Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 189/2018
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Termin
Rat
Betrifft:
Bemerkungen
19.06.2018
vorberatend
04.07.2018
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über das Programm "Heimat-Förderung NRW"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wird über fünf Elemente die
Gestaltung vor Ort bis 2022 fördern.
Diese fünf Elemente sind:
A. Heimat-Scheck
B. Heimat-Preis
C. Heimat-Werkstätten
D. Heimat-Fonds
E. Heimatzeugnis
Derzeit erarbeitet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in enger Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen die Fördergrundsätze sowie die für die fünf Elemente
erforderliche Förderprogrammatik. Die Veröffentlichung der einzelnen Förderbestimmungen ist für
den Sommer 2018 vorgesehen. Es wird eine bürokratiearme Umsetzung der Heimatförderung angestrebt. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinien wird im laufenden Jahr 2018 erstmals auch
eine Antragstellung für die Heimat-Förderung ab Sommer 2018 eröffnet werden.
Laut Auskunft des Ministeriums Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist das Verfahren
bzgl. des Heimat-Preises unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden konkreten Förderbestimmungen derzeit wie folgt geplant:
Der Rat der Stadt fasst den jährlichen Grundsatzbeschluss, auf Basis des Förderangebots
des Landes einen Heimat-Preis zu initiieren.
Nach dem Ratsbeschluss erhält die Gemeinde auf Antrag von der Bezirksregierung die
5.000 Euro für den/die künftigen Preisträger/innen.
Die Gemeinde vergibt den oder die Preise in Eigenregie im Rahmen der vom Land festgelegten Förderkriterien.
Nach Vergabe der oder des Preise(s) meldet die Gemeinde den/die Preisträger inkl. Entscheidungsgrund/-gründe der Bezirksregierung und gibt zusätzlich an, ob der Preisträger
bzw. (bei Vergabe von beispielsweise einem 1., 2. und 3.Preis) der erste Preisträger am
Wettbewerb um den Landespreis teilnehmen möchte.
In Anbetracht der noch verbleibenden Zeit in 2018 wird seitens der Verwaltung empfohlen, dass –
zunächst unabhängig von der noch ausstehenden Konkretisierung der Förderbestimmungen - bereits jetzt ein Ratsbeschluss über die Teilnahme am Heimat-Preis herbeigeführt wird.
In Vertretung
(Breetzmann)
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