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Vorlage (Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
196 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09
Vorlage (Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten) Vorlage (Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten) Vorlage (Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten) Vorlage (Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten) Vorlage (Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Rempe 50 20 30 09.05.2018 151/2018 Betreff Jahresbericht 2017 der städtischen Behindertenbeauftragten Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Stelle der Behindertenbeauftragten ist im Verwaltungsgliederungs- und Dezernatsverteilungsplan im Fachbereich 50 angegliedert, untersteht allerdings in ihrer Tätigkeit direkt dem Bürgermeister. Das Aufgabengebiet ist vielfältig, umfangreich und unterliegt, angepasst an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung, einem Wechsel hinsichtlich der Aufgaben. Auch gesetzliche Änderungen, wie beispielsweise die Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016) hat Auswirkungen auf die tägliche Arbeit. Die Tätigkeiten der Behindertenbeauftragten im Berichtsjahr 2017 werden nachfolgend dargestellt. Beratung in Angelegenheiten nach Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Viele Bürgerinnen und Bürger haben das Angebot der persönlichen Beratung nach Schwerbehindertenrecht im Berichtsjahr 2017 wahrgenommen. Die Fragestellungen und Anliegen sind dabei sehr unterschiedlich. Da keine Statistik geführt wird, kann eine genaue Zahl der Beratungsgespräche, die persönlich als auch telefonisch erfolgen, nicht vorgelegt werden. Oftmals gibt es Fragen und Probleme beim Ausfüllen des Antrags auf Schwerbehinderung. Wahrgenommen wird hier, dass gerade ältere Menschen Hemmungen haben, das Antragsformular selbstständig auszufüllen und auf Unterstützung angewiesen sind. Hier steht die Behindertenbeauftragte gerne zur Verfügung und leitet Drucksache 151/2018 Seite - 2 – anschließend ausgefüllte Anträge an das Versorgungsamt des Rhein-Erft-Kreises weiter. Nach Erlass des Bescheides durch das Versorgungsamt besteht oftmals ein weiterer Beratungsbedarf um dann noch offene Fragen oder neu entstandene Punkte zu klären. Ferner besteht anschließend noch Beratungsbedarf hinsichtlich der Vorteile und Einsatzmöglichkeiten eines zuerkannten Schwerbehindertenausweises. In den Fällen, in denen Rechtmittel gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes eingelegt werden sollen, verweist die Behindertenbeauftragte auf die Kompetenz von Institutionen und Organisationen (VDK, SOVD, Gewerkschaften), die sich in der fundierten Formulierung von Widersprüchen bestens auskennen. Teilnahme an Besprechungen der Spielplatzkommission Bei der barrierefreien Überplanung oder Neukonzeption von Spielplätzen im Brühler Stadtgebiet wird die Behindertenbeauftragte zu den Besprechungen der Kommission als beratendes Mitglied hinzugezogen. Die Besprechungen werden durch den zuständigen Abteilungsleiter des FB 51/3 zweimal jährlich einberufen. Im Berichtsjahr wurde ein neu anzulegender Spielplatz im ausgewiesenen Bauvorhaben Brühl-Süd, sowie ein weiterer bereits bestehender Spielplatz in Badorf-Eckdorf thematisiert. Ziel ist hier, Spielgeräte vorzuhalten, die auch von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können. Projekt “Mehr Freiraum für Kinder“ und „Begehbare und besitzbare Stadt“ in Brühl Das Projekt begehbare und besitzbare Stadt obliegt der Verantwortung des Fachbereichs 80 (ÖPNV, Mobilität u. Verkehr). Im Berichtsjahr wurden vier Besprechungen einberufen, an denen die Behindertenbeauftragte ebenfalls beratend teilnahm. In Brühl hat man sich dafür