Daten
Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
06.06.18, 17:43
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-74/2018
Stabsstelle Bürgermeisterbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.06.2018
Betreff:
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Rates der Stadt
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem Bürgermeister, Frau Jessica
Köster zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg
zu bestellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist über die im Rat gefassten
Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift wird vom Bürgermeister
und einer/einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.
Bisher hat Frau Doris Stolz als Leiterin des Fachdienstes 1 die Aufgabe der
stellvertretenden
Schriftführung
wahrgenommen.
Da
das
Sachgebiet
Ratsangelegenheiten zum 09.04.2018 in die Stabsstelle Bürgermeisterbüro übergegangen
ist, wird seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagen, Frau Köster als Mitarbeiterin des
Bürgermeisterbüros als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.
Gemäß § 24 Absatz 2 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Bedburg erfolgt die Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers, sofern ein(e)
Bedienstete(r)n bestellt werden soll, im Benehmen mit dem Bürgermeister.
Die Schriftführung wird grundsätzlich weiterhin von Herrn Koehl wahrgenommen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Solbach
Leiter Stabsstelle
Bürgermeisterbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-74/2018
Seite 2