Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
05.06.18, 13:17
Aktualisiert
05.06.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 19.04.2018
Drucksachen-Nummer: 127.18
TOP 2.
Sondersitzung Jugendhilfeausschuss;
hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE
Bezogen auf den vorliegenden Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE vom 20.02.2018
bekräftigt Herr Scharping nochmals die von ihm gesehene Notwendigkeit, zur fachlichen
Erläuterung der besonderen Rechtsstellung des Jugendhilfeausschusses einen Referenten des
LVR einzuladen.
Herr Staszkiewicz ist über den vorliegenden Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung
irritiert und sieht im Namen der Fraktion BBK/Piraten dazu absolut keine Notwendigkeit, da die
besondere
Rechtstellung dieses Gremiums zum Selbstverständnis eines jeden Mandatsträgers und
einer jeden Mandatsträgerin im Jugendhilfeausschuss gehören sollte, zumal der LVR
regelmäßig ent-sprechende Informationen für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen anbietet.
Für die CDU-Fraktion schließt sich Frau Bischoff dieser Argumentation an und betont, dass
die beantragte Einladung eines LVR-Referenten einen entsprechenden Beschluss des
Jugendhilfeausschusses voraussetzt.
Für die SPD-Fraktion befürwortet Herr Krüll den vorliegenden Antrag der Fraktion UWG/DIE
LINKE.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beschließt der Jugendhilfeausschuss gemäß
dem vorliegenden Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE die fachliche Erläuterung der besonderen
Rechtsstellung des Jugendhilfeausschusses durch einen Referenten des LVR. Die Verwaltung
wird beauftragt, diesbezüglich den nächsten freien Termin abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen (3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/UWG/Linke, 2/Freie Träger der Jugendhilfe)
3 Nein-Stimmen (3/CDU)
1 Enthaltung (1/Freie Träger der Jugendhilfe)
Herr Scharping teilt mit, dass der LVR nach seinen Informationen in diesem Jahr keinen Termin
mehr frei hat und verweist vorab auf eine 80-seitige Broschüre des LVR zum Thema
“Entscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss“.
Darüber hinaus verweist Herr Scharping auf die vom LVR veranstaltete Jahrestagung für
Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen vom 08.11. bis 09.11.2018 in Siegburg.
Anmerkungen des Schriftführers:
Auf entsprechende Anfrage hat sich der Leiter des LVR-Fachbereichs ‘Jugend‘ bereit erklärt, in der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 13. September 2018 zum Thema “Die besondere Rechtsstellung des
Jugend- hilfeausschusses“ zu referieren.
Die von Herrn Scharping angesprochene 80-seitige Broschüre ist das vom LVR herausgegebene
Handbuch für die Arbeit im Jugendhilfeausschuss Entscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss in
der 4., völlig überarbeiteten Auflage /2014 (Link öffnen mit rechter Maustaste); es ist auch als PDF-Datei
dieser Nieder- schrift beigefügt. Leider ist die 4. überarbeitete Auflage /2014 in Printform vergriffen.
Ausschussmitglieder, die keinen PDF-Ausdruck erstellen können, haben die Möglichkeit, diesen über die
Verwaltung anzufordern.
Darüber hinaus verwies Herr Scharping auf die vom LVR veranstaltete Jahrestagung für Mitglieder von
Jugendhilfeausschüssen im Rheinland vom 08.Nov. – 09.Nov. 2018 in Siegburg . Informationen und Anmeldeverfahren unter: Jahrestagung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen /Anmeldung (Link öffnen
mit rechter Maustaste).
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19.04.2018
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