Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
18.04.18, 13:16
Aktualisiert
18.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.2 / Baubetriebshof,
Friedhofswesen
Bearbeitung: Eduard Gronenwald
TOP
Drs.-Nr.: 247.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
12.04.2018
Bemerkungen
24.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anfrage Bahnhof Horrem: Visitenkarte der Stadt Kerpen;
hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Gronenwald
gez. Otten
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Amt 20
gez. Berière
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Mit der Anfrage vom 09.04.2018 bemängelt der Stadtverordnete Heiner Funke den Zustand
hinsichtlich Graffiti-Schmierereien an verschiedenen Stellen des Bahnhofes in Horrem mit der
Bitte, die angeführten Fragen zu beantworten.
Zusammenfassend kann hier folgendes festgehalten werden:
Von den durch Fotos dokumentierten 11 Flächen ergibt sich in nur 2 Fällen die unmittelbare
Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen.
Seit Jahren wird seitens der Kolpingstadt Kerpen auf Graffitti-Schmiereien im näheren Umfeld des
Bahnhofes möglichst schnell reagiert und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden diese
beseitigt.
Hierzu bleibt anzumerken, dass Maßnahmen nur dann ergriffen werden können, sofern ein
genehmigter Haushalt vorliegt. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können freiwillige
Leistungen, zu denen auch die Entfernung von Graffitis gehören, nicht ausgeführt werden. Eine
Verpflichtung zum sofortigen Handeln ergäbe sich nur bei verfassungsfeindlichen Symbolen.
Am 18.02.2018 wandte sich ein Bürger an das Ordnungsamt und zeigte dort an, dass sich am
alten Stellwerk im Bereich des Horremer Bahnhofes Graffitis befinden und teilweise Fenster am
Gebäude des Stellwerkes beschädigt wurden. Ferner wurde darum gebeten, den Bereich
intensiver zu kontrollieren, um weiteren Vandalismus zu verhindern. Die Angaben des Bürgers
wurden am 19.02.2018 durch den Außendienst der Kolpingstadt Kerpen kontrolliert und bestätigt.
Die Graffitis stellen keine verbotenen Symbole oder beleidigende Inhalte dar. Dennoch wurde die
Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Liegenschaft des alten Stellwerkes mit Nebenanlagen
aufgefordert, die Scheiben zu ersetzen und die Graffitis zu entfernen.
Am 26.03.2018 wurde bei der Deutschen Bundesbahn nach dem Sachstand in der vg.
Angelegenheit nachgefragt. Bisher liegt noch keine abschließende Stellungnahme vor.
Hinsichtlich der städtischen Liegenschaften werden - sofern die Wetterlage es zulässt - die
Graffitis entfernt. Leider hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass solche aufwendigen
Reinigungsaktionen nicht nachhaltig sind.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Kontrollen durch den Außendienst am
alten Stellwerk einschließlich der Nebenanlagen keine Gefahr für die Öffentlichkeit bestanden hat.
Die Graffitis geben keinen Anlass für ein ordnungsrechtliches Einschreiten.
Beschlussvorlage 247.18
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