Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
06.06.18, 17:43
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-72/2018
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.06.2018
Betreff:
Erweiterung der Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Erweiterung der Übertragung der investiven
Auszahlungsermächtigungen bei der Maßnahme „Erwerb von Urnenstelen“ (I55311603)
um 13.910 Euro, der Maßnahme „Bau RÜB Kirchtroisdorf“ (M53810450) um 250.000
Euro sowie der Maßnahme „Anbau Kfz-Halle Feuwehrgerätehaus Bedburg“ (M11133780)
um 4.843 Euro gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.V.m. der
Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie die
Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres (zum so genannten fortgeschriebenen Ansatz).
Mit der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen wurden entsprechend des § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragung geregelt.
Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 wurden bereits in der Ratssitzung
vom 13.03.2018 beschlossen.
Eine noch im Haushaltsjahr 2017 erfolgte Bestellung einer weiteren Urnenstele macht eine
Erweiterung der investiven Auszahlungsermächtigungen für die Maßnahme „Erwerb von
Urnenstelen“ (I55311603) um 13.910 Euro erforderlich.
Weiterhin sind die investiven Auszahlungsermächtigungen aufgrund einer noch im Haushaltsjahr
2017 genehmigten überplanmäßigen Auszahlung für die Maßnahme „Bau RÜB Kirchtroisdorf“
(M53810450) um 250.000 Euro zu erweitern.
Des Weiteren sind die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Maßnahme „Anbau KfzHalle Feuwehrgerätehaus Bedburg“ (M11133780) um 4.843 Euro zu erweitern.
Damit ergibt sich bei den investiven Auszahlungsermächtigungen eine Gesamthöhe von
15.609.755,80 Euro.
Beschlussvorlage WP9-72/2018
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
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