Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 261/2018
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 16.05.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
19.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Kaufpreis für Grundstücke im Baugebiet Dechant-Linden-Weg, Erftstadt-Liblar, Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erftstadt wird auf 290,00 €/m² erschließungsbeitragsfrei festgesetzt:
Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt auf der Grundlage der bestehenden bewährten und
als Anlage beigefügten Punkteliste.
Begründung:
Die Grundstücksfläche des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 184, Dechant-Linden-Weg in Erftstadt-Liblar befindet sich im Eigentum der Stadt Erftstadt und war ehemals als Erweiterungsfläche
für den Friedhof Liblar vorgesehen. Aufgrund der steigenden Wahl von Urnengräbern, ist eine Erweiterung des Friedhofes nicht mehr erforderlich, Daher kann dort jetzt ein attraktives Wohngebiet
entstehen.
Im Baugebiet sollen dann auch die geplanten Mehrfamilienhäuser zur Unterbringung von Menschen mit Wohnberechtigungsschein realisiert werden.. Darüber hinaus ist eine Bebauung mit freistehenden Einfamilien- sowie Doppelhäusern vorgesehen, um der täglich steigenden Zahl der
Grundstücksbewerbungen (derzeit liegen 227 Bewerbungen alleine für Liblar vor; davon beabsichtigen 207 ein freistehendes Einfamilienhaus zu erstellen) gerecht zu werden.
Derzeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes offen. Danach werde ich dem Rat der Stadt den
Satzungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Der Bau der Erschließungsanlagen mit Baustraße ist für die Zeit von Oktober 2018 bis April 2019 vorgesehen. Ich beabsichtige,
nachdem die Höhe der Kaufpreise beschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig geworden
ist, bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen. Um die Vermarktung der Grundstücke durchführen und auf der städtischen Homepage zum Verkauf anbieten zu
können, ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich.
Analog vergleichbarer Baugebiete und unter Berücksichtigung höherer infrastruktureller Aufwendungen (Lärmschutzwall, Grünflächen, Entwässerung) rechne ich mit vergleichsweise hohen Aufwendungen für die Erschließungsanlagen. Diese Kosten haben jedoch keinen Einfluss auf den
Verkehrswert der Grundstücke. Ich halte den im Beschlussentwurf vorgeschlagenen Verkaufspreis
mit 290,00 € erschließungsbeitragsfrei als eine oberste vertretbare Kaufpreisgrenze für dieses
Gebiet.
Ich möchte auch in Liblar kinderreichen Familien erschwingliche Grundstücke zum Kauf anbieten.
Auf dem Baulandmarkt in Erftstadt besteht derzeit eine extrem hohe Nachfrage bei einem nur geringen Grundstücksangebot. Dementsprechend sind die Grundstückspreise gestiegen. Der Gutachterausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat den Richtwert für Bauland im Bereich DechantLinden-Weg mit 260,00 €/m² ermittelt. Eine Festlegung der Verkaufspreise moderat oberhalb der
aktuellen Bodenrichtwerte halte ich für gerechtfertigt.
Die Vergabe der Baugrundstücke in Bliesheim konnte bis auf zwei bis heute verbliebene Grundstücke im vergangenen Jahr innerhalb eines knappen halben Jahres erfolgreich abgewickelt werden. Dabei hat es seitens der Grundstücksinteressierten zu keiner Zeit Kritik an der Vergabe nach
dem bestehenden Kriterienkatalog gegeben. Ich schlage daher vor, dieses Verfahren beizubehalten und habe die Punkteliste lediglich bei den ökologischen Kriterien auf die neuesten KfwStandards abgeändert. Da die KfW-Standards aufgrund der energietechnischen Entwicklung im
vergangenen Jahr seitens der Landesregierung angepasst worden sind, habe ich die Punkteliste
durch den Fortfall des KfW70 Effizienzhauses auf folgende Standards geändert:
KfW-Effizienzhaus KfW 55 Ein KfW-Effizienzhaus 55 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur
mindestens 55 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV
KfW-Effizienzhaus KfW 40 Ein KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur
mindestens 40 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV
KfW-Effizienzhaus KfW 40 Plus Ein KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus) hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur mindestens 40 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV und verfügt
über folgendes Plus Paket:
• Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
• Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
• Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
• Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes
Benutzerinterface
Die so abgeänderte Punkteliste habe ich als Anlage zur Kenntnis nochmals beigefügt.
In Vertretung
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(Hallstein)
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