Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.06.18, 09:02
Aktualisiert
06.06.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -L/Kr
Vorlage 784 /X.L. Z.1
Datum: 05.06.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Errichtung eines D1-Sendemastes und der Aufstellung
eines provisorischen Mastes durch die Deutsche Funkturm GmbH auf dem
gemeindlichen Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 zuzustimmen.
Gleichzeitig beschließt der Rat, mit der Deutschen Funkturm GmbH einen entsprechenden Mietvertrag zu schließen.
Begründung:
Der Rat wurde bereits in seiner Sitzung am 12.12.2017 (siehe Vorlage 784) darüber informiert, dass die Deutsche Funkturm GmbH innerhalb des Gemeindegebietes die Errichtung von D1-Sendemasten beabsichtige, wobei der Errichtung
zunächst nicht zugestimmt werden sollte und über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen verhandelt werden sollte.
Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit der Deutschen Funkturm GmbH
stattgefunden. Hierbei wurde erklärt, dass die Aufstellung eines D1-Sendemastes
im Bereich der Autobahnbrücke bei Zingsheim nicht mehr erforderlich ist. Des
Weiteren ist die Aufstellung eines weiteren Mastes in der Nähe von Holzmülheim
zunächst zurückgestellt bzw. es werden Alternativstandorte untersucht.
Bezüglich der Errichtung eines D1-Sendemastes auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 35 unmittelbar an der Autobahn im Bereich der Römerstraße wurden bei einem gemeinsamen Ortstermin Alternativstandorte untersucht. Hierbei wurde das gemeindliche Grundstück Gemarkung
Frohngau Flur 15 Nr. 23 als sinnvoller Alternativstandort gefunden. Diese Fläche
befindet sich unmittelbar an der ehemaligen Römerstraße, welche zwischenzeitlich aufgrund der angrenzenden Wildbrücke nicht mehr genutzt werden kann. Bei
diesem Standort würde der Sendemast aufgrund eines vorgelagerten Waldbestandes und weiterer angrenzender Bepflanzungen das Landschaftsbild nicht
mehr so stark beeinträchtigen wie bei dem bisher angedachten Standort. Hinzu
kommt, dass seitens der Deutschen Funkturm GmbH zwischenzeitlich erklärt
wurde, dass die angedachte Masthöhe von 40 m auf ca. 25 m reduziert werden
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kann. Weiterhin ist beabsichtigt, anstelle eines Stahlgittermastes einen Schleuderbetonmast in Anthrazit zu errichten. Die Lage des beabsichtigten Standortes
ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Der beabsichtigte Standort ist seitens der
Deutschen Funkturm GmbH mit den zu beteiligenden Fachbehörden abschließend
abzustimmen.
Damit für die umliegenden Gebiete bereits kurzfristig eine bessere D1Versorgung gewährleistet werden kann, beabsichtigt die Deutsche Funkturm
GmbH des Weiteren, bis zur Erstellung des Sendemastes die Aufstellung eines
provisorischen Mastes in Form eines Anhängers. Das vorübergehende Provisorium ist ebenfalls im beigefügten Planauszug dargestellt.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des D1-Sendemastes ist zwischen der
Gemeinde und der Deutschen Funkturm GmbH ein entsprechender Mietvertrag
zu schließen. Hierbei sind die Konditionen für die Mietdauer noch entsprechend
zu verhandeln, wobei von einer langfristigen Vertragsdauer auszugehen ist.
Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage der Errichtung eines D1Sendemastes und als Übergangslösung der Aufstellung eines provisorischen Mastes auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 zuzustimmen und
einen entsprechenden Mietvertrag zu schließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister