Daten
Kommune
Brühl
Größe
405 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:09
Aktualisiert
30.05.18, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Rempe
50 20 30
09.05.2018
152/2018
Betreff
Jahresbericht 2017 zur kommunalen Pflegeberatung in der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zimmermann
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2017 zur kommunalen Pflegeberatungzur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Die kommunale Pflegeberatung in der Stadt Brühl gewinnt als trägerunabhängige
Beratungsinstanz für die Brühler Bürgerinnen und Bürger immer mehr an Bedeutung. Die
gesundheitliche Versorgung mit kurzen Wegen wird für eine alternde Gesellschaft immer
bedeutsamer.
Der Rhein-Erft-Kreis hat seine kommunale Pflegeplanung am 31.01.2018 im Ausschuss
für Soziales, Inklusion und Generation vorgestellt. In diesem ausführlichen Bericht des
Institutes für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) vom 29.01.2018 wird
neben den Daten für den kompletten Rhein-Erft-Kreis auch die Versorgungslage der
kreisangehörigen Kommunen veranschaulicht. Der Bericht ist unter dem Link www.isginstitut.de unter „Projekte“ abrufbar.
Die Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren in Brühl im Zeitraum 2015-2040 wird wie
folgt prognostiziert (Quelle Bericht ISG vom 29.01.2018):
2015:
2020:
2025:
2030:
2035:
2040:
12.731 Personen
13.944 Personen
15.406 Personen
16.686 Personen
17.161 Personen
17.592 Personen
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Es ergibt sich in den Jahren 2015-2040 für Brühl ein Zuwachs von 38% (höchste
Veränderung im Rhein-Erft-Kreis). Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kompetenten
Pflege- und Seniorenberatung in Brühl vor dem Hintergrund des demographischen
Wandels.
Informationen über Vorsorgestrukturen sind für viele Bürgerinnen und Bürger
unverständlich und kompliziert formuliert. Dazu gehören unter anderem Informationen der
Pflege- und Krankenkassen oder anderer Organisationen, Institutionen oder Behörden,
von denen z.B. Bescheide an die Betroffenen ergangen sind. Auch hinsichtlich der
Antragstellung weiterer, finanzieller Unterstützungsleistungen (z.B. WohnumfeldVerbesserungen, zusätzliche Pflegehilfsmittel, Hilfen zur Pflege) sind die Informationen
oftmals schwer verständlich. Hier steht die kommunale Pflegeberatung für Ratsuchende
als zusätzliche Informationsquelle und zur Unterstützung zur Verfügung.
Der Anteil an Menschen, die pflegebedürftig sind oder werden, wird wie folgt prognostiziert
(Quelle Bericht ISG vom 29.01.2018):
2015:
2020:
2025:
2030:
2035:
2040:
1.721 Personen
2.013 Personen
2.139 Personen
2.275 Personen
2.473 Personen
2.698 Personen
Die Stadt Brühl wird dabei von allen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises im Jahr 2040 mit
5,6% den höchsten Anteil an Pflegebedürftigen in ihrer Bevölkerung aufweisen.
Auch die Anzahl an Demenzkranken wird in den nächsten Jahren bis 2014 stetig
ansteigen. Für die Stadt Brühl sind hier folgende Zahlen prognostiziert worden (Quelle
Bericht ISG vom 29.01.2018):
2015:
2020:
2025:
2030:
2035:
2040:
1.048 Personen
1.230 Personen
1.314 Personen
1.407 Personen
1.540 Personen
1.700 Personen
Der Zuwachs an Personen mit Demenzerkrankung erhöht sich demnach bis 2040 um 651
Fälle.
Versorgungslage und Bedarfe in Brühl
In Brühl bieten derzeit sieben ambulante Pflegedienste mit insgesamt 174 Beschäftigten
ihre pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen im Privathaushalt nach § 36 SGB IX
oder häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V an. Durchschnittlich versorgen die
ambulanten Pflegedienste insgesamt 119 Klienten im Rhein-Erft-Kreis.
