Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
207 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
07.06.18, 08:00
Aktualisiert
07.06.18, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 441/2018
04.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018
Sachbearbeiter/in: Frau Keil
Tel.: 15-1310
Abt.: ÖPNV
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushalt 2018 im Produkt 54702 Zeile 15 eingeplant
und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den neuen Bedienungsstandard zum Dezember 2018 mit den in dieser
Vorlage ergänzten Maßnahmen umzusetzen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung die notwendigen
Abstimmungen zu den Veränderungen auf den jeweiligen Linien mit den betroffenen Kommunen und
benachbarten Aufgabenträgern durchzuführen und im Vorlauf der Umsetzung zu den Ergebnissen zu
berichten.
-2Begründung:
1. Hintergrund
Im April 2017 hat der Kreistag beschlossen, dass der kreisweite Bedienungsstandard entsprechend
der in Kapitel 11.1.2 (Entwurf NVP von November 2016) genannten Varianten 1, 2b und 3 zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ausgeweitet werden soll. Nach dieser Beschlussfassung wurde
der NVP Kreis Euskirchen dahingehend angepasst, dass der neue Bedienungsstandard in Kapitel 9.5
Bedienungszeiten und Bedienungsstandard eingepflegt wurde. Dementsprechend gilt ab Dezember
2018 nachfolgender Standard:
Mo –
Fr
Einwohner
Ausrichtung
<50 EW
Kein ÖPNV-Angebot
50- 500 Ew
Hin
ab 500 Ew
Takt
Samstag
Takt
Sonn-,
Feiertag
Takt
6 – 20
Uhr
120
Min
6 – 20
Uhr
120
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
Rück
6 – 21
Uhr
120
Min
7 – 21
Uhr
120
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
Hin
6 – 20
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
14 - 20
Uhr
120
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
14 – 21
Uhr
120
Min
Rück
6 – 21
Uhr
60
Min
Weiterhin wurden für die Linien 801, 808, 829 und 985 darüber hinaus Festlegungen getroffen, die
das Angebot in den Abendstunden und an Wochenenden ergänzen (vgl. Kap. 9.5 NVP S. 79-81).
2. Aktuelle Umsetzungsplanung
Die Verwaltung bereitet derzeit die Umsetzung des neuen Bedienungsstandards für den
Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vor. Hierzu wurde jede einzelne Linie untersucht und im Detail
aufgelistet, welche Veränderungen für die Erfüllung des Mindestbedienungsstandards umgesetzt
werden müssen. Hierbei wurden folgende Grundsätze verfolgt:
- Für jede Linie wurde geprüft, wie viele Fahrten benötigt werden, um den neuen
Bedienungsstandard zu gewährleisten. Hierbei wurde versucht, möglichst stringent die
Taktung für die einzelnen Linien umzusetzen.
- In einigen Kommunen bestehen bereits heute Fahrten in den Abendstunden und an
Wochenenden. Teilweise verfügen diese Kommunen sogar über ein größeres Angebot als
vom Mindestbedienungsstandard vorgesehen. Für die Umsetzung des Bedienungsstandards
werden keine heute bestehenden Fahrten gestrichen, sondern nur noch fehlende Fahrten
ergänzt. Da es sich um einen Mindestbedienungsstandard handelt, sind Fahrten über den
Standard hinaus möglich.
-3-
Sofern die ÖPNV-Linien einen Bahnanschluss herstellen, wird die Taktung bzw. die letzte
Fahrt im Rahmen des Bedienungsstandards an der Bahn ausgerichtet. Hierdurch ergeben
sich an den Wochenenden teilweise Taktsprünge oder auch ein früherer/späterer
Bedienungsschluss als im Standard vorgesehen.
Seit der Aufstellung des NVP und der Grobkonzeption des neuen Bedienungsstandards haben sich
einige Veränderungen ergeben, z.B. Ausweisung neuer Baugebiete, Veränderungen in der
Nachfrage, veränderte Berücksichtigung einzelner Linien.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen und Besonderheiten aufgeführt.
