Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 439/2018
04.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVRFreilichtumuseums Kommern
Sachbearbeiter/in: Herr Adams
Tel.: 02251/15 327
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Finanzierung der vorgesehenen Mietbeihilfe in Höhe von 2.470,- € erfolgt
aus dem Produkt 111 19, Zeile 16. Davon sind 910,- € im Haushalt 2018
eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung.
1.560,- € werden durch Einsparungen im o.g. Produkt finanziert.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Inhalt des Museumsdepots in der Schule in Lommersdorf mit alsbaldiger
Wirkung in das Eigentum des LVR - Freilichtmuseums - Kommern zu übertragen und beauftragt die
Verwaltung, den dazu notwendigen Vertrag gemäß dem beigefügten Entwurf abzuschließen. Die
Verwaltung ist ermächtigt, evtl. vom LVR gewünschte redaktionelle Änderungen, die die Vereinbarung
aber inhaltlich nicht verändern dürfen, zu akzeptieren.
Begründung:
Mit V438/2018 schlägt die Verwaltung vor, das Eifelmuseum einschließlich des Bestandes im
Museumsdepot in Lommersdorf mit Wirkung zum 1.1.2021 in das Eigentum der Gemeinde
Blankenheim zu übertragen.
-2Beim Depotbestand handelt es um Dinge, die das Leben der Menschen unserer Region in ihrer
historischen Entwicklung darstellen; diese sind aber auch teilweise mehrfach vorhanden und/oder in
schlechtem Erhaltungszustand. Die Depotgegenstände sind folgenden Themenbereichen
zuzuordnen:
Möbel vor 1900, Metallgegenstände (insbesondere Ofenplatten), Alltagsgegenstände vor 1900,
Keramik und Glas, Religion und Kirche, Textilien vor 1900, Modelle, Alltagsgegenstände nach 1900,
Möbel nach 1900, Elektrogeräte, Bücher nach 1900, Textilien nach 1900, gängige Literatur aus
neuerer Zeit.
Die Gemeinde Blankenheim möchte nun das Schulgebäude verkaufen und wünscht die Räumung bis
spätestens zum 31.8.2018. Eine andere Lagerungsmöglichkeit steht aber nicht zur Verfügung. Zudem
sieht sie für die Zukunft wenige Möglichkeiten, die im Museumdepot Lommersdorf gelagerten
Gegenstände im Eifelmuseum der Öffentlichkeit zu präsentieren. Im Übrigen wird dieser
Themenbereich im LVR - Freilichtmuseum - Kommern
professionell und öffentlichkeitswirksam dargestellt.
Seitens der Verwaltungen des Kreises und der Gemeinde Blankenheim wurden deshalb Gespräche
mit dem Leiter des LVR - Freilichtmuseums - Kommern geführt.
Nach Ortsbesichtigung und Rücksprache mit der Verwaltungsleitung des LVR hat er das Interesse
zur Eigentumsübernahme bekundet. Die juristische Abteilung des LVR müsse den Vertragsentwurf
des Kreises aber noch prüfen. Dortigerseits können sich also noch juristische
Änderungsformulierungen ergeben, die die Vereinbarung aber inhaltlich nicht verändern dürfen.
Als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung verpflichtet sich das LVR - Freilichtmuseum Kommern zur Entfernung der Depotgegenstände aus der Schule und dem Abtransport. Die Bauhöfe
von Kreis und Gemeinde werden dabei temporär unterstützen. Mit den Depotgegenständen erhält
das LVR - Freilichtmuseum - Kommern auch die Regale, in denen die Gegenstände derzeit lagern.
Das LVR - Freilichtmuseum - Kommern wird einen Teil der Gegenstände vorübergehend extern
einlagern müssen und dazu eine Fläche auf Vogelsang anmieten. Der Kreis und die Gemeinde
Blankenheim sichern dem LVR - Freilichtmuseum - Kommern eine Mietkostenbeteiligung i. H. v.
insgesamt 3.120 € zu (eigentlich vorgesehene Mietzahlungen des Kreises an die Gemeinde
Blankenheim für das Museumsdepot in 2018 und 2019). Davon tragen die Gemeinde Blankenheim
650 € und der Kreis Euskirchen 2.470 €.
Dem Abtransport der Gegenstände geht eine fachliche Bewertung des überlassenen Depotguts durch
Personal des LVR - Freilichtmuseums - Kommern voraus. Aus fachlicher Sicht nicht
erhaltungswürdiges Depotgut vernichtet es in eigener Verantwortung. Die übrigen Gegenstände wird
es verwahren und im Rahmen seiner programmatischen Möglichkeiten nutzen und ausstellen. Das
LVR - Freilichtmuseum - Kommern gestattet dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Blankenheim und
dem Förderverein des Eifelmuseums Blankenheim auch weiterhin die bedarfsweise, unentgeltliche
Ausleihe der o.g. Gegenstände, z.B. für eigene Ausstellungen, in jeweiliger Abstimmung mit dem LVR
- Freilichtmuseum - Kommern. Damit verbleiben die Depotgegenstände in öffentlicher Hand und die
Präsentation in der Öffentlichkeit wird künftig besser gesichert.
Die Gegenstände mögen einen (nicht belastbar ermittelbaren) ideellen Wert haben. Im Inventar des
Kreises sind sie (seit 2009) nicht mehr geführt, so dass durch die Übertragung an das LVR Freilichtmuseum - Kommern ohne eine geldliche Gegenleistung weder die allgemeine Rücklage noch
die Kreisumlage belastet wird.
gez. Rosenke
Landrat
-3-
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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