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Vorlage (Jahresbericht 2017 zur kommunalen Pflegeberatung in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
405 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Rempe 50 20 30 09.05.2018 152/2018 Betreff Jahresbericht 2017 zur kommunalen Pflegeberatung in der Stadt Brühl Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2017 zur kommunalen Pflegeberatungzur Kenntnis. Erläuterungen: Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis Die kommunale Pflegeberatung in der Stadt Brühl gewinnt als trägerunabhängige Beratungsinstanz für die Brühler Bürgerinnen und Bürger immer mehr an Bedeutung. Die gesundheitliche Versorgung mit kurzen Wegen wird für eine alternde Gesellschaft immer bedeutsamer. Der Rhein-Erft-Kreis hat seine kommunale Pflegeplanung am 31.01.2018 im Ausschuss für Soziales, Inklusion und Generation vorgestellt. In diesem ausführlichen Bericht des Institutes für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) vom 29.01.2018 wird neben den Daten für den kompletten Rhein-Erft-Kreis auch die Versorgungslage der kreisangehörigen Kommunen veranschaulicht. Der Bericht ist unter dem Link www.isginstitut.de unter „Projekte“ abrufbar. Die Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren in Brühl im Zeitraum 2015-2040 wird wie folgt prognostiziert (Quelle Bericht ISG vom 29.01.2018): 2015: 2020: 2025: 2030: 2035: 2040: 12.731 Personen 13.944 Personen 15.406 Personen 16.686 Personen 17.161 Personen 17.592 Personen Drucksache 152/2018 Seite - 2 – Es ergibt sich in den Jahren 2015-2040 für Brühl ein Zuwachs von 38% (höchste Veränderung im Rhein-Erft-Kreis). Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kompetenten Pflege- und Seniorenberatung in Brühl vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Informationen über Vorsorgestrukturen sind für viele Bürgerinnen und Bürger unverständlich und kompliziert formuliert. Dazu gehören unter anderem Informationen der Pflege- und Krankenkassen oder anderer Organisationen, Institutionen oder Behörden, von denen z.B. Bescheide an die Betroffenen ergangen sind. Auch hinsichtlich der Antragstellung weiterer, finanzieller Unterstützungsleistungen (z.B. WohnumfeldVerbesserungen, zusätzliche Pflegehilfsmittel, Hilfen zur Pflege) sind die Informationen oftmals schwer verständlich. Hier steht die kommunale Pflegeberatung für Ratsuchende als zusätzliche Informationsquelle und zur Unterstützung zur Verfügung. Der Anteil an Menschen, die pflegebedürftig sind oder werden, wird wie folgt prognostiziert (Quelle Bericht ISG vom 29.01.2018): 2015: 2020: 2025: 2030: 2035: 2040: 1.721 Personen 2.013 Personen 2.139 Personen 2.275 Personen 2.473 Personen 2.698 Personen Die Stadt Brühl wird dabei von allen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises im Jahr 2040 mit 5,6% den höchsten Anteil an Pflegebedürftigen in ihrer Bevölkerung aufweisen. Auch die Anzahl an Demenzkranken wird in den nächsten Jahren bis 2014 stetig ansteigen. Für die Stadt Brühl sind hier folgende Zahlen prognostiziert worden (Quelle Bericht ISG vom 29.01.2018): 2015: 2020: 2025: 2030: 2035: 2040: 1.048 Personen 1.230 Personen 1.314 Personen 1.407 Personen 1.540 Personen 1.700 Personen Der Zuwachs an Personen mit Demenzerkrankung erhöht sich demnach bis 2040 um 651 Fälle. Versorgungslage und Bedarfe in Brühl In Brühl bieten derzeit sieben ambulante Pflegedienste mit insgesamt 174 Beschäftigten ihre pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen im Privathaushalt nach § 36 SGB IX oder häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V an. Durchschnittlich versorgen die ambulanten Pflegedienste insgesamt 119 Klienten im Rhein-Erft-Kreis. In den Sprechstunden der kommunalen Pflegeberatung in Brühl wird dabei von pflegenden Angehörigen berichtet, dass man unzufrieden mit dem bestellten ambulanten Dienst sei. Drucksache 152/2018 Seite - 3 – Als Gründe werden genannt:      zu häufiger Personalwechsel Unzuverlässigkeit in der Terminabsprache schlechte Kommunikation zwischen Pflegefachkraft und Pflegeperson zu wenig Zeit für die Pflege zu teuer, wenn kein Pflegegrad festgestellt wurde Diese getroffenen Aussagen lassen vermuten, dass das vorhandene Personal in den ambulanten Diensten nicht ausreichend ist, teilweise im Zeitmanagement überfordert scheint, bedingt