Linie
Kommune
Blankenheim
Dahlem
Mechernich
Nettersheim
741
Bad Münstereifel
801
Bad Münstereifel
Euskirchen
807
Euskirchen
Zülpich
808
Euskirchen
Mechernich
Änderungen/Besonderheiten
Für diese Kommunen müssen deutliche Ausweitungen
vorgenommen werden, da Dahlem und Nettersheim bisher gar
nicht (Mechernich nur marginal) über einen Abend- und
Wochenendverkehr verfügen. In Blankenheim muss an
Samstagen das Angebot wieder zu einem Stundentakt
verdichtet werden. Ebenso muss das Angebot an Sonntagen bis
in die Ortsteile im Zweistundentakt ergänzt werden.
Die Linie verfügt heute über einen durchgehenden
Zweistundentakt montags bis sonntags(Verbindung Thürne
nach Rheinbach). Diese Taktung soll beibehalten werden, da es
sich nicht um die Verbindung zum Hauptort Bad Münstereifel
handelt.
Im Bereich der Linie 801 (Euskirchen – Bad Münstereifel) wird in
Kirspenich derzeit ein großes Neubaugebiet ausgewiesen. Die
Linie verfügt derzeit noch nicht über einen durchgehenden
Stundentakt.
Zusammen mit den Städten Bad Münstereifel und Euskirchen
wird die Ausweitung der Bedienung zu einem durchgehenden
Stundentakt (samstags nachmittags und sonn- und feiertags
Zweistundentakt) diskutiert. Im Rahmen des Grobkonzeptes
wurde keine Änderung der Linie 801 vorgesehen, da die
Voreifelbahn den Bedienungsstandard erfüllt.
Sofern die betroffenen Städte Euskirchen und Bad Münstereifel
zustimmen, würde die Linie 801 deutlich erweitert. Die Stadt
Euskirchen könnte hierbei voraussichtlich Leistungen auf der
Linie 877 einsparen. Die Abstimmung mit den Städten wird im 3.
Quartal 2018 erfolgen.
Im Grobkonzept wurde keine Veränderung der Linie 807
vorgesehen. Die Linie könnte aber im Bereich Frauenberg und
ggf. Zülpich-Mülheim ergänzt werden, um für diesen Bereich
auch ein Wochenendangebot zu schaffen. Diese Veränderung
wird im 3. Quartal 2018 mit den Städten erörtert.
Im Rahmen des Grobkonzeptes wurde keine Veränderung für
die Linie 808 vorgesehen, da die Eifelstrecke den Bereich grob
abdeckt. Das Fahrzeitprofil der Linie 808 muss allerdings
verändert werden, da die Linie stark verspätungsanfällig ist. Die
Linie wird bis zum Fahrplanwechsel in Abstimmung mit den
Städten Mechernich und Euskirchen insgesamt verändert,
teilweise sollen auch neue Bereiche erschlossen werden. Zur
Erfüllung des Standards wird an Sonn- und Feiertagen ein
zusätzliches Fahrtenpaar morgens geplant.
-4Linie
810
Kommune
Euskirchen
Zülpich
816
879
895
Schleiden
Hellenthal
820
Nettersheim
824
Bad Münstereifel
Blankenheim
Nettersheim
830
885
886
891
Mechernich
Nettersheim
Kall
Hellenthal
Schleiden
Änderungen/Besonderheiten
Durch das Zülpich-Konzept wird die Linie 810 nicht wie im
Grobkonzept vorgesehen, komplett im Linienverkehr über den
kompletten Zeitraum (montags bis sonntags) bedient, sondern
die Erschließung wird samstags nachmittags und sonn- und
feiertags im TaxiBus erfolgen bzw. der Ortsteil Enzen über die
Linie 298 wie heute übernommen.
Alle drei Linien sind reine TaxiBus-Linien. Sie verfügen derzeit
über einen durchgehenden Zweistundentakt montags bis
sonntags. Allerdings gibt es auf den Linienwegen Orte/Bereiche
mit mehr als 500 Einwohnern, so dass ein stündliches Angebot
montags bis samstags mittags vorgesehen werden müsste. Alle
drei Linien verfügen über eine sehr geringe Nachfrage und
bisher gibt es noch keine Anregungen seitens der Bürger, die
Taktung aufzustocken.
