Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Notwendige Ersatzpflanzungen gerodeter Pappelreihen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
93 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.06.18, 15:05
Aktualisiert
07.06.18, 15:05
Beschlusstext (Notwendige Ersatzpflanzungen gerodeter Pappelreihen) Beschlusstext (Notwendige Ersatzpflanzungen gerodeter Pappelreihen)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 17.05.2018. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 15.1 Notwendige Ersatzpflanzungen gerodeter Pappelreihen M25/2018 In der Angelegenheit bzgl. der notwendigen Ersatzpflanzungen für gerodete, weil nicht mehr standsichere Pappelreihen entlang von Gewässern (hier: Vorflutgräben im landwirtschaftlichen Bereich) auf dem Gemeindegebiet Merzenich, muss zunächst festgestellt werden, dass die Altbestände der Pappelreihen durch das zuständige Forstamt als Forstfläche gelten und somit wiederaufzuforsten sind. Damit sind verbunden. notwendige Ersatzpflanzungen nach Rodungen vorgeschrieben und Hier grundsätzlich vorgeschrieben durch die Umweltbehörde beim zuständigen Kreis Düren war in der Vergangenheit immer die Stileiche, welche auf großen Unmut der angrenzenden Bauernschaft stößt. Als Gründe wurden hier Ernteertragsminderung durch Schattenwurf und Laub- sowie Wurzelwerk angeführt. Nach Prüfung WHG i.V.m. LWG NRW lässt sich verwaltungsseitig bereits die Problematik des Wurzelwerks im Rahmen der Ersatzpflanzung minimieren bzw. durch Ersatzpflanzung innerhalb der Uferrandbereiche/-böschung ausschließen; hier gilt die Ersatzpflanzung sodann als Erschwerer im Sinne des LWG NRW. Jedoch lassen sich mit dieser Maßnahme nicht die weiter angeführten Problematiken ausschließen. Somit wurde mit dem zuständigen Umweltamt des Kreises Düren ein Portfolio im Sinne eines umweltbewussten Gewässerschutzes an Baumersatzund Strauchersatzpflanzungen im Rahmen der Neuaufforstung erarbeitet:  Demnach sollte der Anteil von Stileichen bei Ersatzpflanzung einen Anteil von 20 % nicht überschreiten. Wobei ein völliger Verzicht der Stileichen nicht vollzogen werden soll.  Als variable Ersatzpflanzung dürfen somit nebeneinander gelten: Vogelkirche, Heinbuche, Feldahorn, Spitzahorn, Wildapfel (Vorsicht: Krankheiten beachten!), ein geringer Anteil von Buchen (ca. 10 %), Traubeneichen i.R. der 20 %igen Anpflanzung v. Stileichen (vergleichbar), Vogelbeere, Mehlbeere, Sommerlinde. Auszug 24. Sitzung 1 von 2  Hier ebenfalls dienliche und ausreichende Ersatzpflanzung sind Sträucher, welche bei entsprechender Abstandspflanzung den hochwachsenden Baumbestand minimieren, zu nennen sind hier: Schneeball, Schwarzer-Holunder, Hundsrose, Feldrose. Sträucher sollen als Ersatzpflanzung einen Abstand zur ersatzgepflanzten Bäumen von ca. 10 m einhalten und auf einer Länge von ca. 10 m angepflanzt sein; hieraus ergibt sich ein Baumabstand (hochwachsend) von jew. ca. 30 m, was die bemängelte „Baumdichte“ in den Feldern deutlich verringert. Per Einzelpflanzung sollten einzelne Bäume, wie die Mispel o. die Elsbeere vorgesehen werden. Die Verwaltung wird die RWE Power AG nunmehr auffordern, auf Basis dieses Konzeptes Ersatzpflanzungen in der Pflanzperiode 2018/2019 vorzunehmen. Niederschrift 24. Sitzung 2 von 2