In den Sprechstunden der kommunalen Pflegeberatung in Brühl wird dabei von
pflegenden Angehörigen berichtet, dass man unzufrieden mit dem bestellten ambulanten
Dienst sei.
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Als Gründe werden genannt:
zu häufiger Personalwechsel
Unzuverlässigkeit in der Terminabsprache
schlechte Kommunikation zwischen Pflegefachkraft und Pflegeperson
zu wenig Zeit für die Pflege
zu teuer, wenn kein Pflegegrad festgestellt wurde
Diese getroffenen Aussagen lassen vermuten, dass das vorhandene Personal in den
ambulanten Diensten nicht ausreichend ist, teilweise im Zeitmanagement überfordert
scheint, bedingt durch den Zuwachs im Anforderungsprofil der zu verrichtenden und zu
leistenden Tätigkeiten sowie der vermehrten Nachfrage dieser Dienste. Alle ambulanten
Dienste in Brühl berichten in Gesprächen von der Schwierigkeit, auf dem Arbeitsmarkt
geeignete Fachkräfte zu finden. Es fehlt an Nachwuchskräften für die Pflegetätigkeit.
Professionelle ambulante Dienstleistungen werden jedoch immer bedeutsamer, auch unter
dem Gesichtspunkt, dass ambulante Leistungen grundsätzlich vor stationären Leistungen
in Anspruch genommen werden sollen.
Im Berichtsjahr 2017 haben die Senioreneinrichtungen Johannesstift und Wetterstein
GmbH einen eigenständigen, ambulanten Pflegedienst eingerichtet. Diese Dienste können
von allen Brühler Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Die häufigsten Fragen von Angehörigen, die die kommunale Pflegeberatung in Brühl
aufsuchen beinhalten folgende Punkte:
Seniorenheime in Brühl
Service Wohnen
Kurzeitpflege
ambulante Pflegedienste
Hausnotruf
niederschwellige Betreuungsangebote
Tagespflegeplätze und- Einrichtungen sowie deren Anbieter
Einrichtungen für Demenzerkrankte und Beratungsstellen
Hospiz
barrierefreie, kostengünstige Wohnungen
Selbsthilfegruppen unterschiedlicher Erkrankungen
ehrenamtliche Seniorenbegleitung
Finanzierungsfragen
Vereine, Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Hospiz, Demenz, MS,
Diabetes, Parkinson, Ilco)
Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung
Das ISG ist in seinem Bericht auch auf die Versorgungslage der kreisangehörigen Städte
eingegangen. Nach dem Alten- und Pflegegesetz kann dabei eine Bedarfsdeckung
angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach Pflege- und
Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und
auch Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind.
Bei der Prognostizierung des Bedarfs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die
Bedarfsberechnung die derzeitige durchschnittliche Versorgung im Rhein-Erft-Kreis als
Maßstab herangezogen wurde und anhand der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung
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bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben wird. Der ebenfalls vom Gutachter ermittelte
„empfohlene Zielwert“ basiert dagegen auf überregionalen Vergleichsdaten,
Fachdiskussionen und der Berücksichtigung der Situation vor Ort.
Für Brühl ergeben sich bis 2020 folgende Bedarfe:
Bei den stationären Pflegeplätzen wird ein hoher zusätzlicher Bedarf von 195
Plätzen prognostiziert (insgesamt 552 Plätze notwendig).
Bei den Kurzzeitpflegeplätzen wird ein Bedarf von zusätzlich 21 Plätzen auf Basis
der derzeitigen Versorgung im REK (hier insgesamt 45 Plätze notwendig) bzw.
zusätzlichen 31 Plätzen auf Basis des empfohlenen Zielwerts (hier insgesamt 55
Plätze notwendig).
Es besteht Bedarf an Personal in den ambulanten Pflegediensten: Auf Basis der
derzeitigen Versorgung im REK müssten lt. Gutachten im Jahr 2020 insgesamt 224
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt der heutigen 174 zur Verfügung stehen, auf
Basis des empfohlenen Zielwerts 267. Hier bestünde demnach eine Unterdeckung
von 51 bzw. 93 Personen.
