Daten
Kommune
Merzenich
Größe
93 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.06.18, 15:05
Aktualisiert
07.06.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 17.05.2018.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
15.1
Notwendige Ersatzpflanzungen gerodeter Pappelreihen
M25/2018
In der Angelegenheit bzgl. der notwendigen Ersatzpflanzungen für gerodete, weil nicht
mehr
standsichere
Pappelreihen
entlang
von
Gewässern
(hier:
Vorflutgräben im landwirtschaftlichen Bereich) auf dem Gemeindegebiet
Merzenich, muss zunächst festgestellt werden, dass die Altbestände der Pappelreihen
durch das zuständige Forstamt als Forstfläche gelten und somit wiederaufzuforsten sind.
Damit sind
verbunden.
notwendige
Ersatzpflanzungen nach
Rodungen
vorgeschrieben
und
Hier grundsätzlich vorgeschrieben durch die Umweltbehörde beim zuständigen
Kreis Düren war in der Vergangenheit immer die Stileiche, welche auf großen Unmut der
angrenzenden Bauernschaft stößt. Als Gründe wurden hier Ernteertragsminderung durch
Schattenwurf und Laub- sowie Wurzelwerk angeführt.
Nach Prüfung WHG i.V.m. LWG NRW lässt sich verwaltungsseitig bereits die Problematik
des Wurzelwerks im Rahmen der Ersatzpflanzung minimieren bzw. durch
Ersatzpflanzung innerhalb der Uferrandbereiche/-böschung ausschließen;
hier gilt die Ersatzpflanzung sodann als Erschwerer im Sinne des LWG NRW.
Jedoch lassen sich mit dieser Maßnahme nicht die weiter angeführten Problematiken
ausschließen.
Somit wurde mit dem zuständigen Umweltamt des Kreises Düren ein Portfolio im Sinne
eines
umweltbewussten Gewässerschutzes
an
Baumersatzund
Strauchersatzpflanzungen im Rahmen der Neuaufforstung erarbeitet:
Demnach sollte der Anteil von Stileichen bei Ersatzpflanzung einen Anteil
von 20 % nicht überschreiten. Wobei ein völliger Verzicht der Stileichen nicht vollzogen
werden soll.
Als variable Ersatzpflanzung dürfen somit nebeneinander gelten:
Vogelkirche,
Heinbuche,
Feldahorn,
Spitzahorn,
Wildapfel
(Vorsicht: Krankheiten beachten!), ein geringer Anteil von Buchen (ca. 10 %),
Traubeneichen i.R. der 20 %igen Anpflanzung v. Stileichen (vergleichbar),
Vogelbeere, Mehlbeere, Sommerlinde.
Auszug 24. Sitzung
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Hier ebenfalls dienliche und ausreichende Ersatzpflanzung sind Sträucher, welche
bei entsprechender Abstandspflanzung den hochwachsenden Baumbestand
minimieren, zu nennen sind hier:
Schneeball, Schwarzer-Holunder, Hundsrose, Feldrose.
Sträucher sollen als Ersatzpflanzung einen Abstand zur ersatzgepflanzten Bäumen von
ca. 10 m einhalten und auf einer Länge von ca. 10 m angepflanzt sein;
hieraus ergibt sich ein Baumabstand (hochwachsend) von jew. ca. 30 m,
was die bemängelte „Baumdichte“ in den Feldern deutlich verringert.
Per Einzelpflanzung sollten einzelne Bäume, wie die Mispel o. die Elsbeere vorgesehen
werden.
Die Verwaltung wird die RWE Power AG nunmehr auffordern, auf Basis dieses Konzeptes
Ersatzpflanzungen in der Pflanzperiode 2018/2019 vorzunehmen.
Niederschrift 24. Sitzung
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