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Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 241/2018 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 03.05.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 19.06.2018 vorberatend Rat 04.07.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja x Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Niederlassung Köln, Kranhaus 1, 50678 Köln, wird gemäß § 5 Eigenbetriebsverordnung NRW 2004 i. V. m. § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (vom 09.01.2081) für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne (GPA NRW) vorgeschlagen und nach deren Zustimmung beauftragt. Begründung: Aufgrund der komplexen Strukturen bzw. Abläufe und aufgrund der vorhandenen betrieblichen Kenntnisse ist es wirtschaftlich sinnvoll, die bisher beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erneut mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen. Die Stadt hat durchweg positive Erfahrungen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemacht. Rechtliche Gründe für einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen nicht vor. Sie kann eine Rotation des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers sicherstellen. In Vertretung (Hallstein) -2-