Brühl gehört zu der Hälfte der kreisangehörigen Kommunen die überhaupt ein
Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften vorhält (acht Plätze). Hier
bestünde 2020 auf Basis der derzeitigen Versorgung im REK eine Unterversorgung
von zwei bzw. 14 Plätzen auf Basis des empfohlenen Zielwerts.
In folgenden Bereichen besteht in Brühl bereits heute und auch bis 2020 eine sehr gute
Versorgungslage:
Die derzeitigen 44 Plätze in den Tagespflegeeinrichtungen wären mehr als
auskömmlich, auf Basis der derzeitigen Versorgung im REK ergäbe sich hier sogar
ein Überhang von 14 Plätzen. Das Angebot an Tagespflegeeinrichtungen im Kreis
ist in Brühl und Wesseling am größten.
Bei den Wohnungen mit Service liegt die Stadt Brühl mit 795 Wohnungen heute
weit über dem Kreisdurchschnitt. Es ergäbe sich auf Basis der derzeitigen
Versorgung im REK in 2020 ein Überhang von 557 bzw. 539 Wohnungen auf Basis
des empfohlenen Zielwerts.
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Tätigkeitsbericht
Projekt “altengerechtes Quartier Brühl-West“
Hier: Antrag auf Förderung durch das Land NRW in 2017
Bereits im Jahr 2016 hat die Stadt Brühl als einzige Kommune im Kreis Interesse an der
dreijährigen Förderung beim Rhein-Erft-Kreis angemeldet, da dort eine Vorauswahl der
Anträge aller kreisangehörigen Kommunen getroffen werden musste. Leider wurde der
Antrag aus Brühl durch den Kreis nicht weiter verfolgt, so dass die Stadt Brühl im Jahr
2017 einen erneuten Antrag stellen musste. Dieser Antrag zur Entwicklung des Quartiers
Brühl-West wurde nachfolgend durch den Rhein-Erft-Kreis als förderfähig angesehen. Man
konnte sich hier gegen andere kreisangehörige Kommunen durchsetzen, da letztendlich
nur zwei Kommunen gefördert werden konnten.
Nach Vorlage des gesamten Konzepts inklusive aller geforderten Unterlagen (unter
anderem Finanzierungsplan der nächsten Jahre) an die Bezirksregierung wurde mitgeteilt,
dass die neue Landesregierung das Projekt nicht mehr fortführt und keine neuen
Maßnahmen mehr bewilligt werden. Insoweit konnte die Stadt Brühl von der Förderung
nicht mehr profitieren und das Konzept konnte leider nicht umgesetzt werden.
Wohnprojekt 55 plus im Neubaugebiet Brühl-Süd
Das Wohnprojektes 55 plus ist durch eine Brühler Bürgerin initiiert worden. Sie hatte sich
bereits in der Vergangenheit mit zehn weiteren Frauen für das ursprünglich geplante
Mehrgenerationen-Projekt „33 Rosen“ engagiert. Dieses sollte im Wohngebiet „Im
Rosenhof“ (Brühl-Ost) umgesetzt werden. Es kam jedoch aus verschiedenen Gründen
nicht zur Verwirklichung.
