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Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
207 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
07.06.18, 08:00
Aktualisiert
07.06.18, 08:00
Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
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hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 441/2018 04.06.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018 Sachbearbeiter/in: Frau Keil Tel.: 15-1310 Abt.: ÖPNV Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushalt 2018 im Produkt 54702 Zeile 15 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den neuen Bedienungsstandard zum Dezember 2018 mit den in dieser Vorlage ergänzten Maßnahmen umzusetzen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung die notwendigen Abstimmungen zu den Veränderungen auf den jeweiligen Linien mit den betroffenen Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern durchzuführen und im Vorlauf der Umsetzung zu den Ergebnissen zu berichten. -2Begründung: 1. Hintergrund Im April 2017 hat der Kreistag beschlossen, dass der kreisweite Bedienungsstandard entsprechend der in Kapitel 11.1.2 (Entwurf NVP von November 2016) genannten Varianten 1, 2b und 3 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ausgeweitet werden soll. Nach dieser Beschlussfassung wurde der NVP Kreis Euskirchen dahingehend angepasst, dass der neue Bedienungsstandard in Kapitel 9.5 Bedienungszeiten und Bedienungsstandard eingepflegt wurde. Dementsprechend gilt ab Dezember 2018 nachfolgender Standard: Mo – Fr Einwohner Ausrichtung <50 EW Kein ÖPNV-Angebot 50- 500 Ew Hin ab 500 Ew Takt Samstag Takt Sonn-, Feiertag Takt 6 – 20 Uhr 120 Min 6 – 20 Uhr 120 Min 9 - 20 Uhr 120 Min Rück 6 – 21 Uhr 120 Min 7 – 21 Uhr 120 Min 9 - 20 Uhr 120 Min Hin 6 – 20 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min 9 - 20 Uhr 120 Min 14 - 20 Uhr 120 Min 6 – 14 Uhr 60 Min 9 - 20 Uhr 120 Min 14 – 21 Uhr 120 Min Rück 6 – 21 Uhr 60 Min Weiterhin wurden für die Linien 801, 808, 829 und 985 darüber hinaus Festlegungen getroffen, die das Angebot in den Abendstunden und an Wochenenden ergänzen (vgl. Kap. 9.5 NVP S. 79-81). 2. Aktuelle Umsetzungsplanung Die Verwaltung bereitet derzeit die Umsetzung des neuen Bedienungsstandards für den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vor. Hierzu wurde jede einzelne Linie untersucht und im Detail aufgelistet, welche Veränderungen für die Erfüllung des Mindestbedienungsstandards umgesetzt werden müssen. Hierbei wurden folgende Grundsätze verfolgt: - Für jede Linie wurde geprüft, wie viele Fahrten benötigt werden, um den neuen Bedienungsstandard zu gewährleisten. Hierbei wurde versucht, möglichst stringent die Taktung für die einzelnen Linien umzusetzen. - In einigen Kommunen bestehen bereits heute Fahrten in den Abendstunden und an Wochenenden. Teilweise verfügen diese Kommunen sogar über ein größeres Angebot als vom Mindestbedienungsstandard vorgesehen. Für die Umsetzung des Bedienungsstandards werden keine heute bestehenden Fahrten gestrichen, sondern nur noch fehlende Fahrten ergänzt. Da es sich um einen Mindestbedienungsstandard handelt, sind Fahrten über den Standard hinaus möglich. -3- Sofern die ÖPNV-Linien einen Bahnanschluss herstellen, wird die Taktung bzw. die letzte Fahrt im Rahmen des Bedienungsstandards an der Bahn ausgerichtet. Hierdurch ergeben sich an den Wochenenden teilweise Taktsprünge oder auch ein früherer/späterer Bedienungsschluss als im Standard vorgesehen. Seit der Aufstellung des NVP und der Grobkonzeption des neuen Bedienungsstandards haben sich einige Veränderungen ergeben, z.B. Ausweisung neuer Baugebiete, Veränderungen in der Nachfrage, veränderte Berücksichtigung einzelner Linien. