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Beschlussvorlage (Nachwahl sachkundiger Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss hier: Antrag des NABU Ortsgruppe Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
06.06.18, 17:43
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Beschlussvorlage (Nachwahl sachkundiger Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss
hier: Antrag des NABU Ortsgruppe Bedburg) Beschlussvorlage (Nachwahl sachkundiger Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss
hier: Antrag des NABU Ortsgruppe Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-73/2018 Stabsstelle Bürgermeisterbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.06.2018 Betreff: Nachwahl sachkundiger Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss hier: Antrag des NABU Ortsgruppe Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 58 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der NABU Ortsgruppe Bedburg Herrn Reiner Hamacher als sachkundigen Einwohner sowie Herrn Ferdinand Wienand als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss zu bestellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Herr Hans-Peter Uerlings wurde in der Ratssitzung vom 20.09.2016 auf Vorschlag der NABU Ortsgruppe Bedburg als sachkundiger Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss gewählt. Herr Uerlings hat zwischenzeitlich sein Mandat niedergelegt. Die NABU Ortsgruppe Bedburg hat daher mit E-Mail vom 26.03.2018 beantragt, dass nunmehr der bisherige stellvertretende sachkundige Einwohner Herr Reiner Hamacher (Vorsitzender der Ortsgruppe Bedburg), als sachkundiger Einwohner in den Stadtentwicklungsausschuss entsandt wird. Als stellvertretender sachkundiger Einwohner für Herrn Hamacher soll sodann Herr Ferdinand Wienand in den Stadtentwicklungsausschuss entsandt werden. Gemäß § 58 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Gemeindeordnung NRW (GO) können den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme auch volljährige sachkundige Einwohner angehören. Sie haben im Ausschuss kein Stimmrecht Der Bürgermeister hat bei der Wahl kein Stimmrecht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Köster ----------------------------------Koehl ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiter Stabsstelle Bürgermeisterbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-73/2018 Seite 2