durch den Zuwachs im Anforderungsprofil der zu verrichtenden und zu leistenden Tätigkeiten sowie der vermehrten Nachfrage dieser Dienste. Alle ambulanten Dienste in Brühl berichten in Gesprächen von der Schwierigkeit, auf dem Arbeitsmarkt geeignete Fachkräfte zu finden. Es fehlt an Nachwuchskräften für die Pflegetätigkeit. Professionelle ambulante Dienstleistungen werden jedoch immer bedeutsamer, auch unter dem Gesichtspunkt, dass ambulante Leistungen grundsätzlich vor stationären Leistungen in Anspruch genommen werden sollen. Im Berichtsjahr 2017 haben die Senioreneinrichtungen Johannesstift und Wetterstein GmbH einen eigenständigen, ambulanten Pflegedienst eingerichtet. Diese Dienste können von allen Brühler Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Die häufigsten Fragen von Angehörigen, die die kommunale Pflegeberatung in Brühl aufsuchen beinhalten folgende Punkte:               Seniorenheime in Brühl Service Wohnen Kurzeitpflege ambulante Pflegedienste Hausnotruf niederschwellige Betreuungsangebote Tagespflegeplätze und- Einrichtungen sowie deren Anbieter Einrichtungen für Demenzerkrankte und Beratungsstellen Hospiz barrierefreie, kostengünstige Wohnungen Selbsthilfegruppen unterschiedlicher Erkrankungen ehrenamtliche Seniorenbegleitung Finanzierungsfragen Vereine, Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Hospiz, Demenz, MS, Diabetes, Parkinson, Ilco)  Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung Das ISG ist in seinem Bericht auch auf die Versorgungslage der kreisangehörigen Städte eingegangen. Nach dem Alten- und Pflegegesetz kann dabei eine Bedarfsdeckung angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und auch Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind. Bei der Prognostizierung des Bedarfs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Bedarfsberechnung die derzeitige durchschnittliche Versorgung im Rhein-Erft-Kreis als Maßstab herangezogen wurde und anhand der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung Drucksache 152/2018 Seite - 4 – bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben wird. Der ebenfalls vom Gutachter ermittelte „empfohlene Zielwert“ basiert dagegen auf überregionalen Vergleichsdaten, Fachdiskussionen und der Berücksichtigung der Situation vor Ort. Für Brühl ergeben sich bis 2020 folgende Bedarfe:  Bei den stationären Pflegeplätzen wird ein hoher zusätzlicher Bedarf von 195 Plätzen prognostiziert (insgesamt 552 Plätze notwendig).  Bei den Kurzzeitpflegeplätzen wird ein Bedarf von zusätzlich 21 Plätzen auf Basis der derzeitigen Versorgung im REK (hier insgesamt 45 Plätze notwendig) bzw. zusätzlichen 31 Plätzen auf Basis des empfohlenen Zielwerts (hier insgesamt 55 Plätze notwendig).  Es besteht Bedarf an Personal in den ambulanten Pflegediensten: Auf Basis der derzeitigen Versorgung im REK müssten lt. Gutachten im Jahr 2020 insgesamt 224 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt der heutigen 174 zur Verfügung stehen, auf Basis des empfohlenen Zielwerts 267. Hier bestünde demnach eine Unterdeckung von 51 bzw. 93 Personen.  Brühl gehört zu der Hälfte der kreisangehörigen Kommunen die überhaupt ein Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften vorhält (acht Plätze). Hier bestünde 2020 auf Basis der derzeitigen Versorgung im REK eine Unterversorgung von zwei bzw. 14 Plätzen auf Basis des empfohlenen Zielwerts. In folgenden Bereichen besteht in Brühl bereits heute und auch bis 2020 eine sehr gute Versorgungslage:  Die derzeitigen 44 Plätze in den Tagespflegeeinrichtungen wären mehr als auskömmlich, auf Basis der derzeitigen Versorgung im REK ergäbe sich hier sogar ein Überhang von 14 Plätzen. Das Angebot an Tagespflegeeinrichtungen im Kreis ist in Brühl und Wesseling am größten.  