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Beschlussvorlage (Anfrage Bahnhof Horrem: Visitenkarte der Stadt Kerpen; hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
18.04.18, 13:16
Aktualisiert
18.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Anfrage Bahnhof Horrem: Visitenkarte der Stadt Kerpen;
hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke) Beschlussvorlage (Anfrage Bahnhof Horrem: Visitenkarte der Stadt Kerpen;
hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.2 / Baubetriebshof, Friedhofswesen Bearbeitung: Eduard Gronenwald TOP Drs.-Nr.: 247.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 12.04.2018 Bemerkungen 24.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anfrage Bahnhof Horrem: Visitenkarte der Stadt Kerpen; hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Gronenwald gez. Otten gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Amt 20 gez. Berière Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit der Anfrage vom 09.04.2018 bemängelt der Stadtverordnete Heiner Funke den Zustand hinsichtlich Graffiti-Schmierereien an verschiedenen Stellen des Bahnhofes in Horrem mit der Bitte, die angeführten Fragen zu beantworten. Zusammenfassend kann hier folgendes festgehalten werden: Von den durch Fotos dokumentierten 11 Flächen ergibt sich in nur 2 Fällen die unmittelbare Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen. Seit Jahren wird seitens der Kolpingstadt Kerpen auf Graffitti-Schmiereien im näheren Umfeld des Bahnhofes möglichst schnell reagiert und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden diese beseitigt. Hierzu bleibt anzumerken, dass Maßnahmen nur dann ergriffen werden können, sofern ein genehmigter Haushalt vorliegt. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können freiwillige Leistungen, zu denen auch die Entfernung von Graffitis gehören, nicht ausgeführt werden. Eine Verpflichtung zum sofortigen Handeln ergäbe sich nur bei verfassungsfeindlichen Symbolen. Am 18.02.2018 wandte sich ein Bürger an das Ordnungsamt und zeigte dort an, dass sich am alten Stellwerk im Bereich des Horremer Bahnhofes Graffitis befinden und teilweise Fenster am Gebäude des Stellwerkes beschädigt wurden. Ferner wurde darum gebeten, den Bereich intensiver zu kontrollieren, um weiteren Vandalismus zu verhindern. Die Angaben des Bürgers wurden am 19.02.2018 durch den Außendienst der Kolpingstadt Kerpen kontrolliert und bestätigt. Die Graffitis stellen keine verbotenen Symbole oder beleidigende Inhalte dar. Dennoch wurde die Deutsche Bundesbahn als Eigentümerin der Liegenschaft des alten Stellwerkes mit Nebenanlagen aufgefordert, die Scheiben zu ersetzen und die Graffitis zu entfernen. Am 26.03.2018 wurde bei der Deutschen Bundesbahn nach dem Sachstand in der vg. Angelegenheit nachgefragt. Bisher liegt noch keine abschließende Stellungnahme vor. Hinsichtlich der städtischen Liegenschaften werden - sofern die Wetterlage es zulässt - die Graffitis entfernt. Leider hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass solche aufwendigen Reinigungsaktionen nicht nachhaltig sind. Abschließend bleibt festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Kontrollen durch den Außendienst am alten Stellwerk einschließlich der Nebenanlagen keine Gefahr für die Öffentlichkeit bestanden hat. Die Graffitis geben keinen Anlass für ein ordnungsrechtliches Einschreiten. Beschlussvorlage 247.18 Seite 2