entschieden, den Fokus zunächst auf den Innenstadtbereich zu legen. Eines der Ziele ist es, Menschen, deren Radius und Bewegungsmöglichkeiten mit zunehmendem Alter oder durch Krankheit und Behinderung eingeschränkt sind, Möglichkeiten des Ausruhens durch Schaffung von Kurzzeitsitzmöglichkeiten aller Art zu verschaffen. Es wurde auch die Bewohnerschaft der Seniorenwohnheime Johannesstift und Wetterstein GmbH auf deren Wünsche hin befragt. Es hat hier aber auch Befragungen der Schülerinnen und Schüler der Franziskus-Schule gegeben. Die Schülerschaft sollte Angaben zu den regelmäßig zurückgelegten Wegen in der Innenstadt darlegen. Dabei ging es beispielsweise um den täglichen Schulweg, als auch um Wege, um Freizeitaktivitäten durchzuführen. Um eine Beteiligung der Kinder zu erreichen, waren deren Ideen zur besseren Gestaltung der Wege ausdrücklich gewünscht. Im Anschluss an die Abfragen wurde eine Liste erstellt, welche Wege die häufigste Nennung erzielten, um eine besitz- und begehbare Stadt zu konzipieren. Die hohe Beteiligung der beiden Zielgruppen hat gezeigt, welches große Interesse an der Umsetzung dieses praktischen Konzeptes für Brühl besteht. Bestenfalls können an hoch frequentierten Plätzen Objekte installiert werden, die einerseits den Kindern eine Spieloption bieten, als auch älteren Menschen eine Sitz- bzw. Verweilgelegenheit. Mitarbeit in Projektgruppe „Neubau Rathaus B“ Beim Neubau bzw. die Sanierung des Rathauses B ist eine Beteiligung der Behindertenbeauftragten wichtig, um die zukünftige barrierefreie Ausrichtung des Drucksache 151/2018 Seite - 3 – Gebäudes sicherzustellen. Insoweit hat die Behindertenbeauftragte im Berichtsjahr 2017 ihre Mitarbeit in der zuständigen Projektgruppe eingefordert. Beim Treffen am 22.03.2018 wurden zudem weitere Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Behindertenorganisationen beratend hinzugezogen. Thematisiert wurde, welche baulichen Voraussetzungen gemäß DIN 18040-1 bis -3 geschaffen werden müssen, um Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen den umfänglichen Zugang zum und die Nutzung des neuen Gebäudes zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden nun von dem beauftragten Architektenteam hinsichtlich ihrer Umsetzung geprüft und sollen dann in die laufende Bauplanung integriert werden. Stellungnahmen zu städtischen (Um-)Bauvorhaben Im Berichtsjahr hat die Behindertenbeauftragte gemäß DIN 18040 zu mehreren städteplanerischen Um- und Bauvorhaben eine Stellungnahme zur barrierefreien Ausrichtung formuliert und abgegeben. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Tiefbau (FB 63) und Planung und Umwelt (FB 61). So konnten im Stadtgebiet in den Jahren 2011 bis 2017 insgesamt 71 nicht barrierefrei gestaltete Bushaltestellen nunmehr zu barrierefreien Haltestellenkaps umgestaltet werden. Ferner erfolgte eine Beteiligung an folgenden Maßnahmen:         Bahnhof Brühl, Max-Ernst-Allee Unterführung Brühl-Mitte Barrierefreier Eingang VR-Bank, Steinweg Umgestaltung der Verkehrsfläche vor der ehem. „Corrida-Bar“, Brühl-Kierberg Bebauungsplan 0.4.14 „BergerStr./Weißer Str. (ehem. “Schlachthof“) Gehweggestaltung Schulstr. Bebauungsplan 0.8.14 „Tennishalle THC“, Liblarer Str. 154 Nutzungsänderung Wohnraumcontaineranlage in Büroräume, Hedwig-Gries-Str. 100  Barrierefreie Zuwegung Bavinganstr./Im Paradies Darüber hinaus war die Behindertenbeauftragte an der Installierung des barrierefreien Leitsystems in Brühl-Mitte beratend beteiligt. Bescheinigung für kommunale Öffentlichkeitsarbeit Die Behindertenbeauftragte stellt jährlich eine Bescheinigung für kommunale Öffentlichkeitsarbeit aus. