Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
165 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 438/2018
04.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim
Sachbearbeiter/in: Herr Adams
x
Tel.: 02251/15 327
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, das Eifelmuseum (Gebäude mit Inventar) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das
Eigentum der Gemeinde Blankenheim zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den dazu
notwendigen notariellen Vertrag gemäß dem beigefügten Entwurf abzuschließen. Die Verwaltung ist
ermächtigt, vom Notar vorgeschlagene juristische Änderungsformulierungen, die die Vereinbarung
aber inhaltlich nicht verändern dürfen, zu akzeptieren.
-2Begründung:
Mit Beschluss vom 11.6.2008 zu V427/2008 hat der Kreistag dem Abschluss eines Betreibervertrages
mit der Gemeinde Blankenheim für den Zeitraum 2009-2020 zugestimmt. Da sich die Gemeinde
Blankenheim damals im Nothaushalt befand, war der Vertrag der Bezirksregierung Köln als der
zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Diese hatte Änderungswünsche hinsichtlich der
Begrenzung von Belastungen durch die Gebäudeunterhaltung und Investitionsverpflichtungen. Mit
Beschluss vom 10.12.2018 zu V464/2008 hat der Kreistag der insofern geänderten Fassung
zugestimmt.
Gemäß dem Betreibervertrag gewährt der Kreis Euskirchen der Gemeinde Blankenheim einen
jährlich abnehmenden Betriebskostenzuschuss und eine einmalige Investitionskostenzuweisung in
Höhe von 100.000 €. Im Vertrag ist vorgesehen, dass Gebäude und Inventar zum 1.1.2021 zum Preis
von 1 € in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim übergehen. Die Gemeinde Blankenheim könnte
gemäß § 3 des Betreibervertrages bis einschließlich 31.12.2018 den vorgesehenen
Eigentumsübergang ablehnen. Der dortige Rat hat aber bereits 2016 entschieden, den
Eigentumsübergang anzustreben (Rd. 61/2016). Nun soll über den dazu notwendigen Notarvertrag
entschieden werden.
Der beigefügte Vertragsentwurf (auf Basis eines mit einem Notar abgestimmten Grundmusters)
wurde von den Verwaltungen des Kreises und der Gemeinde Blankenheim ausverhandelt. Derzeit
wird die endgültige Entwurfsversion durch den Notar erarbeitet. Insofern können sich noch juristische
Änderungsformulierungen ergeben, die die Vereinbarung aber inhaltlich nicht verändern dürfen.
Dem Abschluss des v.g. Betreibervertrages vorangegangen war die Aufgabenkritik des Kreises mit
dem Ziel, insbesondere in freiwilligen Bereichen Zuschussbedarfe erheblich und nachhaltig zu
reduzieren. Mit dem Betreibervertrag wurde dieses Ziel erfüllt. Durch das Engagement der Gemeinde
Blankenheim und des Fördervereins des Eifelmuseums konnte der Bestand der Einrichtung gesichert
werden.
Die Vertragsparteien waren und sind der übereinstimmenden Meinung, dass die Gemeinde aufgrund
ihrer örtlichen Nähe sowie in Wahrnehmung ihrer originären kulturellen und touristischen Aufgaben
mehr Möglichkeiten als der Kreis hat, den Betrieb der Einrichtung effektiv, flexibel und wirtschaftlich
zu gestalten.
Die seit Anfang der 1980er Jahre bestehende Konzeption als regionales Museum des Kreises, das
die Landschaft, den Naturraum und die Menschen in ihrer historischen Entwicklung darstellen will,
wurde in den 2000er Jahren zunehmend weniger attraktiv. Fachleute rieten dazu, neue
Alleinstellungsmerkmale zu finden. In der Vernetzung zwischen Museum und allgemeiner Kultur
sowie dem Tourismus (wie es derzeit angegangen wird) sahen und sehen beide Vertragsparteien
bessere Zukunftschancen.
Der Vertragsentwurf basiert auf dem Prinzip fairer Leistung und Gegenleistung.
Als Gegenleistung für die Eigentumsüberlassung zum Kaufpreis von 1 € verpflichtet sich die
Gemeinde Blankenheim zum Weiterbetrieb (einschl. Weiterentwicklung) der Einrichtung bis
mindestens bis 31.12.2048 (dann endet die letzte Abschreibung eines der 3 Gebäude), ohne dass es
einer weiteren Unterstützung des Kreises Euskirchen bedarf.
