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Vorlage (Anfrage Brühl-Pass)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50 Zi 23.04.2018 129/2018 Betreff Anfrage Brühl-Pass Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. FB 33 Freytag Burkhardt Cibura Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Anfrage vom 27.03.2018 bat die Fraktion Die Linke und Piraten um Beantwortung folgender Fragen zu Brühl-Pass: 1. Wie viele Bürger/innen haben aktuell einen Anspruch auf einen Brühl-Pass? 2. Wie viele Bürger/innen, die berechtigt sind einen Brühl-Pass zu nutzen, haben keinen Brühl-Pass? (Auflistung in absoluten Zahlen und Prozentwerten und nach Art der Berechtigung [SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz].) 3. Wie lang ist der Bewilligungszeitraum für den Brühl-Pass? 4. Welche Leistungen beinhaltet der Brühl-Pass? (Die Teilnahme am Stromsparcheck Vorlage 22/2018, wird nicht als Leistung auf der Internetseite der Stadt Brühl angeführt.) 5. Wurden in den letzten Jahren Maßnahmen getroffen, den Brühl Pass bekannter zu machen und wenn ja, welche? Durch Beschluss des Hauptausschusses vom 16.11.1992 wurde der bis dahin ausgegebene „Berechtigungsschein zur Inanspruchnahme von Gebührenermäßigungen städtischer Einrichtungen“ in „Brühl-Pass“ umbenannt. Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme der Stadt Brühl. Folgend eine Übersicht über die ausgegebenen Brühl Pässe in den letzten Jahren: Seite - 2 – Drucksache 129/2018 Jahr Ausgegebene Brühl Pässe 1993 532 2013 1388 2014 1475 2015 1729 2016 1634 2017 1495 Den Brühl-Pass erhalten können alle Brühler Bürgerinnen und Bürger, die über geringes Einkommen verfügen. Dabei wird folgende Berechnung zu Grunde gelegt: Haushaltsvorstand 832,00 € Zzgl. je Haushaltsangehörigem 292,00 € Zuzüglich angemessene Warmmiete Einzelfallbezogen Abzüglich Einkommen Einzelfallbezogen Die Antragsstellung und Prüfung der Voraussetzungen erfolgt im Bürgeramt. Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB XII und SGB II erfüllen immer diese Voraussetzungen und können den Brühl-Pass in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können jedoch auch Personen einen Brühl-Pass erhalten, die keine Sozialleistungen beziehen, da die Berechnungsgrenze zum Erhalt des Passes höher gefasst ist. Eine Auswertung darüber, wie viele Brühler einen Brühl-Pass erhalten könnten, kann daher nicht vorliegen, denn hierzu müsste die Einkommenssituation aller Bürger/innen bekannt sein. Anzahl der Sozialhilfebezieher zum 31.12.2017 Hilfeart Personen im Leistungsbezug SGB II* 3.226 SGB XII 666 AsylbLG 241 Summe 4.133 *Enthalten sind auch Personen, die selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, allerdings mit solchen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Drucksache 129/2018 Seite - 3 – Eine Auswertung, wie viele dieser Sozialhilfebeziehenden über einen Brühl-Pass verfügen, ist nicht möglich, da nicht erfasst wird, mit welchen Voraussetzungen der Brühl-Pass ausgegeben wurde. Der Brühl-Pass wurde in der Vergangenheit ab Ausstellungsdatum bis zum 31.12. des Jahres ausgestellt. Seit dem Jahr 2018 bis zum 31.01. des Folgejahres. Hiernach ist ein neuer Antrag im Bürgeramt zu stellen. Besitzer/innen des Brühl-Passes haben die Möglichkeit, folgende Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen:  Bücherei Brühl-Pass-Inhaber/innen werden in den Tarif II eingestuft. Das entspricht einer Gebührenhöhe von 50% des Normaltarifs.  Kultur Bei allen städtischen kulturellen Veranstaltungen wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt.  Kunst- und Musikschule Brühl-Pass-Inhaber/innen erhalten einen 50%igen Nachlass auf die Unterrichtsgebühren.  Hundesteuer Brühl-Pass-Inhaber/innen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.  Volkshochschule Die VHS gewährt der Teilnehmerschaft, die im Besitz eines Rhein-Erft (VHS) BrühlPasses sind, eine 50%ige Gebührenermäßigung.  KarlsBad Brühl-Pass-Inhaber/innen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben freien Eintritt. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres gelten die ermäßigten Tarife. Die Besuche sind auf 10 pro Jahr beschränkt. Bei Gültigkeit unter einem Jahr wird entsprechend reduziert. Der Besuch der Sauna ist von der Ermäßigung ausgenommen.  Brühler Tafel Der Brühl-Pass berechtigt zum „Einkauf“ bei der Brühler Tafel.  Sportvereine Darüber hinaus gewähren zahlreiche Brühler Sportvereine Brühl-Pass Inhaber/innen Beitrags- bzw. Eintrittsermäßigung. Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis erhält von der Stadt Brühl zur Durchführung des Stromsparcheck-Plus einen Zuschuss von 10.000 €/Jahr. In Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Caritasverbandes wurde vereinbart, dass die Vermittlung von Personen durch den Fachbereich Soziales im Bedarfsfall und nicht pauschal erfolgt. Die dortigen Sachbearbeiter/innen wissen um die finanzielle Situation des Leistungsberechtigten und vermitteln beispielsweise bei hohen Stromabschlägen. Ebenso verhält es sich bei Leistungsbeziehenden des Jobcenters nach dem SGB II. Die Aufnahme der Leistungen des Caritasverbandes in das Merkblatt des Brühl-Passes ist ferner nur Drucksache 129/2018 Seite - 4 – sinnvoll, wenn der Zuschuss langfristig beschlossen und durch den Caritasverband durchgeführt wird. Bisher erfolgt ein jährlicher Beschluss. Die Inanspruchnahme des Brühl-Passes wird jedem Leistungsbeziehenden nach dem SGB XII und AsylbLG durch die Sachbearbeitung nahe gelegt. Hier wird ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt und ausdrücklich auf die Vergünstigungen hingewiesen. Das Jobcenter wurde zwischenzeitlich nochmals um eine deckungsgleiche Verfahrensweise gebeten. Die Verwaltung informiert ferner auf der städtischen Homepage über den Brühl-Pass (Familie, Gesellschaft, Bildung & Soziales; Soziales; Brühl-Pass).