Die Ideensammlung aus diesem Projekt wurden übernommen und in das Wohnprojekt 55
plus eingebracht. Die Initiatorin hat in mehreren Gesprächen die Ansprechpartnerin für die
kommunale Pflegeberatung darum gebeten, sie bei der Verwirklichung des Projektes
ideengebend zu unterstützen und weitere Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung für
sie zu benennen, die das Projekt unterstützen können. So ist es im Berichtsjahr 2017 zu
mehreren informellen Gesprächen unter Beteiligung und fachlicher Kompetenz des
Fachbereichs Planung und Umwelt (FB 61) mit den an diesem Projekt interessierten
Bürgerinnen und Bürgern gekommen, was zu einem detaillierten Informationsaustausch
geführt hat. Die Treffen zu spezifischen Themen rund um das Projekt (z.B. Finanzierung,
soziale Ausrichtung des Wohnprojektes etc.) fanden im Familienzentrum Vochem mit
verschiedenen Experten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt. Nach einem
zwischenzeitlich vorgelegten Finanzierungskonzept für die am Wohnprojekt Interessierten,
kann sich der Bauträger durchaus vorstellen, das Projekt baulich umzusetzen. Nach
Auskunft der Initiatorin, stehen 14 bis 16 Wohnungen unterschiedlicher Größe zuzüglich
eines Gemeinschaftsraumes für die Verwirklichung des Wohnprojektes zur Verfügung. Die
Wohnungen haben durchschnittlich eine Größe von 60 bis 70 qm. Die Steuerungsgruppe
dieses Projektes (10 Interessentinnen und Interessenten) haben sich bereits entschieden,
Eigentümer/in der Wohnungen zu werden. Da sich ein weiterer Interessentenkreis von 50
Personen gebildet hat, beabsichtigt der Investor, die restlichen Wohnungen diesem Kreis
zuvorderst anzubieten. Die Initiatorin rechnet mit einem Einzug der Bewohner/innen in
dieses Wohnprojekt zu Beginn des Jahres 2020.
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Ehrenamtliche Seniorenbegleitung
hier: Werbung im Jahr 2017
Die ehrenamtliche Seniorenbegleitung ist ein Projekt der Stadt Erftstadt und wird dort seit
mehreren Jahren in Kooperation mit der VHS Erftstadt erfolgreich initiiert und
durchgeführt. Dort wird ein Fortbildungsmodul an drei Wochenenden angeboten, das mit
einer Zertifizierung für die Interessierten beurkundet wird. In der Stadt Erftstadt wird dieses
Angebot positiv angenommen und jedes Jahr von interessierten Bürgerinnen und Bürgern
nachgefragt. Es ist dort, nach Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin, zum
„Selbstläufer“ geworden. Entsprechende Werbung erfolgt jedes Jahr durch einen Aufruf in
der Presse, sich als ehrenamtliche Seniorenbegleitung bei der Stadt Erftstadt zu melden.
Da auch in Brühl immer wieder nach unterstützenden Hilfen im niederschwelligen Bereich
von Senioren/innen nachgefragt wird, bisher aber kein adäquates Angebot gab, wurde ein
ähnliches Fortbildungsprogramm mit der VHS Brühl im Jahr 2017 entwickelt und
ausgearbeitet.
Es wurde ein Presseartikel dazu verfasst, in dem dazu aufgerufen wurde, das Interesse an
der ehrenamtlichen Tätigkeit einer Seniorenbegleitung zu bekunden. Auf den Aufruf haben
sich leider nur zwei Interessentinnen gemeldet.
Da die VHS Brühl mindestens 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigt, um
kostendeckend zu arbeiten, wurde das Fortbildungsmodul mangels Nachfrage abgesagt.
Im Februar 2018 erfolgte ein erneuter Aufruf in der Presse zur ehrenamtlichen
Seniorenbegleitung. Auf diesen Aufruf haben sich nunmehr 15 Interessentinnen und
Interessenten gemeldet. Das weitere Vorgehen der Verwaltung in dieser Angelegenheit
wird in der Vorlage 147/2018 in selbiger Sitzung des Sozialausschusses am 12.06.2018
ausführlich dargelegt.
Teilnahme an der Konferenz „Alter und Pflege“ im Rhein-Erft-Kreis
Im Berichtsjahr 2017 wurden unter dem Vorsitz des Sozialdezernenten im Rhein-Erft-Kreis
zwei Sitzungen einberufen. Sie finden pro Halbjahr in den Sitzungsräumen der
Kreisverwaltung Bergheim statt. An beiden Sitzungen erfolgte eine Teilnahme aus Brühl.
