fällanträge als Tischvorlage um die Punkte 8-11.
Ratsherr Hupp (LINKE/Piraten) bittet um Erläuterung des zeitlichen Ablaufes zwischen
Feststellung der Notwendigkeit und Fällung. Fachbereichsleiter Schaaf teilt mit, dass die
Zeiträume unterschiedlich sind. Im Regelfall erfolgt, nach der fachlichen Feststellung
durch den Stadtservicebetrieb, der Beschluss der Umweltkommission.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass aus Vogelschutzgründen nur zwischen November und Februar gefällt werden darf. Beigeordneter Schiffer merkt an, dass bei Gefahr im Verzug im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch ohne Beschluss der
Kommission ganzjährig gefällt werden kann.
Beigeordneter Schiffer erläutert auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Fiedler (CDU), dass
die Verwaltung festgestellt hatte, dass der unter Punkt 7 erwähnte Baum am Parkplatz
Kapellenweg gefällt werden muss. Die Dorfgemeinschaft wird aber noch informiert.
Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) fragt, ob diese Anträge generell der Umweltkommission
vorgelegt wurden. Abteilungsleiter Reuter (SSB) verneint dies. Die Umweltkommission
prüft im Regelfall städtische Bäume und nur bei besonders wertvollen Bäumen oder bei
Widersprüchen und Unklarheiten auch auf Privatgrundstücken.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) bittet zu Punkt 4 um Aufklärung, ob die beiden Eiben nur
wegen der Giftigkeit der Pflanzenteile gefällt werden oder auch wegen des Standortes.
Abteilungsleiter Reuter (SSB) erläutert, dass mit Ausnahme des Fruchtfleisches der
Beeren alle Pflanzenteile der Eiben giftig sind (die Kerne sind ebenfalls giftig). In der
Maria Montessori Schule in Brühl-Heide werden auch Schüler und Schülerinnen mit
schweren geistigen Behinderungen gefördert. Daher wird empfohlen, die giftigen Eiben
auf dem Schulgelände zu entfernen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis
und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 – 7 und den nachgereichten Punkten 8 - 11
zu.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 10.11.2014
1 von 2
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 10.11.2014
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