Bei den Wohnungen mit Service liegt die Stadt Brühl mit 795 Wohnungen heute weit über dem Kreisdurchschnitt. Es ergäbe sich auf Basis der derzeitigen Versorgung im REK in 2020 ein Überhang von 557 bzw. 539 Wohnungen auf Basis des empfohlenen Zielwerts. Drucksache 152/2018 Seite - 5 – Tätigkeitsbericht Projekt “altengerechtes Quartier Brühl-West“ Hier: Antrag auf Förderung durch das Land NRW in 2017 Bereits im Jahr 2016 hat die Stadt Brühl als einzige Kommune im Kreis Interesse an der dreijährigen Förderung beim Rhein-Erft-Kreis angemeldet, da dort eine Vorauswahl der Anträge aller kreisangehörigen Kommunen getroffen werden musste. Leider wurde der Antrag aus Brühl durch den Kreis nicht weiter verfolgt, so dass die Stadt Brühl im Jahr 2017 einen erneuten Antrag stellen musste. Dieser Antrag zur Entwicklung des Quartiers Brühl-West wurde nachfolgend durch den Rhein-Erft-Kreis als förderfähig angesehen. Man konnte sich hier gegen andere kreisangehörige Kommunen durchsetzen, da letztendlich nur zwei Kommunen gefördert werden konnten. Nach Vorlage des gesamten Konzepts inklusive aller geforderten Unterlagen (unter anderem Finanzierungsplan der nächsten Jahre) an die Bezirksregierung wurde mitgeteilt, dass die neue Landesregierung das Projekt nicht mehr fortführt und keine neuen Maßnahmen mehr bewilligt werden. Insoweit konnte die Stadt Brühl von der Förderung nicht mehr profitieren und das Konzept konnte leider nicht umgesetzt werden. Wohnprojekt 55 plus im Neubaugebiet Brühl-Süd Das Wohnprojektes 55 plus ist durch eine Brühler Bürgerin initiiert worden. Sie hatte sich bereits in der Vergangenheit mit zehn weiteren Frauen für das ursprünglich geplante Mehrgenerationen-Projekt „33 Rosen“ engagiert. Dieses sollte im Wohngebiet „Im Rosenhof“ (Brühl-Ost) umgesetzt werden. Es kam jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zur Verwirklichung. Die Ideensammlung aus diesem Projekt wurden übernommen und in das Wohnprojekt 55 plus eingebracht. Die Initiatorin hat in mehreren Gesprächen die Ansprechpartnerin für die kommunale Pflegeberatung darum gebeten, sie bei der Verwirklichung des Projektes ideengebend zu unterstützen und weitere Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung für sie zu benennen, die das Projekt unterstützen können. So ist es im Berichtsjahr 2017 zu mehreren informellen Gesprächen unter Beteiligung und fachlicher Kompetenz des Fachbereichs Planung und Umwelt (FB 61) mit den an diesem Projekt interessierten Bürgerinnen und Bürgern gekommen, was zu einem detaillierten Informationsaustausch geführt hat. Die Treffen zu spezifischen Themen rund um das Projekt (z.B. Finanzierung, soziale Ausrichtung des Wohnprojektes etc.) fanden im Familienzentrum Vochem mit verschiedenen Experten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt. Nach einem zwischenzeitlich vorgelegten Finanzierungskonzept für die am Wohnprojekt Interessierten, kann sich der Bauträger durchaus vorstellen, das Projekt baulich umzusetzen. Nach Auskunft der Initiatorin, stehen 14 bis 16 Wohnungen unterschiedlicher Größe zuzüglich eines Gemeinschaftsraumes für die Verwirklichung des Wohnprojektes zur Verfügung. Die Wohnungen haben durchschnittlich eine Größe von 60 bis 70 qm. Die Steuerungsgruppe dieses Projektes (10 Interessentinnen und Interessenten) haben sich bereits entschieden, Eigentümer/in der Wohnungen zu werden. Da sich ein weiterer Interessentenkreis von 50 Personen gebildet hat, beabsichtigt der Investor, die restlichen Wohnungen diesem Kreis zuvorderst anzubieten. Die Initiatorin rechnet mit einem Einzug der Bewohner/innen in dieses Wohnprojekt zu Beginn des Jahres 2020. Drucksache 152/2018 Seite - 6 – Ehrenamtliche Seniorenbegleitung hier: Werbung im Jahr 2017 Die ehrenamtliche Seniorenbegleitung ist ein Projekt der Stadt Erftstadt und wird dort seit mehreren Jahren in Kooperation mit der VHS Erftstadt erfolgreich initiiert und durchgeführt. Dort wird ein Fortbildungsmodul an drei Wochenenden angeboten, das mit einer Zertifizierung für die Interessierten beurkundet wird. In der Stadt Erftstadt wird dieses Angebot positiv angenommen und jedes Jahr von interessierten Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt. Es ist dort, nach Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin, zum „Selbstläufer“ geworden. Entsprechende Werbung erfolgt jedes Jahr durch einen Aufruf in der Presse, sich als ehrenamtliche Seniorenbegleitung bei der Stadt Erftstadt zu melden. Da auch in Brühl immer wieder nach unterstützenden Hilfen im niederschwelligen Bereich von Senioren/innen nachgefragt wird, bisher aber kein adäquates Angebot gab, wurde ein ähnliches Fortbildungsprogramm mit der VHS Brühl im Jahr 2017 entwickelt und ausgearbeitet. Es wurde ein Presseartikel dazu verfasst, in dem dazu aufgerufen wurde, das Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit einer Seniorenbegleitung zu bekunden. Auf den Aufruf haben sich