Hauptschwerpunkte der Konferenz sind neben aktuellen Themen zur Pflege auch Anträge
auf finanzielle Bezuschussung von Bauvorhaben für Senioren und pflegebedürftige
Personen in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreis. Die Mitglieder der Konferenz haben
hier Stimmrecht. Für Brühl fehlt derzeit die Benennung einer Vertretungsperson aus der
Verwaltung für die Teilnahme an der Konferenz, da es keine Vertretung für die kommunale
Pflegeberaterin in Brühl gibt.
Treffen der kommunalen Pflegeberaterinnen im Rhein-Erft-Kreis
Die kommunalen Pflegeberaterinnen treffen sich bei Bedarf zum Austausch. Dabei werden
auch für „Pflege“ relevante Themen mit Fachreferent/innen diskutiert. Die Treffen finden
ebenfalls in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Bergheim statt. Im Berichtsjahr 2017
haben auf Eigeninitiative der kommunalen Pflegeberaterinnen zwei Treffen, eines in der
Kreisverwaltung, ein anderes in der Stadt Wesseling stattgefunden.
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Arbeitsgemeinschaft Träger der Altenarbeit
Die AG Träger der Altenarbeit, die mit der AG Menschen mit Behinderung, zusammen
unter Vorsitz der Beigeordneten Burkhardt einberufen wird, fand auch im Jahr 2017 statt.
Auf Anfrage der Verwaltung wurde hier ein großes Interesse aus der Teilnehmerschaft zur
Ausrichtung eines Seniorentages zum Weltseniorentag am 01.10.2017 dargelegt. Einer
nachfolgenden Abfrage durch die Verwaltung, sind jedoch nur so wenige Rückmeldungen
eingegangen, so dass von einer städtischen Koordination und Bewerbung einer solchen
Veranstaltung abgesehen wurde. Abschließend sind dezentral unter Eigenregie der
Mitglieder der AG nur wenige Aktionen von Organisationen durchgeführt worden.
Handlungsempfehlungen für eine effiziente, kommunale Pflegeberatung in der
Zukunft
Der aktuelle 7. Altenbericht der Bundesregierung, der seit 11. November 2016 allen
Interessierten zugänglich ist, hat sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Sorge und
Mitverantwortung
in
der
Kommune-Aufbau
und
Sicherung
zukunftsfähiger
Gemeinschaften“ beschäftigt und auseinandergesetzt.
Es wurden darin „Kernbotschaften“ für die Kommunen formuliert, wie gesellschaftliche
Teilhabe und eine möglichst lange, selbständige Lebensführung älter werdender
Menschen sichergestellt werden kann. Diese „Kernbotschaften“ können zur Bekräftigung
der Aussagen im Bericht zur kommunalen Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
herangezogen werden. Diese lauten:
Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum
Gestaltung von Quartieren und Belebung von Nachbarschaften
Nutzung von entsprechenden Förderprogrammen
Schaffung und Aufbau lokaler Sorgestrukturen, um benachteiligte Menschen zu
erreichen
Vernetzung lokaler Akteure
Kommune als “Netzwerkmanager“
Teilhabe und Partizipation als Ziel lokaler Politik
Es ist dabei auch wünschenswert, die Vernetzung der örtlichen und der überörtlichen
Institutionen, die ihren Arbeitsschwerpunkt auf die Betreuung und Pflege von und mit
Senioren sowie Pflegebedürftigen gelegt haben, zu intensivieren.
Derzeit steht der Verwaltung eine Stelle zur Verfügung mit der die Aufgaben der
Behindertenbeauftragten und der kommunalen Pflegeberatung wahrgenommen werden.
Das Aufgabengebiet bietet nur noch wenig Kapazität, um weitere, zeitgemäß notwendige
Projekte in der Seniorenarbeit durchzuführen. Da dieses Themengebiet immer mehr an
Bedeutung gewinnt, prüft die Verwaltung aktuell, inwieweit eine neue Stelle geschaffen
werden kann.