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Vorlage (Schulname für die neu zu gründende Gemeinschaftsgrundschule im Brühler Norden)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
164 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
24.05.18, 09:23
Aktualisiert
24.05.18, 09:23
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 40 Krämer Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 07.05.2018 145/2018 Betreff Schulname für die neu zu gründende Gemeinschaftsgrundschule im Brühler Norden Beratungsfolge Schulausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, dass die mit Wirkung zum 01.08.2019 neu zu gründende Gemeinschaftsgrundschule im Brühler Norden die Bezeichnung „GGS Regenbogenschule der Stadt Brühl“ erhält. Erläuterungen: Gemäß § 6 Absatz 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Im Hinblick auf die Unterteilung in Gemeinschafts-, Bekenntnis-, und Weltanschauungsschule ist die entsprechende Schulart im Namen anzugeben. Es gibt außer der gesetzlichen Regelung über die zwingenden Bestandteile eines Schulnamens in § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW keine Richtlinie für die Namensgebung von Schulen oder speziellen Schulen mit Teilstandorten. Nach der Kommentierung hierzu bestimmt der Schulträger die Bezeichnung der Schule. Da davon auszugehen ist, dass die Entscheidung über den Namen einer Schule für die Schule von erheblicher Bedeutung ist, muss diese nach § 76 Satz 2 SchulG NRW vorab beteiligt werden, nach § 65 Absatz 1 Satz 2 SchulG NRW erfolgt diese Beteiligung durch die Schulkonferenz. Die Gemeinschaftsgrundschule Nord hat in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit dem Schulträger einen Namenswettbewerb veranstaltet, bevor sich die Schulkonferenz auf einen Namensvorschlag geeinigt hat. Drucksache 145/2018 Seite - 2 – Der Namenswettbewerb an den beiden Schulstandorten der neu zu gründenden Gemeinschaftsgrundschule Nord gestaltete sich wie folgt:  Nach Tagung der zur Vorbereitung der neuen Schule eingerichteten Steuergruppe wurde Anfang April 2018 ein Elternbrief mit einem Rückantwortzettel verteilt, auf dem sowohl die Kinder als auch die Eltern einen Namen vorschlagen konnten.  In den Klassenverbänden wurde über den besten „Kindernamen“ pro Klasse abgestimmt, so dass 13 Vorschläge zustande kamen. Jede Klasse entsandte zwei Kinder in ein gemeinsames Gremium, das aus den 13 Namen die zwei besten auswählte.  Die Vorschläge der Eltern wurden an die Mitglieder der Elternsteuergruppe weitergegeben, die anschließend über die zwei besten Vorschläge der Elternschaft abstimmte.  Weitere zwei Namensvorschläge brachte das Kollegium ein.  Nach Prüfung der sechs so ermittelten Vorschläge auf Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen durch den Schulträger konnten alle am Auswahlverfahren Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer/innen) unter diesen Vorschlägen bis zum 08.05.2018 einen Namen auswählen.  Ein Eilausschuss der Schulkonferenzen der Schulstandorte der neu zu gründenden Gemeinschaftsgrundschule tagte am 14.05.2018 und teilte dem Schulträger den von der Schulgemeinschaft favorisierten Schulnamen mit. Die Namensgebung einer Schule ist nicht genehmigungspflichtig, gleichwohl wurde der Name der Bezirksregierung zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgelegt. Der vorgesehene Schulname „GGS Regenbogenschule der Stadt Brühl“ entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wurde nicht beanstandet.