Beide Kommunen wurden angefragt, ob die Aufstockung auf
einen Stundentakt vorgesehen werden soll. Von der Gemeinde
Hellenthal wird eine Aufstockung des Angebotes auf einen
Stundentakt befürwortet. Von Seiten der Stadt Schleiden steht
eine Antwort noch aus.
Die Gemeinde Nettersheim hat um Prüfung gebeten, ob die
Linie 820 anstatt mit dem TaxiBus durch einen regelmäßig
verkehrenden Kleinbus als normaler Linienverkehr bedient
werden könnte. Hierdurch ergäben sich deutliche
Mehrkilometerleistungen bei einem deutlich besseren Angebot.
Diese Veränderung war in der Grobkonzeption nicht enthalten.
Bis zu einer Entscheidung zum Kleinbus-Konzept wird der
Bedienungsstandard über den TaxiBus-Verkehr umgesetzt.
Die Linie 824 führt von Bad Münstereifel über Nettersheimer
Gemeindegebiet bis nach Blankenheim. Die Linie 824 soll nicht
auf dem kompletten Linienweg auf den neuen
Bedienungsstandard aufgestockt werden, sondern nur im
Bereich Bad Münstereifel.
Im Bereich Nettersheim werden die Orte über die Linie 820 an
den Hauptort Nettersheim angebunden und hierüber der
Bedienungsstandard gewährleistet, gleiches gilt für die
Blankenheimer Ortsteile über die Linie 825.
Diese Linien bedienen jeweils ein kurzes Stück auf einem
anderen Gemeindegebiet. Für die Linien 885 und 891 wird mit
den Kommunen Hellenthal und Schleiden derzeit abgestimmt,
ob die Orte Broich und Manscheid über den kompletten
Bedienungszeitraum an Kall angebunden werden sollen. Die
Gemeinde Hellenthal befürwortet eine Anbindung Manscheids
für den kompletten Bedienungsstandard. Die Antwort der Stadt
Schleiden steht noch aus. Vorteil ist, dass beide Orte eine
direktere Anbindung an die Bahn in Kall erhalten als zunächst
über Hellenthal bzw. Schleiden nach Kall zu gelangen.
Für die Orte Zingsheim und Marmagen wird eine Bedienung in
Richtung Kall und Mechernich aus Sicht der Verwaltung nicht
über den kompletten Bedienungszeitraum als erforderlich
angesehen, da diese Orte über die Linie 820 direkt an die Bahn
in Nettersheim angebunden sind.
-5-
Linie
833
Kommune
Blankenheim
979
Zülpich
Rhein-Erft-Kreis
985
Weilerswist
Euskirchen
Änderungen/Besonderheiten
Die Linie 833 erschließt in Blankenheim sowohl das
Gewerbegebiet und den Finkenhof als auch den Vellerhof.
Allerdings werden diese Bereiche bisher nicht über den
kompletten Bedienungsstandard angebunden. Aus Sicht der
Verwaltung sollen beide Bereiche zukünftig über den kompletten
Bedienungszeitraum angebunden werden. Eine Abstimmung mit
der Gemeinde Blankenheim erfolgt im 3. Quartal 2018.
Im Rahmen des Grobkonzeptes war für die Linie 979 eine
deutliche Ausweitung an Sonntagen vorgesehen. Die Linie
verbindet einerseits Zülpich mit Erftstadt und Hürth, andererseits
wird die Verbindung von Weiler in der Ebene an Zülpich
sichergestellt. An Sonntagen besteht derzeit nur im AST ein
Angebot von Weiler nach Zülpich.
Eine Ausweitung nur für Weiler über den Linienbusverkehr nach
Zülpich wird zwischenzeitlich als überdimensioniert eingestuft,
so dass die Erweiterungen nur im TaxiBus-Verkehr auf
Zülpicher Gebiet umgesetzt werden sollen.
Zur Erreichung des Bedienungsstandards sind insgesamt 3
Fahrten an Wochenenden zusätzlich erforderlich. Hier muss mit
dem Rhein-Erft-Kreis noch abgestimmt werden, ob eine
Ausweitung nur auf Kreis Euskirchener Gebiet oder auf dem
kompletten Linienweg erfolgen kann.
gez. i. V Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)