Solange ist auch kein Verkauf der Gebäude ohne Zustimmung des Kreises möglich.
Während dieser Zeit ist eine Nutzungseinschränkung für die Zwecke Museum, Kultur und Tourismus
mit Ausschluss gewerblicher Nutzung vereinbart. Auf Anraten des Notars wird dies mit der Eintragung
einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert.
Für den Fall, dass die Gemeinde Blankenheim grob gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen
würde, kann der Kreis dies rügen und durch Entschädigungszahlungen in Höhe der ortsüblichen
Miete einen evtl. Gewinn der Gemeinde Blankenheim abschöpfen. Dies wiederum kann die
Gemeinde verhindern, indem sie dem Kreis das Gebäude zum gutachterlich ermittelten Marktpreis
-3abkauft. Insgesamt wird die Gemeinde durch diese Regelungen motiviert, den Vertrag einzuhalten,
was auch Wille der derzeitigen Verwaltungsführung ist.
Der in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim zu übertragende Besitz umfasst:
Bezeichnung
Ende AfA
Museumsgebäude Ahrstraße 55*
Museumsgebäude Ahrstraße 57*
Gebäude Gildehaus Johannesstraße 6*
Zugehörige Freiflächen
Museumsinventar
Inventar des Museumsdepots
31.12.2048
31.12.2038
31.12.2043
keine AfA
keine AfA
keine AfA
Planmäßiger Buchwert
am 31.12.2020
Sonderposten
268.806,50 171.665,06
174.028,90
67.563,00
188.030,60 110.135,16
Enthalten in 1-3
0€
0€
*incl. bebautem Grundstück
Die sich aus dem Abgang des o.a. Anlagevermögens ergebenden Aufwendungen (630.866 Euro)
sowie die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen (349.363,22 Euro) sind mit
der allgemeinen Rücklage zu verrechnen, sodass sich eine Belastung der Kreisumlage nicht ergibt.
In der Verfügungsgewalt und im Eigentum des Kreises verbleiben:
- die Archivunterlagen des Eifelmuseums
- die Sammlung von Bildern und Grafiken (Fritz-von-Wille, Larres, Schäfer, Schulten, Dettmann u.a.)
- der „Silberschatz“ und die Münz-/Medaillensammlung
- die Sammlung von Büchern vor 1900 und Handschriften.
Die Gemeinde Blankenheim gestattet dem Kreis, diese Dinge in den Gebäuden des Eifelmuseums
dauerhaft unterzubringen und stellt dafür unentgeltlich fachgerechte Lagermöglichkeiten zur
Verfügung. Im Gegenzug kann die Gemeinde diese Gegenstände in Abstimmung mit dem Kreis
unentgeltlich nutzen. Somit wäre den Nutzungsinteressen beider Parteien dauerhaft gedient.
Spätestens mit dem 1.1.2021 enden vertragsgemäß auch die Mietzahlungen des Kreises an die
Gemeinde Blankenheim (1.560 €/Jahr) für das Museumsdepot in der Schule Lommersdorf. Die
Gemeinde möchte nun das Schulgebäude verkaufen und wünscht die Räumung bis spätestens zum
31.8.2018. Bei Depotbestand handelt es sich um Dinge, die das Leben der Menschen unserer Region
in ihrer historischen Entwicklung darstellen; diese sind aber auch teilweise mehrfach vorhanden
und/oder in schlechtem Erhaltungszustand. Eine andere Lagerungsmöglichkeit steht aber nicht zur
Verfügung. Zudem sieht die Gemeinde für die Zukunft wenige Möglichkeiten, die im Museumdepot
Lommersdorf gelagerten Gegenstände im Eifelmuseum der Öffentlichkeit zu präsentieren. Im Übrigen
wird dieser Themenbereich im LVR - Freilichtmuseum - Kommern professionell und
öffentlichkeitswirksam dargestellt. Die Vertragsparteien streben deshalb übereinstimmend eine
Eigentumsübertragung der im Depot Lommersdorf lagernden Museumsbestände an das LVRFreilichtmuseum Kommern an. Dazu ist ein separater Vertrag beabsichtigt, der mit der V439/2018
dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen wird.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Blankenheim.
Mit dem nunmehr abzuschließenden Notarvertrag ist nach Auffassung der Verwaltung der Sinn der
KT Beschlüsse von 2008 (zu V427/2008 und V464/2008) erfüllt und der zukünftige Betrieb der
Einrichtung gesichert.
gez. Rosenke
Landrat
-4-
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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