Daten
Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Zimmermann
50 Zi
23.04.2018
129/2018
Betreff
Anfrage Brühl-Pass
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
FB 33
Freytag
Burkhardt
Cibura
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Anfrage vom 27.03.2018 bat die Fraktion Die Linke und Piraten um Beantwortung
folgender Fragen zu Brühl-Pass:
1. Wie viele Bürger/innen haben aktuell einen Anspruch auf einen Brühl-Pass?
2. Wie viele Bürger/innen, die berechtigt sind einen Brühl-Pass zu nutzen, haben keinen
Brühl-Pass?
(Auflistung in absoluten Zahlen und Prozentwerten und nach Art der Berechtigung [SGB II,
SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz].)
3. Wie lang ist der Bewilligungszeitraum für den Brühl-Pass?
4. Welche Leistungen beinhaltet der Brühl-Pass? (Die Teilnahme am Stromsparcheck
Vorlage 22/2018, wird nicht als Leistung auf der Internetseite der Stadt Brühl angeführt.)
5. Wurden in den letzten Jahren Maßnahmen getroffen, den Brühl Pass bekannter zu
machen und wenn ja, welche?
Durch Beschluss des Hauptausschusses vom 16.11.1992 wurde der bis dahin
ausgegebene „Berechtigungsschein zur Inanspruchnahme von Gebührenermäßigungen
städtischer Einrichtungen“ in „Brühl-Pass“ umbenannt. Es handelt sich um eine freiwillige
Maßnahme der Stadt Brühl. Folgend eine Übersicht über die ausgegebenen Brühl Pässe
in den letzten Jahren:
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Jahr
Ausgegebene Brühl Pässe
1993
532
2013
1388
2014
1475
2015
1729
2016
1634
2017
1495
Den Brühl-Pass erhalten können alle Brühler Bürgerinnen und Bürger, die über geringes
Einkommen verfügen. Dabei wird folgende Berechnung zu Grunde gelegt:
Haushaltsvorstand
832,00 €
Zzgl. je Haushaltsangehörigem
292,00 €
Zuzüglich angemessene Warmmiete
Einzelfallbezogen
Abzüglich Einkommen
Einzelfallbezogen
Die Antragsstellung und Prüfung der Voraussetzungen erfolgt im Bürgeramt.
Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB XII und SGB II
erfüllen immer diese Voraussetzungen und können den Brühl-Pass in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus können jedoch auch Personen einen Brühl-Pass erhalten, die keine
Sozialleistungen beziehen, da die Berechnungsgrenze zum Erhalt des Passes höher
gefasst ist. Eine Auswertung darüber, wie viele Brühler einen Brühl-Pass erhalten könnten,
kann daher nicht vorliegen, denn hierzu müsste die Einkommenssituation aller
Bürger/innen bekannt sein.
Anzahl der Sozialhilfebezieher zum 31.12.2017
Hilfeart
Personen im Leistungsbezug
SGB II*
3.226
SGB XII
666
AsylbLG
241
Summe
4.133
*Enthalten sind auch Personen, die selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen,
allerdings mit solchen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
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Eine Auswertung, wie viele dieser Sozialhilfebeziehenden über einen Brühl-Pass verfügen,
ist nicht möglich, da nicht erfasst wird, mit welchen Voraussetzungen der Brühl-Pass
ausgegeben wurde.
Der Brühl-Pass wurde in der Vergangenheit ab Ausstellungsdatum bis zum 31.12. des
Jahres ausgestellt. Seit dem Jahr 2018 bis zum 31.01. des Folgejahres. Hiernach ist ein
neuer Antrag im Bürgeramt zu stellen.
Besitzer/innen des Brühl-Passes haben die Möglichkeit, folgende Vergünstigungen in
Anspruch zu nehmen:
Bücherei
Brühl-Pass-Inhaber/innen werden in den Tarif II eingestuft. Das entspricht einer
Gebührenhöhe von 50% des Normaltarifs.
Kultur
Bei allen städtischen kulturellen Veranstaltungen wird eine 50%ige Ermäßigung
gewährt.
Kunst- und Musikschule
Brühl-Pass-Inhaber/innen
erhalten
einen
50%igen
Nachlass
auf
die
Unterrichtsgebühren.
Hundesteuer
Brühl-Pass-Inhaber/innen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des
Steuersatzes ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.
Volkshochschule
Die VHS gewährt der Teilnehmerschaft, die im Besitz eines Rhein-Erft (VHS) BrühlPasses sind, eine 50%ige Gebührenermäßigung.
KarlsBad
Brühl-Pass-Inhaber/innen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben freien
Eintritt. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres gelten die ermäßigten Tarife. Die
Besuche sind auf 10 pro Jahr beschränkt. Bei Gültigkeit unter einem Jahr wird
entsprechend reduziert. Der Besuch der Sauna ist von der Ermäßigung
ausgenommen.
Brühler Tafel
Der Brühl-Pass berechtigt zum „Einkauf“ bei der Brühler Tafel.
Sportvereine
Darüber hinaus gewähren zahlreiche Brühler Sportvereine Brühl-Pass
Inhaber/innen Beitrags- bzw. Eintrittsermäßigung.
Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis erhält von der Stadt Brühl zur Durchführung
des Stromsparcheck-Plus einen Zuschuss von 10.000 €/Jahr. In Absprache mit dem
zuständigen Sachbearbeiter des Caritasverbandes wurde vereinbart, dass die Vermittlung
von Personen durch den Fachbereich Soziales im Bedarfsfall und nicht pauschal erfolgt.
Die dortigen Sachbearbeiter/innen wissen um die finanzielle Situation des
Leistungsberechtigten und vermitteln beispielsweise bei hohen Stromabschlägen. Ebenso
verhält es sich bei Leistungsbeziehenden des Jobcenters nach dem SGB II. Die Aufnahme
der Leistungen des Caritasverbandes in das Merkblatt des Brühl-Passes ist ferner nur
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sinnvoll, wenn der Zuschuss langfristig beschlossen und durch den Caritasverband
durchgeführt wird. Bisher erfolgt ein jährlicher Beschluss.
Die Inanspruchnahme des Brühl-Passes wird jedem Leistungsbeziehenden nach dem
SGB XII und AsylbLG durch die Sachbearbeitung nahe gelegt. Hier wird ein
entsprechendes Merkblatt ausgehändigt und ausdrücklich auf die Vergünstigungen
hingewiesen. Das Jobcenter wurde zwischenzeitlich nochmals um eine deckungsgleiche
Verfahrensweise gebeten.
Die Verwaltung informiert ferner auf der städtischen Homepage über den Brühl-Pass
(Familie, Gesellschaft, Bildung & Soziales; Soziales; Brühl-Pass).