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Beschlussvorlage (Sachstand "Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
18.04.18, 13:16
Aktualisiert
18.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Sachstand "Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle") Beschlussvorlage (Sachstand "Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle")

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 244.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 11.04.2018 Bemerkungen 24.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstand "Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle" X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit in den politischen Gremien über die Sachlage informiert (letztmalig im Stadtrat am 19.12.2017/ DRS.Nr. 380.17). Zwischenzeitllich stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: 1. Der Rhein-Erft-Kreis hat die für den Zeitraum 2013 – 2015 ausstehenden Beträge in Höhe von insgesamt 115.756,42 € überwiesen. 2. Dem Rhein-Erft-Kreis wurde zwischenzeitlich für 2016 ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 40.416,80 € in Rechnung gestellt. Sofern dieser Betrag bis zur Ratssitzung überwiesen wurde, wird darüber in der Ratssitzung informiert. 3. Auf interkommunaler Ebene wurden zwischenzeitlich Gespräche zu den Nachforderungen der Kolpingstadt für die Jahre 2006 – 2012 geführt (Gesamtbetrag ca. 270.000 €). Hier wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises die Einrede der Verjährung geltend gemacht. In den interkommunalen Gesprächen konnte keine anderslautende Vereinbarung erzielt werden. Beschlussvorlage 244.18 Seite 2