Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Bericht über das Programm "Heimat-Förderung NRW")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Bericht über das Programm "Heimat-Förderung NRW") Antrag (Antrag bzgl. Bericht über das Programm "Heimat-Förderung NRW")

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 189/2018 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.04.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 19.06.2018 vorberatend 04.07.2018 beschließend Antrag bzgl. Bericht über das Programm "Heimat-Förderung NRW" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wird über fünf Elemente die Gestaltung vor Ort bis 2022 fördern. Diese fünf Elemente sind: A. Heimat-Scheck B. Heimat-Preis C. Heimat-Werkstätten D. Heimat-Fonds E. Heimatzeugnis Derzeit erarbeitet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in enger Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen die Fördergrundsätze sowie die für die fünf Elemente erforderliche Förderprogrammatik. Die Veröffentlichung der einzelnen Förderbestimmungen ist für den Sommer 2018 vorgesehen. Es wird eine bürokratiearme Umsetzung der Heimatförderung angestrebt. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinien wird im laufenden Jahr 2018 erstmals auch eine Antragstellung für die Heimat-Förderung ab Sommer 2018 eröffnet werden. Laut Auskunft des Ministeriums Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist das Verfahren bzgl. des Heimat-Preises unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden konkreten Förderbestimmungen derzeit wie folgt geplant:  Der Rat der Stadt fasst den jährlichen Grundsatzbeschluss, auf Basis des Förderangebots des Landes einen Heimat-Preis zu initiieren.  Nach dem Ratsbeschluss erhält die Gemeinde auf Antrag von der Bezirksregierung die 5.000 Euro für den/die künftigen Preisträger/innen.  Die Gemeinde vergibt den oder die Preise in Eigenregie im Rahmen der vom Land festgelegten Förderkriterien.  Nach Vergabe der oder des Preise(s) meldet die Gemeinde den/die Preisträger inkl. Entscheidungsgrund/-gründe der Bezirksregierung und gibt zusätzlich an, ob der Preisträger bzw. (bei Vergabe von beispielsweise einem 1., 2. und 3.Preis) der erste Preisträger am Wettbewerb um den Landespreis teilnehmen möchte. In Anbetracht der noch verbleibenden Zeit in 2018 wird seitens der Verwaltung empfohlen, dass – zunächst unabhängig von der noch ausstehenden Konkretisierung der Förderbestimmungen - bereits jetzt ein Ratsbeschluss über die Teilnahme am Heimat-Preis herbeigeführt wird. In Vertretung (Breetzmann) -2-