Daten
Kommune
Brühl
Größe
196 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Rempe
50 20 30
09.05.2018
151/2018
Betreff
Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zimmermann
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Stelle der Behindertenbeauftragten ist im Verwaltungsgliederungs- und
Dezernatsverteilungsplan im Fachbereich 50 angegliedert, untersteht allerdings in ihrer
Tätigkeit direkt dem Bürgermeister. Das Aufgabengebiet ist vielfältig, umfangreich und
unterliegt, angepasst an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung, einem Wechsel
hinsichtlich der Aufgaben. Auch gesetzliche Änderungen, wie beispielsweise die
Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016) hat Auswirkungen
auf die tägliche Arbeit.
Die Tätigkeiten der Behindertenbeauftragten im Berichtsjahr 2017 werden nachfolgend
dargestellt.
Beratung in Angelegenheiten nach Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Viele Bürgerinnen und Bürger haben das Angebot der persönlichen Beratung nach
Schwerbehindertenrecht im Berichtsjahr 2017 wahrgenommen. Die Fragestellungen und
Anliegen sind dabei sehr unterschiedlich. Da keine Statistik geführt wird, kann eine
genaue Zahl der Beratungsgespräche, die persönlich als auch telefonisch erfolgen, nicht
vorgelegt werden.
Oftmals gibt es Fragen und Probleme beim Ausfüllen des Antrags auf
Schwerbehinderung. Wahrgenommen wird hier, dass gerade ältere Menschen
Hemmungen haben, das Antragsformular selbstständig auszufüllen und auf Unterstützung
angewiesen sind. Hier steht die Behindertenbeauftragte gerne zur Verfügung und leitet
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anschließend ausgefüllte Anträge an das Versorgungsamt des Rhein-Erft-Kreises weiter.
Nach Erlass des Bescheides durch das Versorgungsamt besteht oftmals ein weiterer
Beratungsbedarf um dann noch offene Fragen oder neu entstandene Punkte zu klären.
Ferner besteht anschließend noch Beratungsbedarf hinsichtlich der Vorteile und
Einsatzmöglichkeiten eines zuerkannten Schwerbehindertenausweises.
In den Fällen, in denen Rechtmittel gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes
eingelegt werden sollen, verweist die Behindertenbeauftragte auf die Kompetenz von
Institutionen und Organisationen (VDK, SOVD, Gewerkschaften), die sich in der fundierten
Formulierung von Widersprüchen bestens auskennen.
Teilnahme an Besprechungen der Spielplatzkommission
Bei der barrierefreien Überplanung oder Neukonzeption von Spielplätzen im Brühler
Stadtgebiet wird die Behindertenbeauftragte zu den Besprechungen der Kommission als
beratendes Mitglied hinzugezogen. Die Besprechungen werden durch den zuständigen
Abteilungsleiter des FB 51/3 zweimal jährlich einberufen. Im Berichtsjahr wurde ein neu
anzulegender Spielplatz im ausgewiesenen Bauvorhaben Brühl-Süd, sowie ein weiterer
bereits bestehender Spielplatz in Badorf-Eckdorf thematisiert. Ziel ist hier, Spielgeräte
vorzuhalten, die auch von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können.
Projekt “Mehr Freiraum für Kinder“ und „Begehbare und besitzbare Stadt“ in Brühl
Das Projekt begehbare und besitzbare Stadt obliegt der Verantwortung des Fachbereichs
80 (ÖPNV, Mobilität u. Verkehr). Im Berichtsjahr wurden vier Besprechungen einberufen,
an denen die Behindertenbeauftragte ebenfalls beratend teilnahm. In Brühl hat man sich
dafür entschieden, den Fokus zunächst auf den Innenstadtbereich zu legen. Eines der
Ziele ist es, Menschen, deren Radius und Bewegungsmöglichkeiten mit zunehmendem
Alter oder durch Krankheit und Behinderung eingeschränkt sind, Möglichkeiten des
Ausruhens durch Schaffung von Kurzzeitsitzmöglichkeiten aller Art zu verschaffen. Es
wurde auch die Bewohnerschaft der Seniorenwohnheime Johannesstift und Wetterstein
GmbH auf deren Wünsche hin befragt.
