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Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
06.06.18, 17:43
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen) Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen) Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9105/2018 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 60 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel 05.06.2018 Rat der Stadt Bedburg 19.06.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Wasserversorgungskonzept für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen Beschlussvorschlag: Nach Anhörung und Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel tritt der Rat der Stadt Bedburg dem o.g. Konzept bei und beauftragt die Verwaltung mit der Weitergabe an die Bezirksregierung Köln bis zum 30.06.2018. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach dem neuen Landeswassergesetz (LWG) haben die Städte zukünftig für ihre Stadtgebiete nach § 38 Absatz 3 zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Trinkwasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Beinhalten muss dieses die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete, dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel. Die Vorlagepflicht des Wasser-versorgungskonzepts liegt einzig bei den Städten. Das Versorgungskonzept ist gem. des „Erlasses zur Aufstellung und zum Inhalt eines Wasserversorgungskonzeptes“ (§38 Abs.3 LWG NRW) des Umweltministeriums NRW durch die Städte mit Frist zum 30.06.2018 bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Im Rahmen der Konzessionsvergaben haben die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen die Wasserversorgung im Rhein-Erft-Kreis an die innogy Netze Deutschland GmbH vergeben. Die innogy Netze Deutschland GmbH hat die Wasserversorgung an die innogy SE verpachtet. Die Betriebsführung der Wasserversorgung in den Stadtgebieten wurde von der innogy SE als Pächter der Wasserversorgung an die Westnetz GmbH übertragen. Vorlieferant für das Rohwasser sowie Trinkwasser in der Region ist die RWW (Rhein. Westf. Wasserwerksgesellschaft mbH). Die RWW wiederum bezieht das Wasser ausschließlich von der RWE Power AG. An zwei Netzpunkten erfolgt seitens RWE Power AG ebenfalls eine Einspeisung mit bereits aufbereitetem Trinkwasser durch die Wasserwerke Paffendorf und Türnich. Weitere Erläuterungen sollen in der Sitzung vorgetragen werden. Ein Vertreter der Westnetz ist hierzu frühzeitig eingeladen worden, eine Bestätigung der Teilnahme stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung aber noch aus. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP9-105/2018 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 29.05.2018 ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Herbert Baum ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-105/2018 1. Ergänzung Seite 3