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Beschlusstext (Anträge auf Baumfällungen Anträge auf Baumfällungenö Bezug: Baumfällanträge )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
10.11.2014
Erstellt
10.12.14, 18:28
Aktualisiert
10.12.14, 18:28
Beschlusstext (Anträge auf Baumfällungen
Anträge auf Baumfällungenö
Bezug: Baumfällanträge 
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Anträge auf Baumfällungenö
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Brühl, den 10.12.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 10.11.2014 Öffentliche Sitzung 2. Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge 391/2014 Vorsitzender Weber (GRÜNE) erweitert diese Vorlage um weitere Fällanträge als Tischvorlage um die Punkte 8-11. Ratsherr Hupp (LINKE/Piraten) bittet um Erläuterung des zeitlichen Ablaufes zwischen Feststellung der Notwendigkeit und Fällung. Fachbereichsleiter Schaaf teilt mit, dass die Zeiträume unterschiedlich sind. Im Regelfall erfolgt, nach der fachlichen Feststellung durch den Stadtservicebetrieb, der Beschluss der Umweltkommission. Vorsitzender Weber (GRÜNE) ergänzt, dass aus Vogelschutzgründen nur zwischen November und Februar gefällt werden darf. Beigeordneter Schiffer merkt an, dass bei Gefahr im Verzug im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch ohne Beschluss der Kommission ganzjährig gefällt werden kann. Beigeordneter Schiffer erläutert auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Fiedler (CDU), dass die Verwaltung festgestellt hatte, dass der unter Punkt 7 erwähnte Baum am Parkplatz Kapellenweg gefällt werden muss. Die Dorfgemeinschaft wird aber noch informiert. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) fragt, ob diese Anträge generell der Umweltkommission vorgelegt wurden. Abteilungsleiter Reuter (SSB) verneint dies. Die Umweltkommission prüft im Regelfall städtische Bäume und nur bei besonders wertvollen Bäumen oder bei Widersprüchen und Unklarheiten auch auf Privatgrundstücken. Vorsitzender Weber (GRÜNE) bittet zu Punkt 4 um Aufklärung, ob die beiden Eiben nur wegen der Giftigkeit der Pflanzenteile gefällt werden oder auch wegen des Standortes. Abteilungsleiter Reuter (SSB) erläutert, dass mit Ausnahme des Fruchtfleisches der Beeren alle Pflanzenteile der Eiben giftig sind (die Kerne sind ebenfalls giftig). In der Maria Montessori Schule in Brühl-Heide werden auch Schüler und Schülerinnen mit schweren geistigen Behinderungen gefördert. Daher wird empfohlen, die giftigen Eiben auf dem Schulgelände zu entfernen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 – 7 und den nachgereichten Punkten 8 - 11 zu. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 10.11.2014 1 von 2 Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 10.11.2014 2 von 2