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Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.06.18, 09:02
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – M/Kur Vorlage 961 /X.L. Datum: 06.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen. Begründung: Die Landesregierung hat am 17. April 2018 die Änderungen des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gebilligt und ein Beteiligungsverfahren beschlossen. Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) sind als Anlage beigefügt (Anlage 1). In der linken Spalte ist der Text des LEP vom 8. Februar 2017 enthalten; in der mittleren Spalte ist der neue LEP-Entwurf mit Stand vom 17. April 2018 wiedergegeben und in der rechten Spalte findet sich die jeweilige Begründung des Änderungsvorschlages. Die Passagen mit geänderten Zielen und Grundsätzen, zu denen die erneute Beteiligung durchgeführt wird, sind durch Unterstreichungen hervorgehoben. Streichungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext sind in der linken Spalte entsprechend kenntlich gemacht. Der von der Regierung Kraft aufgelegte Landesentwicklungsplan vermittelte bisher die Botschaft, Investitionen seien in NRW nicht erwünscht. Die vorgesehene Überabreitung verdeutlicht dagegen das Vorhaben der NRW-Koalition, in Nordrhein-Westfalen eine Wilkommenskultur für alle zu schaffen, die hier Unternehmen ansiedeln und erweitern möchten, oder neue Wohnungen bauen wollen. Dies schließt auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten für ländlich geprägte, dörfliche Strukturen ein. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit vom 07. Mai- 15. Juli 2018 statt. In dieser Zeit können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der 3 Beratungen und des Beteiligungsverfahrens soll der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten. Bereits jetzt hat das Wirtschaftsministerium einen Erlass veröffentlicht, der die Spielräume des derzeit geltenden Rechts mit Blick auf die Neufassung des LEP erläutert und konkretisiert. Damit sind bereits jetzt die Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen sichergestellt. Der Erlass verdeutlicht, dass Städte, Gemeinden und Regionalplaner - durch längere Planungszeiträume höhere Gesamtflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festlegen können, - bereits jetzt in Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern neue Wohngebiete zumindest für die ansässige Bevölkerung und Gewerbegebiete für die Erweiterung ansässiger Betriebe ausweisen können, - unter bestimmten Voraussetzungen auch isoliert im Freiraum liegende Bereiche für gewerblich und industrielle Nutzungen ausweisen können. Die weiteren Änderungen des LEP im Überblick: - Investitionen: Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer Erweiterungen ebstehender Unternehmen anbieten können. - Ländlicher Raum: Ortsteile unter 2.000 Einwohner erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden. - Flächen: Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten. Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamen Umgang mit Flächen. - Windkraft: Um die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten, wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1.500 m zu Wohngebieten geplant werden können. - Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genantnen Airports gelten als landesbedeutsam und können sich entsprechen entwickeln. 4 - Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten. Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie z. B. Sand und Kies, kann aber auch an der bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche festgehalten werden. Die seinerzeitigen Bedenken der Gemeinde Nettersheim wurden somit berücksichtigt. Der Kreis Euskirchen hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des LEP NRW eine Stellungnahme im Entwurf an die Kommunen übersendet (Anlage 2). Darin wird nochmals genau auf die seinerzeitigen Bedenken eingegangen, dass diese nochmals verdeutlicht werden sollen. Es wird vorgeschlagen, der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zuzustimmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister