Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 581/2017 2. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -40-/-82- Datum: 22.05.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
19.06.2018
vorberatend
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
19.06.2018
vorberatend
Rat
04.07.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Errichtung einer zentralen Stadtbücherei wird folgender Standort festgelegt:
-
Alternative 1:
Alternative 2:
Alternative 3:
Alternative 4:
Alternative 5:
Alternative 6:
Begründung:
Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse
Erftstadt-Liblar, Marienplatz
Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache
Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser
Erftstadt-Lechenich, Wokinghamplatz
Erftstadt-Lechenich, Stadthaus
in einer gemeinsamen Sitzung von Betriebsausschuss Immobilien und Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft am 07.03.2018 wurde über die Vorlage V 581/2017 1. Erg. beraten. Der Verwaltung
wurden verschiedene Prüfaufträge erteilt.
- Ermittlung Kosten
Die Kosten für die Errichtung einer zentralen Stadtbücherei hatte ich im Zusammenhang mit der
Erstellung der Ursprungsvorlage ermittelt. Diese betragen, wie bereits in der Ursprungsvorlage
ausgeführt, 3 Mio. Euro. Es handelt sich um die Planungs- und Baukosten, ohne ggf. erforderliche Kosten für einen Grunderwerb. Bei der Umnutzung eines bestehenden Objektes (Gewölbekeller Haus Ganser, Feuerwache Liblar) oder bei der Kombination von zwei Bauvorhaben
(Stadtbücherei und Erweiterungsbau Rathaus) können sich abweichende Baukosten ergeben.
Diese können jedoch erst nach Erstellung einer konkreten Planung für die jeweiligen Vorhaben
hinreichend sicher ermittelt werden.
Wesentlich für die Finanzierbarkeit des Vorhabens sind nicht die Baukosten, sondern die sich
für den städtischen Haushalt ergebenden Folgekosten. Basierend auf der Baukostenschätzung
für den Neubau in Höhe von 3 Mio. Euro habe ich eine Folgekostenrechnung beigefügt. Danach
wird der städtische Haushalt ab dem ersten Betriebsjahr mit ca. 237.000,- € belastet, wobei die
Betriebskosten voraussichtlich jährlich steigen. Kosten der Einrichtung und Personalkosten
sind, da noch kein Konzept für den Betrieb der Einrichtung vorliegt, noch nicht berücksichtigt.
Für den Bau von Stadtbüchereien gibt es derzeit keine Förderprogramme. Im Rahmen der
Städtebauförderung sind solche Vorhaben grundsätzlich förderfähig. Ob die Stadt entsprechende Mittel und wenn in welcher Höhe erhalten wird, kann derzeit nicht seriös beantwortet werden. Ich habe als Anlage 2 eine fiktive Folgekostenrechnung beigefügt, die einen Zuschuss in
Höhe von 70 % der Baukosten berücksichtigt. Danach würden sich die Folgekosten für den
städtischen Haushalt auf ca. 111.000,- € im ersten Jahr reduzieren.
- Bibliotheksbau im Rahmen der Erweiterung des Rathauses
Der von mir vorgeschlagene Standort für die Erweiterung des Rathauses ist zu klein, um dort
auch das Raumprogramm für eine Stadtbücherei unterbringen zu können. Auf den Grundstücken Parkplatz an der Feuerwache Liblar und Parkplatz im Bereich der Kreissparkasse wäre
das Platzangebot für beide Einrichtungen ausreichend. Zu den Baukosten verweise ich auf die
o.a. Ausführungen.
- Grundstück ehem. Schreinerei Schunck
Das Grundstück ist im ersten Quartal 2018 an einen neuen Investor veräußert worden. Aufgrund der Vertragsgestaltung, Verkauf von Gesellschaftsanteilen, hatte die Stadt Erftstadt kein
Vorkaufsrecht. Mit der Bebauung des Grundstücks soll im Sommer 2018 begonnen werden. Ein
Kauf des Grundstücks durch die Stadt Erftstadt kann nur realisiert werden, wenn dem Investor,
neben dem Kaufpreis für Grund und Boden, auch die Kosten für die Planung, den Bauantrag
und die Finanzierung des Grundstücks erstattet werden. Unter diesen Voraussetzungen ist ein
Ankauf unwirtschaftlich.
- Marienplatz in Verbindung mit dem Esserhof
Der Esserhof ist als Baudenkmal geschützt. Die innere Raumaufteilung ist sehr kleinteilig. Eine
Nutzung der bestehenden Bausubstanz als Stadtbücherei dürfte nur schwierig umsetzbar sein.
Mit dem Grundstück des Esserhofs, in Verbindung mit dem angrenzenden Marienplatz und dem
Grundstück der VHS, stehen aber ausreichend Flächen zur Verfügung, um dort das Raumprogramm für eine zentrale Stadtbücherei zu realisieren. Ob und ggf. in welchem Umfang die bestehenden Gebäude in die Nutzung einbezogen werden können, kann erst im Rahmen konkreter Planungen beantwortet werden. Weiterhin verweise ich auf die Ausführungen in nichtöffentlichen Teil der Vorlage V 591/2017 3. Erg.
- Feuerwache Liblar
Hinsichtlich der Standortqualitäten kann auf die Ausführungen zur Alternative 3, Parkplatz an
der Feuerwache, verwiesen werden. Das Raumprogramm für eine zentrale Stadtbücherei kann
auf dem Grundstück sicherlich umgesetzt werden. Es wurde noch keine Entscheidung getroffen, ob die derzeit dort untergebrachten Einrichtungen an einen neuen Standort verlagert wer-2-
den können. Aufgrund des damit verbundenen Finanzierungs- und Bauvolumens wird eine Umsetzung sicherlich nicht kurzfristig erfolgen können.
Weiter Prüfanträge wurden nicht eingereicht.
In Vertretung
(Hallstein)
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