Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg; Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien)

öffnen download melden Dateigröße: 107 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 261/2018 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 16.05.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 19.06.2018 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg; Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Kaufpreis für Grundstücke im Baugebiet Dechant-Linden-Weg, Erftstadt-Liblar, Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt wird auf 290,00 €/m² erschließungsbeitragsfrei festgesetzt: Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt auf der Grundlage der bestehenden bewährten und als Anlage beigefügten Punkteliste. Begründung: Die Grundstücksfläche des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 184, Dechant-Linden-Weg in Erftstadt-Liblar befindet sich im Eigentum der Stadt Erftstadt und war ehemals als Erweiterungsfläche für den Friedhof Liblar vorgesehen. Aufgrund der steigenden Wahl von Urnengräbern, ist eine Erweiterung des Friedhofes nicht mehr erforderlich, Daher kann dort jetzt ein attraktives Wohngebiet entstehen. Im Baugebiet sollen dann auch die geplanten Mehrfamilienhäuser zur Unterbringung von Menschen mit Wohnberechtigungsschein realisiert werden.. Darüber hinaus ist eine Bebauung mit freistehenden Einfamilien- sowie Doppelhäusern vorgesehen, um der täglich steigenden Zahl der Grundstücksbewerbungen (derzeit liegen 227 Bewerbungen alleine für Liblar vor; davon beabsichtigen 207 ein freistehendes Einfamilienhaus zu erstellen) gerecht zu werden. Derzeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes offen. Danach werde ich dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Der Bau der Erschließungsanlagen mit Baustraße ist für die Zeit von Oktober 2018 bis April 2019 vorgesehen. Ich beabsichtige, nachdem die Höhe der Kaufpreise beschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen. Um die Vermarktung der Grundstücke durchführen und auf der städtischen Homepage zum Verkauf anbieten zu können, ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich. Analog vergleichbarer Baugebiete und unter Berücksichtigung höherer infrastruktureller Aufwendungen (Lärmschutzwall, Grünflächen, Entwässerung) rechne ich mit vergleichsweise hohen Aufwendungen für die Erschließungsanlagen. Diese Kosten haben jedoch keinen Einfluss auf den Verkehrswert der Grundstücke. Ich halte den im Beschlussentwurf vorgeschlagenen Verkaufspreis mit 290,00 € erschließungsbeitragsfrei als eine oberste vertretbare Kaufpreisgrenze für dieses Gebiet. Ich möchte auch in Liblar kinderreichen Familien erschwingliche Grundstücke zum Kauf anbieten. Auf dem Baulandmarkt in Erftstadt besteht derzeit eine extrem hohe Nachfrage bei einem nur geringen Grundstücksangebot. Dementsprechend sind die Grundstückspreise gestiegen. Der Gutachterausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat den Richtwert für Bauland im Bereich DechantLinden-Weg mit 260,00 €/m² ermittelt. Eine Festlegung der Verkaufspreise moderat oberhalb der aktuellen Bodenrichtwerte halte ich für gerechtfertigt. Die Vergabe der Baugrundstücke in Bliesheim konnte bis auf zwei bis heute verbliebene Grundstücke im vergangenen Jahr innerhalb eines knappen halben Jahres erfolgreich abgewickelt werden. Dabei hat es seitens der Grundstücksinteressierten zu keiner Zeit Kritik an der Vergabe nach dem bestehenden Kriterienkatalog gegeben. Ich schlage daher vor, dieses Verfahren beizubehalten und habe die Punkteliste lediglich bei den ökologischen Kriterien auf die neuesten KfwStandards abgeändert. Da die KfW-Standards aufgrund der energietechnischen Entwicklung im vergangenen Jahr seitens der Landesregierung angepasst worden sind, habe ich die Punkteliste durch den Fortfall des KfW70 Effizienzhauses auf folgende Standards geändert: KfW-Effizienzhaus KfW 55 Ein KfW-Effizienzhaus 55 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur mindestens 55 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV KfW-Effizienzhaus KfW 40 Ein KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur mindestens 40 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV KfW-Effizienzhaus KfW 40 Plus Ein KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus) hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur mindestens 40 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV und verfügt über folgendes Plus Paket: • Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien • Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher) • Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung • Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface Die so abgeänderte Punkteliste habe ich als Anlage zur Kenntnis nochmals beigefügt. In Vertretung -2- (Hallstein) -3-