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Beschlusstext (Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark) - Aufstellung von Vergabekriterien -)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
29 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.06.18, 15:05
Aktualisiert
07.06.18, 15:05
Beschlusstext (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Aufstellung von Vergabekriterien -) Beschlusstext (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Aufstellung von Vergabekriterien -)

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Beschluss aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 17.05.2018. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 03.05.2018: 9.3 Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich Merzpark) - Aufstellung von Vergabekriterien 46/2018 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 erfolgt gemäß der Kriterien nach Variante der folgenden Variante: Bewerber aus dem Gemeindegebiet oder mit Merzenicher Wurzeln Kein selbstgenutztes Wohneigentum Arbeitnehmer im Gemeindegebiet je Kind unter 18 Jahren +15 Punkte +15 Punkte +10 Punkte +6 Punkte 2. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 erfolgt gemäß der Kriterien nach geänderter Variante 3 wie folgt: Es erfolgt jeweils eine auf den Einzelfall bezogene, im Kontext mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept stehende Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt,  den Bewerbern in der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der Höchstpunktzahl, die Grundstücke anzubieten und die Veräußerungen abzuwickeln  tritt ein Bewerber vom Grunderwerb zurück, ist das jeweilige Grundstück dem Bewerber mit der nächsthöheren Punktzahl anzubieten und zu veräußern.  mit den Bewerbern geringfügige Änderungen der Grundstückszuschnitte oder den Tausch von Grundstücksflächen jeweils im Einverständnis mit den sonstigen betroffenen Grundstücksbewerbern abzuwickeln  Eingehende Bewerbungen werden bis zum 02.07.2018 berücksichtigt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.  Mit der Bebauung der Grundstücke ist binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Die Fertigstellung der Bebauung hat spätestens 5 Jahre nach Vertragsabschluss zu erfolgen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Auszug 24. Sitzung 1 von 2 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Niederschrift 24. Sitzung 2 von 2