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen und Besonderheiten aufgeführt. Linie Kommune Blankenheim Dahlem Mechernich Nettersheim 741 Bad Münstereifel 801 Bad Münstereifel Euskirchen 807 Euskirchen Zülpich 808 Euskirchen Mechernich Änderungen/Besonderheiten Für diese Kommunen müssen deutliche Ausweitungen vorgenommen werden, da Dahlem und Nettersheim bisher gar nicht (Mechernich nur marginal) über einen Abend- und Wochenendverkehr verfügen. In Blankenheim muss an Samstagen das Angebot wieder zu einem Stundentakt verdichtet werden. Ebenso muss das Angebot an Sonntagen bis in die Ortsteile im Zweistundentakt ergänzt werden. Die Linie verfügt heute über einen durchgehenden Zweistundentakt montags bis sonntags(Verbindung Thürne nach Rheinbach). Diese Taktung soll beibehalten werden, da es sich nicht um die Verbindung zum Hauptort Bad Münstereifel handelt. Im Bereich der Linie 801 (Euskirchen – Bad Münstereifel) wird in Kirspenich derzeit ein großes Neubaugebiet ausgewiesen. Die Linie verfügt derzeit noch nicht über einen durchgehenden Stundentakt. Zusammen mit den Städten Bad Münstereifel und Euskirchen wird die Ausweitung der Bedienung zu einem durchgehenden Stundentakt (samstags nachmittags und sonn- und feiertags Zweistundentakt) diskutiert. Im Rahmen des Grobkonzeptes wurde keine Änderung der Linie 801 vorgesehen, da die Voreifelbahn den Bedienungsstandard erfüllt. Sofern die betroffenen Städte Euskirchen und Bad Münstereifel zustimmen, würde die Linie 801 deutlich erweitert. Die Stadt Euskirchen könnte hierbei voraussichtlich Leistungen auf der Linie 877 einsparen. Die Abstimmung mit den Städten wird im 3. Quartal 2018 erfolgen. Im Grobkonzept wurde keine Veränderung der Linie 807 vorgesehen. Die Linie könnte aber im Bereich Frauenberg und ggf. Zülpich-Mülheim ergänzt werden, um für diesen Bereich auch ein Wochenendangebot zu schaffen. Diese Veränderung wird im 3. Quartal 2018 mit den Städten erörtert. Im Rahmen des Grobkonzeptes wurde keine Veränderung für die Linie 808 vorgesehen, da die Eifelstrecke den Bereich grob abdeckt. Das Fahrzeitprofil der Linie 808 muss allerdings verändert werden, da die Linie stark verspätungsanfällig ist. Die Linie wird bis zum Fahrplanwechsel in Abstimmung mit den Städten Mechernich und Euskirchen insgesamt verändert, teilweise sollen auch neue Bereiche erschlossen werden. Zur Erfüllung des Standards wird an Sonn- und Feiertagen ein zusätzliches Fahrtenpaar morgens geplant. -4Linie 810 Kommune Euskirchen Zülpich 816 879 895 Schleiden Hellenthal 820 Nettersheim 824 Bad Münstereifel Blankenheim Nettersheim 830 885 886 891 Mechernich Nettersheim Kall Hellenthal Schleiden Änderungen/Besonderheiten Durch das Zülpich-Konzept wird die Linie 810 nicht wie im Grobkonzept vorgesehen, komplett im Linienverkehr über den kompletten Zeitraum (montags bis sonntags) bedient, sondern die Erschließung wird samstags nachmittags und sonn- und feiertags im TaxiBus erfolgen bzw. der Ortsteil Enzen über die Linie 298 wie heute übernommen. Alle drei Linien sind reine TaxiBus-Linien. Sie verfügen derzeit über einen durchgehenden Zweistundentakt montags bis sonntags. Allerdings gibt es auf den Linienwegen Orte/Bereiche mit mehr als 500 Einwohnern, so dass ein stündliches Angebot montags bis samstags mittags vorgesehen werden müsste. Alle drei Linien