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um bei der Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS) Fördermittel für barrierefreie Aktivitäten in der Stadt zu beantragen. Ausgabe von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte Der freiwillige Fahrtkostenzuschuss soll Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dabei sind folgende persönliche Voraussetzungen kumulativ notwendig um Beförderungsscheine zu erhalten:  Schwerbehindertenausweis mit einem Grad von mindestens 80% Drucksache 151/2018 Seite - 4 –  Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), BL (blind) oder H (hilflos)  Brühl-Pass Die Anzahl der berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Bezug der Beförderungsscheine hat sich im Jahr 2017 durch Tod oder Wegzug der Berechtigten verringert. Während im Jahr 2016 noch 15 anspruchsberechtigte Brühler Bürgerinnen und Bürger Beförderungsscheine erhalten haben, nehmen aktuell nur noch fünf Menschen die Beförderungsscheine in Anspruch. Die Taxiunternehmen Keulen und Pohl haben auch wegen wiederkehrender Schwierigkeiten mit dem Abrechnungsmodus der Beförderungsscheine den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung zwischenzeitlich eingestellt. Derzeit nimmt damit nur noch der „Fahrdienst Brühl“ die Beförderungsscheine für Schwerbehinderte entgegen und rechnet ordnungsgemäß zum jeweiligen Quartalsende mit der Verwaltung ab. Besuch der Reha-Care in Düsseldorf Im Jahr 2017 hat die Behindertenbeauftragte die jährlich stattfindende Reha-Care-Messe in Düsseldorf ganztägig besucht. Diese Messe bietet ein umfassendes und aktuelles Angebot an Informationen. Diese werden unmittelbar an Ratsuchenden weitergetragen. Bundesweites Treffen der Behindertenbeauftragten/Koordinatoren NRW Die Behindertenbeauftragte nimmt an den Treffen der Behindertenbeauftragten/Koordinatoren NRW teil. Diese finden zweimal jährlich in verschiedenen Kommunen, zuletzt im Münster, statt. In diesen Treffen werden Themen, wie beispielsweise Vorgaben aus der Landesbauordnung NRW (LBO NRW) besprochen. Es werden aber auch neue Initiativen, Projekte aus den Kommunen vorgestellt oder auch Referenten zu wichtigen Themen über Behinderung eingeladen. Fachlicher Austausch unter den kommunalen Behindertenbeauftragten im RheinErft-Kreis Der Behindertenbeauftragte des Rhein-Erft-Kreises lädt die Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen ein- bis zweimal im Jahr in die Kreisverwaltung Bergheim ein, um spezifische Themen, die in den einzelnen Kommunen zu bearbeiten sind, gemeinsam zu besprechen. Die Stelle des Behindertenbeauftragten beim Rhein-Erft-Kreis ist nunmehr vakant, eine Nachbesetzung noch nicht bekannt. Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderung Die AG Menschen mit Behinderung, die mit der AG Träger der Altenarbeit zusammen unter Vorsitz der Beigeordneten Burkhardt einberufen wird, fand auch im Jahr 2017 statt. Hier wurden für die Teilnehmerschaft unter anderem ausführlich über die Möglichkeit in Brühl informiert, das Deutsche Sportabzeichen auch für Menschen mit Behinderung abzulegen sowie ein Tätigkeitsbericht des langjährigen Schwerbehindertenvertreters der Stadt Brühl vorgetragen. Drucksache 151/2018 Seite - 5 – Abschließende Hinweise Die Stadt Brühl achtet auf die Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen. Der Kommunikationsprozess zwischen Behindertenbeauftragter und den Fachbereichen, die die Barrierefreiheit beachten und umsetzen müssen, könnte nach Ansicht der Behindertenbeauftragten gelegentlich noch intensiver gestaltet werden. Zugegebenermaßen ist dies aber häufig dem Zeitfaktor und der personellen Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Fachämtern geschuldet. Eine weitere Aufrage der Behindertenbeauftragten wird es sein, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung in Entscheidungsprozesse zu intensivieren und auszubauen.