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Beschlussvorlage (Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.06.18, 09:02
Aktualisiert
06.06.18, 09:02
Beschlussvorlage (Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes) Beschlussvorlage (Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes) Beschlussvorlage (Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -L/Kr Vorlage 784 /X.L. Z.1 Datum: 05.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Errichtung eines D1-Sendemastes und der Aufstellung eines provisorischen Mastes durch die Deutsche Funkturm GmbH auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 zuzustimmen. Gleichzeitig beschließt der Rat, mit der Deutschen Funkturm GmbH einen entsprechenden Mietvertrag zu schließen. Begründung: Der Rat wurde bereits in seiner Sitzung am 12.12.2017 (siehe Vorlage 784) darüber informiert, dass die Deutsche Funkturm GmbH innerhalb des Gemeindegebietes die Errichtung von D1-Sendemasten beabsichtige, wobei der Errichtung zunächst nicht zugestimmt werden sollte und über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen verhandelt werden sollte. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit der Deutschen Funkturm GmbH stattgefunden. Hierbei wurde erklärt, dass die Aufstellung eines D1-Sendemastes im Bereich der Autobahnbrücke bei Zingsheim nicht mehr erforderlich ist. Des Weiteren ist die Aufstellung eines weiteren Mastes in der Nähe von Holzmülheim zunächst zurückgestellt bzw. es werden Alternativstandorte untersucht. Bezüglich der Errichtung eines D1-Sendemastes auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 35 unmittelbar an der Autobahn im Bereich der Römerstraße wurden bei einem gemeinsamen Ortstermin Alternativstandorte untersucht. Hierbei wurde das gemeindliche Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 als sinnvoller Alternativstandort gefunden. Diese Fläche befindet sich unmittelbar an der ehemaligen Römerstraße, welche zwischenzeitlich aufgrund der angrenzenden Wildbrücke nicht mehr genutzt werden kann. Bei diesem Standort würde der Sendemast aufgrund eines vorgelagerten Waldbestandes und weiterer angrenzender Bepflanzungen das Landschaftsbild nicht mehr so stark beeinträchtigen wie bei dem bisher angedachten Standort. Hinzu kommt, dass seitens der Deutschen Funkturm GmbH zwischenzeitlich erklärt wurde, dass die angedachte Masthöhe von 40 m auf ca. 25 m reduziert werden 3 kann. Weiterhin ist beabsichtigt, anstelle eines Stahlgittermastes einen Schleuderbetonmast in Anthrazit zu errichten. Die Lage des beabsichtigten Standortes ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Der beabsichtigte Standort ist seitens der Deutschen Funkturm GmbH mit den zu beteiligenden Fachbehörden abschließend abzustimmen. Damit für die umliegenden Gebiete bereits kurzfristig eine bessere D1Versorgung gewährleistet werden kann, beabsichtigt die Deutsche Funkturm GmbH des Weiteren, bis zur Erstellung des Sendemastes die Aufstellung eines provisorischen Mastes in Form eines Anhängers. Das vorübergehende Provisorium ist ebenfalls im beigefügten Planauszug dargestellt. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des D1-Sendemastes ist zwischen der Gemeinde und der Deutschen Funkturm GmbH ein entsprechender Mietvertrag zu schließen. Hierbei sind die Konditionen für die Mietdauer noch entsprechend zu verhandeln, wobei von einer langfristigen Vertragsdauer auszugehen ist. Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage der Errichtung eines D1Sendemastes und als Übergangslösung der Aufstellung eines provisorischen Mastes auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 zuzustimmen und einen entsprechenden Mietvertrag zu schließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister