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Vorlage (Verwendungsnachweis KOMM-AN 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
188 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 Kilian 50 00 40 Ki 01.03.2018 68/2018 Betreff Verwendungsnachweis KOMM-AN 2017 Beratungsfolge Sozialausschuss Integrationsrat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an Kreise und kreisfreie Städte für Maßnahmen gemäß Ziffer 2.2.2 der Richtlinie zur Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 25.06.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 537 und BASS 11 – 02), geändert durch gemeinsamen Erlass des MAIS und des MSW vom 13.04.2016, Az.: IV B 3 - 9501 1. Baustein A – Ankommenstreffpunkte 1 Stadt Brühl Auguste-Viktoria-Str. 1-19, 1 50321 Brühl Gesamt: 2.000,00 € 2.000,00 € 1 12 x 400,00 € 4.800,00 € Drucksache 68/2018 Seite - 2 – Ausstattung (2.000,00 €) In den Räumlichkeiten des KOMM-MIT in der Auguste-Viktoria-Str. 1-19, 50321 Brühl, sind Treff-und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen worden. Dort finden Sprachkurse, Ehrenamtsschulungen, Informationsveranstaltungen, Netzwerktreffen, Sport- und Bildungsangebote, sowie Beratungsangebote für Geflüchtete statt. Zur Einrichtung und Ausstattung des KOMM-MIT hat die Stadt Brühl die Pauschale, Baustein A, aus KOMM-AN-Mitteln wie folgt verwendet: Zur Durchführung der Sprachkurs- und Informationsangebote sind diverse Büroartikel, ein Laptop und multimediale Hilfsmittel (bspw. portable Box für Präsentationen, etc.) zur Durchführung der Kurse / Angebote angeschafft worden. Darüber hinaus sind zur Durchführung der Begegnungstreffen weitere Ausstattungsgegenstände (Geschirr, Besteck) angeschafft worden, um vor Ort auch die Durchführung gemeinsamer Teestunden oder gemeinsamer Essen zu ermöglichen. Genau durch solche Veranstaltungsangebote können Geflüchtete untereinander in entspannter Atmosphäre Kontakt aufnehmen und sich austauschen, sowie Netzwerke ausbauen. Durch die Einbeziehung der Ehrenamtlichen wird der Ankommens- und Begegnungstreffpunkt optimal genutzt, um nachhaltige und bedarfsgerechte Angebote zu platzieren. Damit erfolgt die Mittelverwendung unter der Zielsetzung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und ist als nachhaltige Investition auch weit über den Förderzeitraum hinaus nutzbar / verfügbar. Es handelt sich nicht um Investitionen für einmalige Veranstaltungen. Die Räumlichkeiten stehen weiterhin zu großen Teilen der Zielgruppe der geflüchteten Personen zur Verfügung. Derzeit finden zahlreiche Sprachkurse statt, die kontinuierlich evaluiert und in entsprechend differenzierte Niveaustufen aufgeteilt werden. Sie ermöglichen v.a. auch nicht zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassenen Personen den Erwerb der deutschen Sprache und damit eine zeitnahe Bildungsund Teilhabemöglichkeit in der Gesellschaft. Besonders Mütter mit kleinen Kindern, die NICHT über einen entsprechenden Betreuungsplatz verfügen / verfügen möchten, nutzen zunehmend diese spezifizierten Angebote und optimieren laufend Wissens-, Informations- und Wortschatz. Lfd. Betrieb Aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (01.01.2017 31.12.2017) für geflüchtete Personen und deren Integration in die Gesellschaft, wird die Pauschale für den lfd. Betrieb zur Deckung der anfallenden Kosten verwendet. Seite - 3 – Drucksache 68/2018 2. Baustein B – Begleitung und Angebote Lfd. Nr. Ehrenamtler, die eine regelmäßige Begleitung durchgeführt haben (Festbetrag 44,- €) Träger Anzahl 2 Stadt (s.o.) Brühl 24 Durchgeführte Angebote (Festbetrag 220,- €) eingesetzter pauschaler Festbetrag Anzahl eingesetzter pauschaler Festbetrag 24 x 44,00 € 1.056,00 € Gesamt: Begleitung/ Pauschale Ehrenamt In Brühl sind zahlreiche ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe aktiv. Einige haben erhebliche Aufwendungen oder bringen außerordentlichen Einsatz in Extremsituationen. Ihnen kommt die Pauschale für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe zu. 3. Baustein D – Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit Lfd. Nr. Stunden pro Tag zur Qualifizierung (Festbetrag 100,- €) Träger Anzahl 12 3 Gesamt: eingesetzter pauschaler Festbetrag Aktivitäten zum Austausch von ehrenamtlich Tätigen (Festbetrag 50,- €) Anzahl eingesetzter pauschaler Festbetrag 1 12 x 50,00 € 600,00 € Drucksache 68/2018 Seite - 4 – Die ehrenamtlich Tätigen gehen oft an ihre Grenzen. Ihre Ressourcen zu wahren und zu erhalten ist Aufgabe der Kommune, die von diesem Engagement im Rahmen ihrer Aufgaben profitiert. Von daher werden monatlich Supervisionstermine durch eine Psychologin / Mediatorin angeboten, um den ehrenamtlich Tätigen die Möglichkeit professioneller Unterstützung und Begleitung zu ermöglichen. Die Pauschale wird zur Finanzierung des Supervisionsangebotes aufgewendet. Die zusätzlich stattfindenden Begegnungstreffen ermöglichen einen direkten Austausch und führen dazu, dass Synergieeffekte entstehen, die allen Beteiligten Perspektiven eröffnen (Übersetzungshilfe durch Geflüchtete, Paten- und Nachhilfevermittlung, medizinische und therapeutische Weitervermittlung, etc.). Zwischenzeitlich ist das KOMM-MIT zu einer Institution in Brühl geworden, das Angebote offeriert, aber auch bündelt und im Rahmen des gesamtstädtischen Austausches kommuniziert. Das Angebot wird fortlaufend bedarfsgerecht angepasst.