Daten
Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
05.06.18, 18:18
Aktualisiert
05.06.18, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
vom 12.04.2018
Drucksachen-Nummer: 167.18
TOP 1.
Bürgerzentrum in Manheim-neu,
Ausführungsstatus der Baumaßnahme,
Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vor Ort;
hier: Antrag der Ortsvorsteherin Lonie Lambertz
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt einstimmig, Herrn Lambertz, Vorsitzender des
Bürgerbeirats Manheim, gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW zu den Beratungen zuziehen.
Frau Lambertz berichtet, dass einige Mängel bereits behoben wurden. In gestalterischer Hinsicht
wird teilweise Kritik an der Bauausführung geäußert. Herr Schauwinhold bezieht sich auf ein
„unterschrittenes Türmaß des Behinderten-WC“ und spricht sich für den Fall eines
durchsetzbaren Anspruches für eine Nachbesserung aus. Ferner sieht er Verbesserungsbedarf
in der Reinigung von Armaturen und Edelstahlflächen, auf welchen deutliche Kalkablagerungen
erkennbar sind.
Die Verwaltung erklärt, dass erkannte Baumängel in Zusammenarbeit zwischen Architekt und
Hochbauabteilung schnellstmöglich beseitigt und vorgetragene Kritikpunkte abgearbeitet
werden.
Der Ausschuss bittet darum, der Sitzungsniederschrift eine Liste der vorhandenen Mängel /
Restarbeiten beizufügen.
Eine gesonderte Mängelliste wird nicht geführt. Die Abnahmeprotokolle werden im
nichtöffentlichen Teil den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Der Niederschrift werden Fotos von
Mängeln bzw. Restarbeiten mit Vermerk zum Bearbeitungsstand beigefügt.
Herr Schwister äußert sich zum Antrag von Frau Lambertz und abweichend zum Inhalt der
Berichtsvorlage wie folgt:
Beim Bau der Trauerhalle sind keine Mehrkosten entstanden. Der ursprünglich
beauftragte Architekt lehnte aufgrund einiger Kritikpunkte an seiner Kostenermittlung die
weitere Zusammenarbeit ab. Hieraus entstanden jedoch keine zusätzlichen Kosten. Es
wurden im Gegenteil drohende Mehrkosten vermieden.
Beim Multiplen Feuerwehrhaus gab es viele Umplanungen, da die Pfarrgemeinde sehr
lange benötigte, um eine endgültige gemeinsame Grenze zu bestätigen.
Für die Verwaltung war zwar absehbar, dass zukünftig der Bedarf einer dritten
Kindergartengruppe benötigt wird, aber nicht zu welchem Zeitpunkt. Im Übrigen sollte
vermieden werden, dass diese Kosten zu Lasten des Umsiedlungsbudgets gehen. Es
wurde eine separate Kostenvereinbarung mit dem Verursacher getroffen.
In diesem Zusammenhang fragt Herr Schauwinhold nach, warum eine Montage des
zweiten Sonnenschutzes an der Kita nicht möglich ist. Die Verwaltung wird dies klären.
Nur durch den Einsatz eines Projektsteuerers konnte in den ersten Projekten der
sozialen Infrastruktur überhaupt das vermieden werden, was jetzt, nach Wegfall des
selben eintritt, nämlich Verzögerungen und ggf. Kostenüberschreitungen.
Aus den Diskussionsbeiträgen zum Thema „multiples Feuerwehrhaus“ ist im Wesentlichen
folgendes festzuhalten:
Im Bürgerbeirat wurde der Neubau des Multiplen Feuerwehrhauses diskutiert. Die Notwendigkeit
des Bauvorhabens steht nach Vortrag des Leiters der Feuerwehr, Herrn Grass, außer Zweifel.
Verwaltungsseitig wird betont, dass ausschließlich personelle Gründe dem zügigen Fortgang
des Projektes entgegenstanden. Die Verwaltung sagt zu, dass dem ausgewählten
Architekturbüro nun „grünes Licht“ für die erforderlichen weiteren Planungsleistungen gegeben
und den formalen Erfordernissen einer Beauftragung erst im Nachgang entsprochen wird. Ziel
wird sein, den verwaltungsseitigen Koordinierungsaufwand mit Blick auf das kurzfristig nicht
lösbare Personalproblem in der Hochbauabteilung möglichst gering zu halten – dazu bietet sich
die Form eines „Generalplanervertrages“ an. Regelmäßiger Bericht zum Fortgang des Projektes
wird erwartet.
Herr Lambertz hinterfragt die Historie des derzeitigen Planungsstandes. Herr Graß erläutert,
dass die Planung intensiv mit der Feuerwehr besprochen und budgetorientiert optimiert wurde.
Den geltenden DIN-Normen für Feuerwehrgebäude wurde im unverzichtbaren Umfang
entsprochen. Der multifunktionale Raum, der sowohl durch die Bürger als auch durch die
Feuerwehr genutzt wird, hat eine Größe von 48 m² und wird als sinnvoll erachtet.
Die dem Bürgerbeirat vorgestellten Planunterlagen werden der Niederschrift beigefügt.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 12.04.2018
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