Es hat hier aber auch Befragungen der Schülerinnen und Schüler der Franziskus-Schule
gegeben. Die Schülerschaft sollte Angaben zu den regelmäßig zurückgelegten Wegen in
der Innenstadt darlegen. Dabei ging es beispielsweise um den täglichen Schulweg, als
auch um Wege, um Freizeitaktivitäten durchzuführen. Um eine Beteiligung der Kinder zu
erreichen, waren deren Ideen zur besseren Gestaltung der Wege ausdrücklich gewünscht.
Im Anschluss an die Abfragen wurde eine Liste erstellt, welche Wege die häufigste
Nennung erzielten, um eine besitz- und begehbare Stadt zu konzipieren.
Die hohe Beteiligung der beiden Zielgruppen hat gezeigt, welches große Interesse an der
Umsetzung dieses praktischen Konzeptes für Brühl besteht.
Bestenfalls können an hoch frequentierten Plätzen Objekte installiert werden, die
einerseits den Kindern eine Spieloption bieten, als auch älteren Menschen eine Sitz- bzw.
Verweilgelegenheit.
Mitarbeit in Projektgruppe „Neubau Rathaus B“
Beim Neubau bzw. die Sanierung des Rathauses B ist eine Beteiligung der
Behindertenbeauftragten wichtig, um die zukünftige barrierefreie Ausrichtung des
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Gebäudes sicherzustellen. Insoweit hat die Behindertenbeauftragte im Berichtsjahr 2017
ihre Mitarbeit in der zuständigen Projektgruppe eingefordert.
Beim Treffen am 22.03.2018 wurden zudem weitere Vertreterinnen und Vertreter
verschiedener Behindertenorganisationen beratend hinzugezogen. Thematisiert wurde,
welche baulichen Voraussetzungen gemäß DIN 18040-1 bis -3 geschaffen werden
müssen, um Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen den
umfänglichen Zugang zum und die Nutzung des neuen Gebäudes zu ermöglichen. Die
Ergebnisse werden nun von dem beauftragten Architektenteam hinsichtlich ihrer
Umsetzung geprüft und sollen dann in die laufende Bauplanung integriert werden.
Stellungnahmen zu städtischen (Um-)Bauvorhaben
Im Berichtsjahr hat die Behindertenbeauftragte gemäß DIN 18040 zu mehreren
städteplanerischen Um- und Bauvorhaben eine Stellungnahme zur barrierefreien
Ausrichtung formuliert und abgegeben. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den
Fachbereichen Tiefbau (FB 63) und Planung und Umwelt (FB 61).
So konnten im Stadtgebiet in den Jahren 2011 bis 2017 insgesamt 71 nicht barrierefrei
gestaltete Bushaltestellen nunmehr zu barrierefreien Haltestellenkaps umgestaltet werden.
Ferner erfolgte eine Beteiligung an folgenden Maßnahmen:
Bahnhof Brühl, Max-Ernst-Allee
Unterführung Brühl-Mitte
Barrierefreier Eingang VR-Bank, Steinweg
Umgestaltung der Verkehrsfläche vor der ehem. „Corrida-Bar“, Brühl-Kierberg
Bebauungsplan 0.4.14 „BergerStr./Weißer Str. (ehem. “Schlachthof“)
Gehweggestaltung Schulstr.
Bebauungsplan 0.8.14 „Tennishalle THC“, Liblarer Str. 154
Nutzungsänderung Wohnraumcontaineranlage in Büroräume, Hedwig-Gries-Str.
100
Barrierefreie Zuwegung Bavinganstr./Im Paradies
Darüber hinaus war die Behindertenbeauftragte an der Installierung des barrierefreien
Leitsystems in Brühl-Mitte beratend beteiligt.
Bescheinigung für kommunale Öffentlichkeitsarbeit
Die Behindertenbeauftragte stellt jährlich eine Bescheinigung für kommunale
Öffentlichkeitsarbeit aus.
Diese Bescheinigung ist erforderlich, um bei der Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte (AGFS) Fördermittel für barrierefreie Aktivitäten in der Stadt zu
beantragen.
