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Beschlussvorlage (Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 581/2017 2. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -40-/-82- Datum: 22.05.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 19.06.2018 vorberatend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 19.06.2018 vorberatend Rat 04.07.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Errichtung einer zentralen Stadtbücherei wird folgender Standort festgelegt: - Alternative 1: Alternative 2: Alternative 3: Alternative 4: Alternative 5: Alternative 6: Begründung: Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse Erftstadt-Liblar, Marienplatz Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser Erftstadt-Lechenich, Wokinghamplatz Erftstadt-Lechenich, Stadthaus in einer gemeinsamen Sitzung von Betriebsausschuss Immobilien und Ausschuss für Kultur und Partnerschaft am 07.03.2018 wurde über die Vorlage V 581/2017 1. Erg. beraten. Der Verwaltung wurden verschiedene Prüfaufträge erteilt. - Ermittlung Kosten Die Kosten für die Errichtung einer zentralen Stadtbücherei hatte ich im Zusammenhang mit der Erstellung der Ursprungsvorlage ermittelt. Diese betragen, wie bereits in der Ursprungsvorlage ausgeführt, 3 Mio. Euro. Es handelt sich um die Planungs- und Baukosten, ohne ggf. erforderliche Kosten für einen Grunderwerb. Bei der Umnutzung eines bestehenden Objektes (Gewölbekeller Haus Ganser, Feuerwache Liblar) oder bei der Kombination von zwei Bauvorhaben (Stadtbücherei und Erweiterungsbau Rathaus) können sich abweichende Baukosten ergeben. Diese können jedoch erst nach Erstellung einer konkreten Planung für die jeweiligen Vorhaben hinreichend sicher ermittelt werden. Wesentlich für die Finanzierbarkeit des Vorhabens sind nicht die Baukosten, sondern die sich für den städtischen Haushalt ergebenden Folgekosten. Basierend auf der Baukostenschätzung für den Neubau in Höhe von 3 Mio. Euro habe ich eine Folgekostenrechnung beigefügt. Danach wird der städtische Haushalt ab dem ersten Betriebsjahr mit ca. 237.000,- € belastet, wobei die Betriebskosten voraussichtlich jährlich steigen. Kosten der Einrichtung und Personalkosten sind, da noch kein Konzept für den Betrieb der Einrichtung vorliegt, noch nicht berücksichtigt. Für den Bau von Stadtbüchereien gibt es derzeit keine Förderprogramme. Im Rahmen der Städtebauförderung sind solche Vorhaben grundsätzlich förderfähig. Ob die Stadt entsprechende Mittel und wenn in welcher Höhe erhalten wird, kann derzeit nicht seriös beantwortet werden. Ich habe als Anlage 2 eine fiktive Folgekostenrechnung beigefügt, die einen Zuschuss in Höhe von 70 % der Baukosten berücksichtigt. Danach würden sich die Folgekosten für den städtischen Haushalt auf ca. 111.000,- € im ersten Jahr reduzieren. - Bibliotheksbau im Rahmen der Erweiterung des Rathauses Der von mir vorgeschlagene Standort für die Erweiterung des Rathauses ist zu klein, um dort auch das Raumprogramm für eine Stadtbücherei unterbringen zu können. Auf den Grundstücken Parkplatz an der Feuerwache Liblar und Parkplatz im Bereich der Kreissparkasse wäre das Platzangebot für beide Einrichtungen ausreichend. Zu den Baukosten verweise ich auf die o.a. Ausführungen. - Grundstück ehem. Schreinerei Schunck Das Grundstück ist im ersten Quartal 2018 an einen neuen Investor veräußert worden. Aufgrund der Vertragsgestaltung, Verkauf von Gesellschaftsanteilen, hatte die Stadt Erftstadt kein Vorkaufsrecht. Mit der Bebauung des Grundstücks soll im Sommer 2018 begonnen werden. Ein Kauf des Grundstücks durch die Stadt Erftstadt kann nur realisiert werden, wenn dem Investor, neben dem Kaufpreis für Grund und Boden, auch die Kosten für die Planung, den Bauantrag und die Finanzierung des Grundstücks erstattet werden. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Ankauf unwirtschaftlich. - Marienplatz in Verbindung mit dem Esserhof Der Esserhof ist als Baudenkmal geschützt. Die innere Raumaufteilung ist sehr kleinteilig. Eine Nutzung der bestehenden Bausubstanz als Stadtbücherei dürfte nur schwierig umsetzbar sein. Mit dem Grundstück des Esserhofs, in Verbindung mit dem angrenzenden Marienplatz und dem Grundstück der VHS, stehen aber ausreichend Flächen zur Verfügung, um dort das Raumprogramm für eine zentrale Stadtbücherei zu realisieren. Ob und ggf. in welchem Umfang die bestehenden Gebäude in die Nutzung einbezogen werden können, kann erst im Rahmen konkreter Planungen beantwortet werden. Weiterhin verweise ich auf die Ausführungen in nichtöffentlichen Teil der Vorlage V 591/2017 3. Erg. - Feuerwache Liblar Hinsichtlich der Standortqualitäten kann auf die Ausführungen zur Alternative 3, Parkplatz an der Feuerwache, verwiesen werden. Das Raumprogramm für eine zentrale Stadtbücherei kann auf dem Grundstück sicherlich umgesetzt werden. Es wurde noch keine Entscheidung getroffen, ob die derzeit dort untergebrachten Einrichtungen an einen neuen Standort verlagert wer-2- den können. Aufgrund des damit verbundenen Finanzierungs- und Bauvolumens wird eine Umsetzung sicherlich nicht kurzfristig erfolgen können. Weiter Prüfanträge wurden nicht eingereicht. In Vertretung (Hallstein) -3-