Daten
Kommune
Brühl
Größe
188 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
Kilian
50 00 40 Ki
01.03.2018
68/2018
Betreff
Verwendungsnachweis KOMM-AN 2017
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Integrationsrat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an Kreise und kreisfreie Städte für
Maßnahmen gemäß Ziffer 2.2.2 der Richtlinie zur Förderung Kommunaler
Integrationszentren vom 25.06.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 537 und BASS 11 – 02),
geändert durch gemeinsamen Erlass des MAIS und des MSW vom 13.04.2016, Az.:
IV B 3 - 9501
1. Baustein A – Ankommenstreffpunkte
1
Stadt Brühl
Auguste-Viktoria-Str. 1-19, 1
50321 Brühl
Gesamt:
2.000,00 €
2.000,00 €
1
12 x 400,00 €
4.800,00 €
Drucksache 68/2018
Seite - 2 –
Ausstattung (2.000,00 €)
In den Räumlichkeiten des KOMM-MIT in der Auguste-Viktoria-Str. 1-19, 50321
Brühl, sind Treff-und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen worden.
Dort finden Sprachkurse, Ehrenamtsschulungen, Informationsveranstaltungen,
Netzwerktreffen, Sport- und Bildungsangebote, sowie Beratungsangebote für
Geflüchtete statt.
Zur Einrichtung und Ausstattung des KOMM-MIT hat die Stadt Brühl die Pauschale,
Baustein A, aus KOMM-AN-Mitteln wie folgt verwendet:
Zur Durchführung der Sprachkurs- und Informationsangebote sind diverse
Büroartikel, ein Laptop und multimediale Hilfsmittel (bspw. portable Box für
Präsentationen, etc.) zur Durchführung der Kurse / Angebote angeschafft worden.
Darüber hinaus sind zur Durchführung der Begegnungstreffen weitere
Ausstattungsgegenstände (Geschirr, Besteck) angeschafft worden, um vor Ort auch
die Durchführung gemeinsamer Teestunden oder gemeinsamer Essen zu
ermöglichen.
Genau durch solche Veranstaltungsangebote können Geflüchtete untereinander in
entspannter Atmosphäre Kontakt aufnehmen und sich austauschen, sowie
Netzwerke ausbauen.
Durch die Einbeziehung der Ehrenamtlichen wird der Ankommens- und
Begegnungstreffpunkt optimal genutzt, um nachhaltige und bedarfsgerechte
Angebote zu platzieren. Damit erfolgt die Mittelverwendung unter der Zielsetzung
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und ist als nachhaltige Investition auch weit
über den Förderzeitraum hinaus nutzbar / verfügbar. Es handelt sich nicht um
Investitionen für einmalige Veranstaltungen.
Die Räumlichkeiten stehen weiterhin zu großen Teilen der Zielgruppe der
geflüchteten Personen zur Verfügung.
Derzeit finden zahlreiche Sprachkurse statt, die kontinuierlich evaluiert und in
entsprechend differenzierte Niveaustufen aufgeteilt werden.
Sie ermöglichen v.a. auch nicht zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassenen
Personen den Erwerb der deutschen Sprache und damit eine zeitnahe Bildungsund Teilhabemöglichkeit in der Gesellschaft. Besonders Mütter mit kleinen Kindern,
die NICHT über einen entsprechenden Betreuungsplatz verfügen / verfügen
möchten, nutzen zunehmend diese spezifizierten Angebote und optimieren laufend
Wissens-, Informations- und Wortschatz.
Lfd. Betrieb
Aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (01.01.2017 31.12.2017) für geflüchtete Personen und deren Integration in die Gesellschaft, wird
die Pauschale für den lfd. Betrieb zur Deckung der anfallenden Kosten verwendet.
Seite - 3 –
Drucksache 68/2018
2. Baustein B – Begleitung und Angebote
Lfd.
Nr.
Ehrenamtler, die eine
regelmäßige Begleitung
durchgeführt haben
(Festbetrag 44,- €)
Träger
Anzahl
2
Stadt
(s.o.)
Brühl 24
Durchgeführte Angebote
(Festbetrag 220,- €)
eingesetzter
pauschaler
Festbetrag
Anzahl
eingesetzter
pauschaler
Festbetrag
24 x 44,00 €
1.056,00 €
Gesamt:
Begleitung/ Pauschale Ehrenamt
In Brühl sind zahlreiche ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe aktiv.
Einige haben erhebliche Aufwendungen oder bringen außerordentlichen Einsatz in
Extremsituationen.
Ihnen kommt die Pauschale für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe zu.
3. Baustein D – Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der
Begleitung ihrer Arbeit
Lfd.
Nr.
Stunden pro Tag zur
Qualifizierung
(Festbetrag 100,- €)
Träger
Anzahl
12
3
Gesamt:
eingesetzter
pauschaler
Festbetrag
Aktivitäten zum Austausch
von ehrenamtlich Tätigen
(Festbetrag 50,- €)
Anzahl
eingesetzter
pauschaler
Festbetrag
1
12 x 50,00 €
600,00 €
Drucksache 68/2018
Seite - 4 –
Die ehrenamtlich Tätigen gehen oft an ihre Grenzen. Ihre Ressourcen zu wahren und
zu erhalten ist Aufgabe der Kommune, die von diesem Engagement im Rahmen ihrer
Aufgaben profitiert.
Von daher werden monatlich Supervisionstermine durch eine Psychologin / Mediatorin
angeboten, um den ehrenamtlich Tätigen die Möglichkeit professioneller
Unterstützung und Begleitung zu ermöglichen. Die Pauschale wird zur Finanzierung
des Supervisionsangebotes aufgewendet.
Die zusätzlich stattfindenden Begegnungstreffen ermöglichen einen direkten
Austausch und führen dazu, dass Synergieeffekte entstehen, die allen Beteiligten
Perspektiven eröffnen (Übersetzungshilfe durch Geflüchtete, Paten- und
Nachhilfevermittlung, medizinische und therapeutische Weitervermittlung, etc.).
Zwischenzeitlich ist das KOMM-MIT zu einer Institution in Brühl geworden, das
Angebote offeriert, aber auch bündelt und im Rahmen des gesamtstädtischen
Austausches kommuniziert.
Das Angebot wird fortlaufend bedarfsgerecht angepasst.