Ausgabe von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte
Der freiwillige Fahrtkostenzuschuss soll Menschen mit Behinderung die Teilnahme am
Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dabei sind folgende persönliche Voraussetzungen
kumulativ notwendig um Beförderungsscheine zu erhalten:
Schwerbehindertenausweis mit einem Grad von mindestens 80%
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Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), BL (blind) oder H (hilflos)
Brühl-Pass
Die Anzahl der berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Bezug der
Beförderungsscheine hat sich im Jahr 2017 durch Tod oder Wegzug der Berechtigten
verringert. Während im Jahr 2016 noch 15 anspruchsberechtigte Brühler Bürgerinnen und
Bürger Beförderungsscheine erhalten haben, nehmen aktuell nur noch fünf Menschen die
Beförderungsscheine in Anspruch.
Die Taxiunternehmen Keulen und Pohl haben auch wegen wiederkehrender
Schwierigkeiten mit dem Abrechnungsmodus der Beförderungsscheine den Fahrdienst für
Menschen mit Behinderung zwischenzeitlich eingestellt. Derzeit nimmt damit nur noch der
„Fahrdienst Brühl“ die Beförderungsscheine für Schwerbehinderte entgegen und rechnet
ordnungsgemäß zum jeweiligen Quartalsende mit der Verwaltung ab.
Besuch der Reha-Care in Düsseldorf
Im Jahr 2017 hat die Behindertenbeauftragte die jährlich stattfindende Reha-Care-Messe
in Düsseldorf ganztägig besucht. Diese Messe bietet ein umfassendes und aktuelles
Angebot an Informationen. Diese werden unmittelbar an Ratsuchenden weitergetragen.
Bundesweites Treffen der Behindertenbeauftragten/Koordinatoren NRW
Die
Behindertenbeauftragte
nimmt
an
den
Treffen
der
Behindertenbeauftragten/Koordinatoren NRW teil. Diese finden zweimal jährlich in
verschiedenen Kommunen, zuletzt im Münster, statt. In diesen Treffen werden Themen,
wie beispielsweise Vorgaben aus der Landesbauordnung NRW (LBO NRW) besprochen.
Es werden aber auch neue Initiativen, Projekte aus den Kommunen vorgestellt oder auch
Referenten zu wichtigen Themen über Behinderung eingeladen.
Fachlicher Austausch unter den kommunalen Behindertenbeauftragten im RheinErft-Kreis
Der Behindertenbeauftragte des Rhein-Erft-Kreises lädt die Behindertenbeauftragten der
kreisangehörigen Kommunen ein- bis zweimal im Jahr in die Kreisverwaltung Bergheim
ein, um spezifische Themen, die in den einzelnen Kommunen zu bearbeiten sind,
gemeinsam zu besprechen.
Die Stelle des Behindertenbeauftragten beim Rhein-Erft-Kreis ist nunmehr vakant, eine
Nachbesetzung noch nicht bekannt.
Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderung
Die AG Menschen mit Behinderung, die mit der AG Träger der Altenarbeit zusammen
unter Vorsitz der Beigeordneten Burkhardt einberufen wird, fand auch im Jahr 2017 statt.
Hier wurden für die Teilnehmerschaft unter anderem ausführlich über die Möglichkeit in
Brühl informiert, das Deutsche Sportabzeichen auch für Menschen mit Behinderung
abzulegen sowie ein Tätigkeitsbericht des langjährigen Schwerbehindertenvertreters der
Stadt Brühl vorgetragen.
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Abschließende Hinweise
Die Stadt Brühl achtet auf die Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen. Der
Kommunikationsprozess zwischen Behindertenbeauftragter und den Fachbereichen, die
die Barrierefreiheit beachten und umsetzen müssen, könnte nach Ansicht der
Behindertenbeauftragten
gelegentlich
noch
intensiver
gestaltet
werden.
Zugegebenermaßen ist dies aber häufig dem Zeitfaktor und der personellen Verfügbarkeit
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Fachämtern geschuldet.
Eine weitere Aufrage der Behindertenbeauftragten wird es sein, die Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung in Entscheidungsprozesse zu intensivieren und
auszubauen.