Daten
Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
18.04.18, 13:31
Aktualisiert
18.04.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Joachim Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 242.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
13.04.2018
Bemerkungen
24.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Solebecken Erftlagune;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von bis zu 10.000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung,
die finanziellen Auswirkungen der in der Vorlage dargestellten Fremdnutzungsvorschläge
für den ehemaligen Saunabereich einschl. Solebecken festzustellen und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt hierüber zu berichten.
Für notwendige Beratungsleistungen (externe Ingenieurleistungen u.ä) in diesem
Zusammenhang werden 10.000,--€ aplm. bereitgestellt.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
s.
Stellungnahme
gez.
Floryszak
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
gez.
Schaaf
Begründung:
Mit Schreiben vom 10.04.2018 (s. DRS.Nr. 242.18) beantragt die SPD-Fraktion für die Sitzung
des Stadtrates am 24.04.2018, das Solebecken der Erftlagune wieder in Betrieb zu nehmen.
Hierzu wird seitens der Verwaltung nachfolgend Stellung genommen.
In dem Schreiben der SPD-Fraktion wird u.a. ausgeführt, dass der Ruf nach diesem Solebecken
massiver wird. Auch dem Bäderpersonal liegen Aussagen diverser Badegäste vor, die sich eine
Wiedereröffnung des Solebeckens wünschen. In welchem Umfang diese und die von der SPD
zitierten Rückmeldungen in der Presse sowie den sozialen Medien das Bild der gesamten
Öffentlichkeit widerspiegeln, kann seitens der Verwaltung nicht sachgerecht beurteilt werden.
Tatsache ist, dass die Wiederinbetriebnahme des Solebeckens Bau- und Betriebskosten auslöst
und dies letztendlich zur entsprechenden Beschlussfassung im Stadtrat am 20.12.2016 führte (s.
DRS.Nr. 671.16). Allen Beteiligten war bewusst, dass diese Entscheidung der aktuellen
Haushaltslage geschuldet war und bei Änderung der Sachlage oder anderweitiger Vorschläge
Dritter diese Entscheidung noch einmal überdacht werden sollte.
Hier knüpft nunmehr ein aktueller Vorschlag der Pächterin der Gastronomie der Erftlagune an.
Diese ist in der vergangenen Woche mit dem Wunsch an das Fachamt herangetreten, einige
Investitionen im Sauna- und Solebeckenbereich zu tätigen. Konkret äußerte sie folgende
Vorschläge:
1.
Die Pächterin kann sich vorstellen, im Saunabereich einen Hamam zu betreiben (ein Art
Dampfbad). Diese besondere Form eines Wellness-Konzeptes wird auch in Deutschland
immer beliebter. Gleichzeitig hat die Pächterin Überlegungen vorgetragen, dass
Solebecken in dieses Konzept einzubinden.
2.
Seitens der Pächterin wurden bereits erste Kostenermittlungen für die entsprechenden
Umgestaltungen des Sauna- und Solebeckenbereiches vorgenommen. Die Kosten der
reinen Umgestaltung dieser Bereiche würden von der Pächterin übernommen.
3.
Die Kolpingstadt müsste nach den Vorstellungen der Pächterin im Gegenzug
gewährleisten, dass sie die Baukosten im Decken- und Bodenbereich übernimmt.
Die Verwaltung hält dies grundsätzlich für einen Vorschlag, der in Zusammenarbeit mit der
Pächterin konkretisiert werden müsste. So wäre z.B. die Eintrittspreisgestaltung für diese Bereiche
abzustimmen (z.B. Kombitickets Saunabereich/Solebecken/Bad) und die genauen Bauabschnitte
abzugrenzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sollten nur Vorschläge
weiterverfolgt werden, die eine für die Kolpingstadt wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen.
Um erste Kostenschätzungen vornehmen zu können, wie hoch die Eigenbeteiligung der
Kolpingstadt bei dem Vorschlag der Pächterin ausfallen könnte, schlägt die Verwaltung vor,
entsprechende Mittel zur ggfls. notwendigen Beauftragung von Architekten-/Ingenieurleistungen
außerplanmäßig bereitzustellen.
Parallel wird die Verwaltung Kontakt zu einem früheren Interessenten für den Saunabereich
aufnehmen, der vor kurzem signalisierte, ggf. nochmals in die in der Vergangenheit
abgebrochenen Verhandlungen einzusteigen.
Über die Ergebnisse dieser Aktivitäten wird die Verwaltung in der kommenden Sitzung des
Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 05.06.2018 berichten.
Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage 242.18 1. Ergänzung
Seite 2
Die Schließung des Solebeckens aus wirtschaftlichen Gründen war Teil des
Haushaltssicherungskonzeptes (Ziffer 1 der lfd. Nr. 2017-1).
Gemäß § 7 Satz 2 der Haushaltssatzung der Kolpingstadt Kerpen sind die Maßnahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes durchzuführen.
Es wird dringend empfohlen hieran festzuhalten, sollte nicht zweifelsfrei eine wirtschaftlichere
Lösung als die Schließung des Solebeckens darstellbar sein.
Im Übrigen sollte über Standardausweitungen frühestens nachgedacht werden, wenn die Pflicht
zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfallen ist.
gez. Schaaf
Beschlussvorlage 242.18 1. Ergänzung
Seite 3