verfügen über eine sehr geringe Nachfrage und bisher gibt es noch keine Anregungen seitens der Bürger, die Taktung aufzustocken. Beide Kommunen wurden angefragt, ob die Aufstockung auf einen Stundentakt vorgesehen werden soll. Von der Gemeinde Hellenthal wird eine Aufstockung des Angebotes auf einen Stundentakt befürwortet. Von Seiten der Stadt Schleiden steht eine Antwort noch aus. Die Gemeinde Nettersheim hat um Prüfung gebeten, ob die Linie 820 anstatt mit dem TaxiBus durch einen regelmäßig verkehrenden Kleinbus als normaler Linienverkehr bedient werden könnte. Hierdurch ergäben sich deutliche Mehrkilometerleistungen bei einem deutlich besseren Angebot. Diese Veränderung war in der Grobkonzeption nicht enthalten. Bis zu einer Entscheidung zum Kleinbus-Konzept wird der Bedienungsstandard über den TaxiBus-Verkehr umgesetzt. Die Linie 824 führt von Bad Münstereifel über Nettersheimer Gemeindegebiet bis nach Blankenheim. Die Linie 824 soll nicht auf dem kompletten Linienweg auf den neuen Bedienungsstandard aufgestockt werden, sondern nur im Bereich Bad Münstereifel. Im Bereich Nettersheim werden die Orte über die Linie 820 an den Hauptort Nettersheim angebunden und hierüber der Bedienungsstandard gewährleistet, gleiches gilt für die Blankenheimer Ortsteile über die Linie 825. Diese Linien bedienen jeweils ein kurzes Stück auf einem anderen Gemeindegebiet. Für die Linien 885 und 891 wird mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden derzeit abgestimmt, ob die Orte Broich und Manscheid über den kompletten Bedienungszeitraum an Kall angebunden werden sollen. Die Gemeinde Hellenthal befürwortet eine Anbindung Manscheids für den kompletten Bedienungsstandard. Die Antwort der Stadt Schleiden steht noch aus. Vorteil ist, dass beide Orte eine direktere Anbindung an die Bahn in Kall erhalten als zunächst über Hellenthal bzw. Schleiden nach Kall zu gelangen. Für die Orte Zingsheim und Marmagen wird eine Bedienung in Richtung Kall und Mechernich aus Sicht der Verwaltung nicht über den kompletten Bedienungszeitraum als erforderlich angesehen, da diese Orte über die Linie 820 direkt an die Bahn in Nettersheim angebunden sind. -5- Linie 833 Kommune Blankenheim 979 Zülpich Rhein-Erft-Kreis 985 Weilerswist Euskirchen Änderungen/Besonderheiten Die Linie 833 erschließt in Blankenheim sowohl das Gewerbegebiet und den Finkenhof als auch den Vellerhof. Allerdings werden diese Bereiche bisher nicht über den kompletten Bedienungsstandard angebunden. Aus Sicht der Verwaltung sollen beide Bereiche zukünftig über den kompletten Bedienungszeitraum angebunden werden. Eine Abstimmung mit der Gemeinde Blankenheim erfolgt im 3. Quartal 2018. Im Rahmen des Grobkonzeptes war für die Linie 979 eine deutliche Ausweitung an Sonntagen vorgesehen. Die Linie verbindet einerseits Zülpich mit Erftstadt und Hürth, andererseits wird die Verbindung von Weiler in der Ebene an Zülpich sichergestellt. An Sonntagen besteht derzeit nur im AST ein Angebot von Weiler nach Zülpich. Eine Ausweitung nur für Weiler über den Linienbusverkehr nach Zülpich wird zwischenzeitlich als überdimensioniert eingestuft, so dass die Erweiterungen nur im TaxiBus-Verkehr auf Zülpicher Gebiet umgesetzt werden sollen. Zur Erreichung des Bedienungsstandards sind insgesamt 3 Fahrten an Wochenenden zusätzlich erforderlich. Hier muss mit dem Rhein-Erft-Kreis noch abgestimmt werden, ob eine Ausweitung nur auf Kreis Euskirchener Gebiet oder auf dem kompletten Linienweg erfolgen kann. gez. i. V Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)