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Beschlussvorlage (Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.06.18, 09:02
Aktualisiert
06.06.18, 09:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -L/Kr Vorlage 932 /X.L. Datum: 06.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den beabsichtigten Abbau der öffentlichen Telefonzellen in Marmagen, Kölner Straße 46, und Zingsheim, Krausstraße 1, zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Rat wurde bereits in den Jahren 2011 und 2012 über den beabsichtigten Abbau von öffentlichen Telefonzellen innerhalb des Gemeindegebietes informiert. Hierbei konnte erreicht werden, dass zunächst Telefonzellen in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim beibehalten werden. Zwischenzeitlich befinden sich lediglich noch öffentliche Telefonzellen in Marmagen im Bereich des Eiffelplatzes sowie in Zingsheim gegenüber dem Rathaus. Die Telekom Deutschland GmbH hat nunmehr mitgeteilt, dass die Umsätze der vorgenannten Telefonzellen monatlich weit unter 50,00 € liegen bzw. teilweise gar keine Nutzung mehr vorhanden ist. Aufgrund dessen ist seitens der Telekom vorgesehen, auch die beiden letzten noch vorhandenen Telefonzellen in Marmagen und Zingsheim Mitte des Jahres abzubauen. Da zwischenzeitlich erkennbar ist, dass öffentliche Telefonzellen wegen anderweitiger Möglichkeiten nicht mehr genutzt werden, sollte dem Abbau zugestimmt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister