Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Solebecken Erftlagune; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
18.04.18, 13:31
Aktualisiert
18.04.18, 13:31
Beschlussvorlage (Solebecken Erftlagune;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Solebecken Erftlagune;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Solebecken Erftlagune;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 114 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Joachim Floryszak TOP Drs.-Nr.: 242.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 13.04.2018 Bemerkungen 24.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Solebecken Erftlagune; hier: Antrag der SPD-Fraktion Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von bis zu 10.000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung,   die finanziellen Auswirkungen der in der Vorlage dargestellten Fremdnutzungsvorschläge für den ehemaligen Saunabereich einschl. Solebecken festzustellen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt hierüber zu berichten. Für notwendige Beratungsleistungen (externe Ingenieurleistungen u.ä) in diesem Zusammenhang werden 10.000,--€ aplm. bereitgestellt. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz s. Stellungnahme gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Comacchio gez. Schaaf Begründung: Mit Schreiben vom 10.04.2018 (s. DRS.Nr. 242.18) beantragt die SPD-Fraktion für die Sitzung des Stadtrates am 24.04.2018, das Solebecken der Erftlagune wieder in Betrieb zu nehmen. Hierzu wird seitens der Verwaltung nachfolgend Stellung genommen. In dem Schreiben der SPD-Fraktion wird u.a. ausgeführt, dass der Ruf nach diesem Solebecken massiver wird. Auch dem Bäderpersonal liegen Aussagen diverser Badegäste vor, die sich eine Wiedereröffnung des Solebeckens wünschen. In welchem Umfang diese und die von der SPD zitierten Rückmeldungen in der Presse sowie den sozialen Medien das Bild der gesamten Öffentlichkeit widerspiegeln, kann seitens der Verwaltung nicht sachgerecht beurteilt werden. Tatsache ist, dass die Wiederinbetriebnahme des Solebeckens Bau- und Betriebskosten auslöst und dies letztendlich zur entsprechenden Beschlussfassung im Stadtrat am 20.12.2016 führte (s. DRS.Nr. 671.16). Allen Beteiligten war bewusst, dass diese Entscheidung der aktuellen Haushaltslage geschuldet war und bei Änderung der Sachlage oder anderweitiger Vorschläge Dritter diese Entscheidung noch einmal überdacht werden sollte. Hier knüpft nunmehr ein aktueller Vorschlag der Pächterin der Gastronomie der Erftlagune an. Diese ist in der vergangenen Woche mit dem Wunsch an das Fachamt herangetreten, einige Investitionen im Sauna- und Solebeckenbereich zu tätigen. Konkret äußerte sie folgende Vorschläge: 1. Die Pächterin kann sich vorstellen, im Saunabereich einen Hamam zu betreiben (ein Art Dampfbad). Diese besondere Form eines Wellness-Konzeptes wird auch in Deutschland immer beliebter. Gleichzeitig hat die Pächterin Überlegungen vorgetragen, dass Solebecken in dieses Konzept einzubinden. 2. Seitens der Pächterin wurden bereits erste Kostenermittlungen für die entsprechenden Umgestaltungen des Sauna- und Solebeckenbereiches vorgenommen. Die Kosten der reinen Umgestaltung dieser Bereiche würden von der Pächterin übernommen. 3. Die Kolpingstadt müsste nach den Vorstellungen der Pächterin im Gegenzug gewährleisten, dass sie die Baukosten im Decken- und Bodenbereich übernimmt. Die Verwaltung hält dies grundsätzlich für einen Vorschlag, der in Zusammenarbeit mit der Pächterin konkretisiert werden müsste. So wäre z.B. die Eintrittspreisgestaltung für diese Bereiche abzustimmen (z.B. Kombitickets Saunabereich/Solebecken/Bad) und die genauen Bauabschnitte abzugrenzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sollten nur Vorschläge weiterverfolgt werden, die eine für die Kolpingstadt wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen. Um erste Kostenschätzungen vornehmen zu können, wie hoch die Eigenbeteiligung der Kolpingstadt bei dem Vorschlag der Pächterin ausfallen könnte, schlägt die Verwaltung vor, entsprechende Mittel zur ggfls. notwendigen Beauftragung von Architekten-/Ingenieurleistungen außerplanmäßig bereitzustellen. Parallel wird die Verwaltung Kontakt zu einem früheren Interessenten für den Saunabereich aufnehmen, der vor kurzem signalisierte, ggf. nochmals in die in der Vergangenheit abgebrochenen Verhandlungen einzusteigen. Über die Ergebnisse dieser Aktivitäten wird die Verwaltung in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 05.06.2018 berichten. Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage 242.18 1. Ergänzung Seite 2 Die Schließung des Solebeckens aus wirtschaftlichen Gründen war Teil des Haushaltssicherungskonzeptes (Ziffer 1 der lfd. Nr. 2017-1). Gemäß § 7 Satz 2 der Haushaltssatzung der Kolpingstadt Kerpen sind die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes durchzuführen. Es wird dringend empfohlen hieran festzuhalten, sollte nicht zweifelsfrei eine wirtschaftlichere Lösung als die Schließung des Solebeckens darstellbar sein. Im Übrigen sollte über Standardausweitungen frühestens nachgedacht werden, wenn die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfallen ist. gez. Schaaf Beschlussvorlage 242.18 1. Ergänzung Seite 3