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Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: - Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen - Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
06.06.18, 17:43
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
hier:	- Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen
	- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern) Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
hier:	- Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen
	- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-9/2018 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 13 30 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 24.04.2018 Rat der Stadt Bedburg 19.06.2018 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Betreff: Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: - Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen - Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kulturund Sozialausschusses die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bedburg gemäß der Anlage. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Schul- und Bildungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung vom 30.01.2018 auf Empfehlung des Arbeitskreis „Vandalismus“ die Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung hinsichtlich der Aufnahme Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen angeregt. Um der Problematik nicht nur am Schulzentrum der weiterführenden Schulen entgegenzuwirken, wird verwaltungsseitig die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wie folgt beabsichtigt: § 9 Abs. 5 Auf den Freiflächen von Schulen und auf Kinderspielplätzen sind der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Mitführen von Glasbehältnissen verboten. Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Vorschrift werden gemäß Anlage 1 mit einem Verwarngeld in Höhe von 45,- € geahndet. Des Weiteren ist beabsichtigt, § 10 Abs. 1 Satz 1 dahingehend zu ergänzen, dass die Hausnummer nur durch Ziffern dargestellt werden dürfen. Diese Verfahrensweise erleichtert den Rettungskräften die Arbeit und kann unter Umständen entscheidend für die Rettung von Leben sein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-9/2018 1. Ergänzung Seite 2