Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
18.04.18, 13:16
Aktualisiert
18.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 244.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
11.04.2018
Bemerkungen
24.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstand "Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle"
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Floryszak
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit in den politischen Gremien über die Sachlage
informiert (letztmalig im Stadtrat am 19.12.2017/ DRS.Nr. 380.17). Zwischenzeitllich stellt sich der
Sachverhalt wie folgt dar:
1.
Der Rhein-Erft-Kreis hat die für den Zeitraum 2013 – 2015 ausstehenden Beträge in Höhe
von insgesamt 115.756,42 € überwiesen.
2.
Dem Rhein-Erft-Kreis wurde zwischenzeitlich für 2016 ein Nachzahlungsbetrag in Höhe
von 40.416,80 € in Rechnung gestellt. Sofern dieser Betrag bis zur Ratssitzung überwiesen
wurde, wird darüber in der Ratssitzung informiert.
3.
Auf interkommunaler Ebene wurden zwischenzeitlich Gespräche zu den Nachforderungen
der Kolpingstadt für die Jahre 2006 – 2012 geführt (Gesamtbetrag ca. 270.000 €). Hier
wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises die Einrede der Verjährung geltend gemacht. In den
interkommunalen Gesprächen konnte keine anderslautende Vereinbarung erzielt werden.
Beschlussvorlage 244.18
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