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Beschlussvorlage (Erweiterung der Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
06.06.18, 17:43
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Beschlussvorlage (Erweiterung der Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Erweiterung der Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Erweiterung der Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-72/2018 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.06.2018 Betreff: Erweiterung der Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Erweiterung der Übertragung der investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Maßnahme „Erwerb von Urnenstelen“ (I55311603) um 13.910 Euro, der Maßnahme „Bau RÜB Kirchtroisdorf“ (M53810450) um 250.000 Euro sowie der Maßnahme „Anbau Kfz-Halle Feuwehrgerätehaus Bedburg“ (M11133780) um 4.843 Euro gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.V.m. der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres (zum so genannten fortgeschriebenen Ansatz). Mit der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen wurden entsprechend des § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragung geregelt. Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 wurden bereits in der Ratssitzung vom 13.03.2018 beschlossen. Eine noch im Haushaltsjahr 2017 erfolgte Bestellung einer weiteren Urnenstele macht eine Erweiterung der investiven Auszahlungsermächtigungen für die Maßnahme „Erwerb von Urnenstelen“ (I55311603) um 13.910 Euro erforderlich. Weiterhin sind die investiven Auszahlungsermächtigungen aufgrund einer noch im Haushaltsjahr 2017 genehmigten überplanmäßigen Auszahlung für die Maßnahme „Bau RÜB Kirchtroisdorf“ (M53810450) um 250.000 Euro zu erweitern. Des Weiteren sind die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Maßnahme „Anbau KfzHalle Feuwehrgerätehaus Bedburg“ (M11133780) um 4.843 Euro zu erweitern. Damit ergibt sich bei den investiven Auszahlungsermächtigungen eine Gesamthöhe von 15.609.755,80 Euro. Beschlussvorlage WP9-72/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-72/2018 Seite 3