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Beschlussvorlage GB (Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 15:00
Beschlussvorlage GB (Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern) Beschlussvorlage GB (Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern) Beschlussvorlage GB (Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 439/2018 04.06.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 12.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVRFreilichtumuseums Kommern Sachbearbeiter/in: Herr Adams Tel.: 02251/15 327 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Finanzierung der vorgesehenen Mietbeihilfe in Höhe von 2.470,- € erfolgt aus dem Produkt 111 19, Zeile 16. Davon sind 910,- € im Haushalt 2018 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. 1.560,- € werden durch Einsparungen im o.g. Produkt finanziert. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Inhalt des Museumsdepots in der Schule in Lommersdorf mit alsbaldiger Wirkung in das Eigentum des LVR - Freilichtmuseums - Kommern zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den dazu notwendigen Vertrag gemäß dem beigefügten Entwurf abzuschließen. Die Verwaltung ist ermächtigt, evtl. vom LVR gewünschte redaktionelle Änderungen, die die Vereinbarung aber inhaltlich nicht verändern dürfen, zu akzeptieren. Begründung: Mit V438/2018 schlägt die Verwaltung vor, das Eifelmuseum einschließlich des Bestandes im Museumsdepot in Lommersdorf mit Wirkung zum 1.1.2021 in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim zu übertragen. -2Beim Depotbestand handelt es um Dinge, die das Leben der Menschen unserer Region in ihrer historischen Entwicklung darstellen; diese sind aber auch teilweise mehrfach vorhanden und/oder in schlechtem Erhaltungszustand. Die Depotgegenstände sind folgenden Themenbereichen zuzuordnen: Möbel vor 1900, Metallgegenstände (insbesondere Ofenplatten), Alltagsgegenstände vor 1900, Keramik und Glas, Religion und Kirche, Textilien vor 1900, Modelle, Alltagsgegenstände nach 1900, Möbel nach 1900, Elektrogeräte, Bücher nach 1900, Textilien nach 1900, gängige Literatur aus neuerer Zeit. Die Gemeinde Blankenheim möchte nun das Schulgebäude verkaufen und wünscht die Räumung bis spätestens zum 31.8.2018. Eine andere Lagerungsmöglichkeit steht aber nicht zur Verfügung. Zudem sieht sie für die Zukunft wenige Möglichkeiten, die im Museumdepot Lommersdorf gelagerten Gegenstände im Eifelmuseum der Öffentlichkeit zu präsentieren. Im Übrigen wird dieser Themenbereich im LVR - Freilichtmuseum - Kommern professionell und öffentlichkeitswirksam dargestellt. Seitens der Verwaltungen des Kreises und der Gemeinde Blankenheim wurden deshalb Gespräche mit dem Leiter des LVR - Freilichtmuseums - Kommern geführt. Nach Ortsbesichtigung und Rücksprache mit der Verwaltungsleitung des LVR hat er das Interesse zur Eigentumsübernahme bekundet. Die juristische Abteilung des LVR müsse den Vertragsentwurf des Kreises aber noch prüfen. Dortigerseits können sich also noch juristische Änderungsformulierungen ergeben, die die Vereinbarung aber inhaltlich nicht verändern dürfen. Als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung verpflichtet sich das LVR - Freilichtmuseum Kommern zur Entfernung der Depotgegenstände aus der Schule und dem Abtransport. Die Bauhöfe von Kreis und Gemeinde werden dabei temporär unterstützen. Mit den Depotgegenständen erhält das LVR - Freilichtmuseum - Kommern auch die Regale, in denen die Gegenstände derzeit lagern. Das LVR - Freilichtmuseum - Kommern wird einen Teil der Gegenstände vorübergehend extern einlagern müssen und dazu eine Fläche auf Vogelsang anmieten. Der Kreis und die Gemeinde Blankenheim sichern dem LVR - Freilichtmuseum - Kommern eine Mietkostenbeteiligung i. H. v. insgesamt 3.120 € zu (eigentlich vorgesehene Mietzahlungen des Kreises an die Gemeinde Blankenheim für das Museumsdepot in 2018 und 2019). Davon tragen die Gemeinde Blankenheim 650 € und der Kreis Euskirchen 2.470 €. Dem Abtransport der Gegenstände geht eine fachliche Bewertung des überlassenen Depotguts durch Personal des LVR - Freilichtmuseums - Kommern voraus. Aus fachlicher Sicht nicht erhaltungswürdiges Depotgut vernichtet es in eigener Verantwortung. Die übrigen Gegenstände wird es verwahren und im Rahmen seiner programmatischen Möglichkeiten nutzen und ausstellen. Das LVR - Freilichtmuseum - Kommern gestattet dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Blankenheim und dem Förderverein des Eifelmuseums Blankenheim auch weiterhin die bedarfsweise, unentgeltliche Ausleihe der o.g. Gegenstände, z.B. für eigene Ausstellungen, in jeweiliger Abstimmung mit dem LVR - Freilichtmuseum - Kommern. Damit verbleiben die Depotgegenstände in öffentlicher Hand und die Präsentation in der Öffentlichkeit wird künftig besser gesichert. Die Gegenstände mögen einen (nicht belastbar ermittelbaren) ideellen Wert haben. Im Inventar des Kreises sind sie (seit 2009) nicht mehr geführt, so dass durch die Übertragung an das LVR Freilichtmuseum - Kommern ohne eine geldliche Gegenleistung weder die allgemeine Rücklage noch die Kreisumlage belastet wird. gez. Rosenke Landrat -3- Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)