leider nur zwei Interessentinnen gemeldet. Da die VHS Brühl mindestens 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigt, um kostendeckend zu arbeiten, wurde das Fortbildungsmodul mangels Nachfrage abgesagt. Im Februar 2018 erfolgte ein erneuter Aufruf in der Presse zur ehrenamtlichen Seniorenbegleitung. Auf diesen Aufruf haben sich nunmehr 15 Interessentinnen und Interessenten gemeldet. Das weitere Vorgehen der Verwaltung in dieser Angelegenheit wird in der Vorlage 147/2018 in selbiger Sitzung des Sozialausschusses am 12.06.2018 ausführlich dargelegt. Teilnahme an der Konferenz „Alter und Pflege“ im Rhein-Erft-Kreis Im Berichtsjahr 2017 wurden unter dem Vorsitz des Sozialdezernenten im Rhein-Erft-Kreis zwei Sitzungen einberufen. Sie finden pro Halbjahr in den Sitzungsräumen der Kreisverwaltung Bergheim statt. An beiden Sitzungen erfolgte eine Teilnahme aus Brühl. Hauptschwerpunkte der Konferenz sind neben aktuellen Themen zur Pflege auch Anträge auf finanzielle Bezuschussung von Bauvorhaben für Senioren und pflegebedürftige Personen in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreis. Die Mitglieder der Konferenz haben hier Stimmrecht. Für Brühl fehlt derzeit die Benennung einer Vertretungsperson aus der Verwaltung für die Teilnahme an der Konferenz, da es keine Vertretung für die kommunale Pflegeberaterin in Brühl gibt. Treffen der kommunalen Pflegeberaterinnen im Rhein-Erft-Kreis Die kommunalen Pflegeberaterinnen treffen sich bei Bedarf zum Austausch. Dabei werden auch für „Pflege“ relevante Themen mit Fachreferent/innen diskutiert. Die Treffen finden ebenfalls in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Bergheim statt. Im Berichtsjahr 2017 haben auf Eigeninitiative der kommunalen Pflegeberaterinnen zwei Treffen, eines in der Kreisverwaltung, ein anderes in der Stadt Wesseling stattgefunden. Drucksache 152/2018 Seite - 7 – Arbeitsgemeinschaft Träger der Altenarbeit Die AG Träger der Altenarbeit, die mit der AG Menschen mit Behinderung, zusammen unter Vorsitz der Beigeordneten Burkhardt einberufen wird, fand auch im Jahr 2017 statt. Auf Anfrage der Verwaltung wurde hier ein großes Interesse aus der Teilnehmerschaft zur Ausrichtung eines Seniorentages zum Weltseniorentag am 01.10.2017 dargelegt. Einer nachfolgenden Abfrage durch die Verwaltung, sind jedoch nur so wenige Rückmeldungen eingegangen, so dass von einer städtischen Koordination und Bewerbung einer solchen Veranstaltung abgesehen wurde. Abschließend sind dezentral unter Eigenregie der Mitglieder der AG nur wenige Aktionen von Organisationen durchgeführt worden. Handlungsempfehlungen für eine effiziente, kommunale Pflegeberatung in der Zukunft Der aktuelle 7. Altenbericht der Bundesregierung, der seit 11. November 2016 allen Interessierten zugänglich ist, hat sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune-Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschäftigt und auseinandergesetzt. Es wurden darin „Kernbotschaften“ für die Kommunen formuliert, wie gesellschaftliche Teilhabe und eine möglichst lange, selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sichergestellt werden kann. Diese „Kernbotschaften“ können zur Bekräftigung der Aussagen im Bericht zur kommunalen Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis herangezogen werden. Diese lauten:     Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum Gestaltung von Quartieren und Belebung von Nachbarschaften Nutzung von entsprechenden Förderprogrammen Schaffung und Aufbau lokaler Sorgestrukturen, um benachteiligte Menschen zu erreichen  Vernetzung lokaler Akteure  Kommune als “Netzwerkmanager“  Teilhabe und Partizipation als Ziel lokaler Politik Es ist dabei auch wünschenswert, die Vernetzung der örtlichen und der überörtlichen Institutionen, die ihren Arbeitsschwerpunkt auf die Betreuung und Pflege von und mit Senioren sowie Pflegebedürftigen gelegt haben, zu intensivieren. Derzeit steht der Verwaltung eine Stelle zur Verfügung mit der die Aufgaben der Behindertenbeauftragten und der kommunalen Pflegeberatung wahrgenommen werden. Das Aufgabengebiet bietet nur noch wenig Kapazität, um weitere, zeitgemäß notwendige Projekte in der Seniorenarbeit durchzuführen. Da dieses Themengebiet immer mehr an Bedeutung gewinnt, prüft die Verwaltung aktuell, inwieweit eine neue Stelle geschaffen werden kann.