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Beschlussvorlage (Übernahme von Kindertagesbetreuung in kommunaler Trägerschaft)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
06.06.18, 17:43
Aktualisiert
07.08.18, 08:07
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-89/2018 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.06.2018 Betreff: Übernahme von Kindertagesbetreuung in kommunaler Trägerschaft Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorhaben der Verwaltung zu und legt fest, dass die Einrichtungen „Montessori-Kinderhaus“ in Kirchtroisdorf und die Kindertagesstätte an der Adolf-Silverberg-Straße in städtischer Trägerschaft übergehen bzw. errichtet werden sollen. Mindestens eine weitere Einrichtung soll mittelfristig folgen. Darüber hinaus soll im Herbst 2018 eine Großtagespflegestelle zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren in städtischer Trägerschaft errichtet werden. Zwei weitere sollen mittelfristig folgen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Fachverwaltung des Jugendamtes der Stadt Bedburg beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dem Gedanken, Kindertagesbetreuung in eigener Trägerschaft zu übernehmen. Aufgrund der aktuellen Gesamtsituation, welche folgend geschildert wird, möchte sich die Verwaltung nun konkret auf den Weg begeben. Es ist in den letzten Jahren klar erkennbar, dass der Betreuungsdruck bei den Eltern größer wird. Gerade bei den Zuzugsfamilien wird deutlich, dass diese auf eine zeitnahe Betreuung angewiesen sind, weil die Erziehungsberechtigten meist berufstätig sind und familiäre Betreuungsinstanzen vor Ort fehlen. Wenngleich die Kooperation zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern in Bedburg grundsätzlich gelingt und positiv besetzt ist, kommt das Jugendamt gegenüber Familien aus verschiedensten Gründen immer häufiger in die Situation, keinerlei Betreuungsangebote unterbreiten zu können und handlungsunfähig zu sein. Man ist im Grunde „Bittsteller“ im eigenen Verantwortungsbereich. Das Faktum der Handlungsunfähigkeit ist nicht nur für die Verwaltung unbefriedigend, sondern auch den Erziehungsberechtigten nicht zu vermitteln, da die Kommune als öffentlicher Träger der Jugendhilfe nun einmal für die Kindertagesbetreuung gesetzlich verantwortlich ist. Speziell für Familien, die zuziehen ist der Umstand der Handlungsunfähigkeit kaum erklärbar, da nahezu alle anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft haben und somit eigene Platzbelegungsoptionen entwickeln können. An letzter Stelle ist es nämlich die Kommune, die für das Handlungsfeld der Betreuungssicherheit haftbar gemacht werden kann. Diese Haftung gilt für freie Träger nicht. Und so sah sich das Jugendamt dieses Jahr auch erstmalig mit der Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung konfrontiert und konnte zunächst nicht reagieren. Um also zukünftig „echte“ Steuerungsmöglichkeiten zu besitzen und ein Stück weit mehr Handlungsfähigkeit erreichen zu können, möchte sich die Kommune auf den beschrieben Weg begeben und zukünftig eigene kommunale Plätze in der Kindertagesbetreuung anbieten. Den endgültigen Ausschlag für die jetzige Beschreitung dieses Weges gab die aktuelle Entwicklung im Montessori Kinderhaus in Kirchtroisdorf. Gemäß dem Auftrag aus dem letzten Jugendhilfeausschuss im März 2018, mit dem Träger mögliche Ausbauoptionen auszuloten, hat die Verwaltung zeitnah das Gespräch gesucht. Der Träger hat ganz klar zu verstehen gegeben, dass die Trägerschaft einer zweigruppigen Einrichtung im Ehrenamt nicht leistbar ist. Da man aber den klaren Bedarf im Ortsteil Kirchtroisdorf sehe, möchte man dem Bedarf der Eltern nicht im Wege stehen und ist bereit die Trägerschaft - unter der Voraussetzung, dass das Montessori Konzept bewahrt wird - an die Stadt abzugeben. Da das Feld der Kindertagesbetreuung auch für die Stadt Bedburg ein „Lernfeld“ darstellt, wäre die strukturierte Übernahme einer bestehenden, funktionierenden Einrichtung ein guter Start ins dieses Arbeitsfeld. Angedacht ist eine „schleichende“ Übergangsphase mit dem (frühesten) Übernahmeziel 01.08.2019. Um sinnvoll handlungsfähig zu sein und Synergieeffekte nutzen zu können, sollen danach noch weitere Kindertageseinrichtungen in städtische Trägerschaft übernommen werden. Hierzu zählen einerseits die Einrichtung in der Adolf- Silverberg- Straße (der Beginn der Betreuung könnte durch die Verwirklichung der Kindertagesstätte in Kaster auf das Kindergartenjahr 2020/2021 verschoben werden- siehe WP9-90/2018) und möglicherweise eine Einrichtung im neu zu errichtenden Quartier „Zuckerfabrik“. Dies scheint der Verwaltung ein vernünftiger Zeitrahmen zu sein, um die Projekte strukturiert und professionell umsetzen zu können. Beschlussvorlage WP9-89/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Um gerade im U2 / U3 Bereich mehr Plätze schaffen zu können, sieht die Verwaltung zudem vor, eigene Großtagespflegestellen einzurichten. Dieses Modell erfreut bei Eltern zunehmender Beliebtheit und ist im U2 / U3 Bereich eine gute Ergänzung zur Kindertagesstätte. Um auch hier Synergieeffekte schaffen zu können, sollen mittelfristig 3 Großtagespflegestellen in städtischer Trägerschaft errichtet werden. Schon im Herbst 2018 könnte eine Einrichtung in Bedburg- Mitte (Am Marktplatz) realisiert werden. Zudem könnte es eine Überlegung sein, an der neue Kindertagesstätte in der Adolf-Silverberg-Straße Großtagespflegestellen zu errichten. Diesbezüglich müssen aber noch weitergehende Überlegungen angestellt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Jugendamtsleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-89/2018 Seite 3