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Beschlusstext (Kindergartenbedarfsplan)

Daten

Kommune
Kall
Größe
82 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
06.06.18, 18:06
Aktualisiert
06.06.18, 18:06
Beschlusstext (Kindergartenbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Kall vom 20.02.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 3.1 Kindergartenbedarfsplan Vorlagen-Nr.: 20/2018 Beratungsverlauf: Frau Klinkhammer informiert, dass mit Stand 20.02.2018 für 8 Kinder Betreuungsbedarf nachgewiesen worden sei. Seitens des Kreises seien zunächst 40 Absagen versandt worden. Diesen Kindern könne ein Platz in den Kindergärten Kallbachstraße, Golbach und Sötenich angeboten werden. Wie bereits in den Vorjahren seien grundsätzlich ausreichend bzw. dem Bedarf entsprechend Kindergartenplätze vorhanden, allerdings ohne Reserven für evtl. Zuzüge etc. Um diese Situation zu vermeiden, sei bereits in der Sitzung am 17.04.2017 der Beschluss gefasst worden, bei akutem Bedarf eine weitere Gruppe mit dem Standort Kallbachstraße einzurichten. Herr Heller verweist auf diesen Beschluss. Herr Dr. Wolter spricht sich für den Bau der neuen Gruppe aus. Längerfristig sei man dadurch handlungsfähiger. Herr Sohn stimmt dem zu. Das Angebot sei erforderlich, um Kall für junge Familien attraktiv zu halten. Herr Vermöhlen beantragt, die Beschränkung „bei nachgewiesenem akuten Bedarf“ laut Beschlussvorschlag zu streichen. Der Bedarf sei gegeben, nun gelte es, dementsprechend Plätze vorzuhalten. Auch Bürgermeister Esser befürwortet die Einrichtung einer weiteren Gruppe. So könne die Kindergartenbedarfsplanung bis auf Weiteres mit hinreichend Reserven betrieben werden und Kall bleibe für Familien attraktiv. Der Beschlussvorschlag wird dem Diskussionsverlauf entsprechend modifiziert. Beschluss: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, wie bereits mit Ratsbeschluss vom 17.04.2017 festgelegt, die Einrichtung einer neuen Gruppe mit dem Standort am Kindergarten Kallbachstraße in Form einer Modullösung zunächst für bis zu 4 Jahre. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme