Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.06.18, 09:02
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – M/Kur
Vorlage 961 /X.L.
Datum: 06.06.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen
des Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen.
Begründung:
Die Landesregierung hat am 17. April 2018 die Änderungen des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gebilligt und ein Beteiligungsverfahren beschlossen.
Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) sind als Anlage beigefügt (Anlage 1). In der linken Spalte ist der
Text des LEP vom 8. Februar 2017 enthalten; in der mittleren Spalte ist der neue
LEP-Entwurf mit Stand vom 17. April 2018 wiedergegeben und in der rechten
Spalte findet sich die jeweilige Begründung des Änderungsvorschlages. Die Passagen mit geänderten Zielen und Grundsätzen, zu denen die erneute Beteiligung
durchgeführt wird, sind durch Unterstreichungen hervorgehoben. Streichungen
gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext sind in der linken Spalte entsprechend kenntlich gemacht.
Der von der Regierung Kraft aufgelegte Landesentwicklungsplan vermittelte bisher die Botschaft, Investitionen seien in NRW nicht erwünscht. Die vorgesehene
Überabreitung
verdeutlicht
dagegen
das
Vorhaben
der
NRW-Koalition,
in
Nordrhein-Westfalen eine Wilkommenskultur für alle zu schaffen, die hier Unternehmen ansiedeln und erweitern möchten, oder neue Wohnungen bauen wollen.
Dies schließt auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten für ländlich geprägte, dörfliche Strukturen ein.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange findet in
der Zeit vom 07. Mai- 15. Juli 2018 statt. In dieser Zeit können alle Bürgerinnen
und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte
LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der
3
Beratungen und des Beteiligungsverfahrens soll der geänderte Plan im ersten
Halbjahr 2019 in Kraft treten.
Bereits jetzt hat das Wirtschaftsministerium einen Erlass veröffentlicht, der die
Spielräume des derzeit geltenden Rechts mit Blick auf die Neufassung des LEP
erläutert und konkretisiert. Damit sind bereits jetzt die Handlungsmöglichkeiten
für die Kommunen sichergestellt. Der Erlass verdeutlicht, dass Städte, Gemeinden und Regionalplaner
-
durch längere Planungszeiträume höhere Gesamtflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festlegen können,
-
bereits jetzt in Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern neue Wohngebiete zumindest für die ansässige Bevölkerung und Gewerbegebiete für die Erweiterung ansässiger Betriebe ausweisen können,
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unter bestimmten Voraussetzungen auch isoliert im Freiraum liegende Bereiche für gewerblich und industrielle Nutzungen ausweisen können.
Die weiteren Änderungen des LEP im Überblick:
-
Investitionen: Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer
Erweiterungen ebstehender Unternehmen anbieten können.
-
Ländlicher Raum: Ortsteile unter 2.000 Einwohner erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden.
-
Flächen: Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und
Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten.
Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamen Umgang mit
Flächen.
-
Windkraft: Um die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten, wird ein
planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von
1.500 m zu Wohngebieten geplant werden können.
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Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genantnen Airports gelten als landesbedeutsam und können sich entsprechen entwickeln.
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-
Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue
LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene
Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten. Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie z. B. Sand und Kies, kann aber auch an der
bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche
festgehalten werden.
Die seinerzeitigen Bedenken der Gemeinde Nettersheim wurden somit berücksichtigt.
Der Kreis Euskirchen hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des LEP NRW eine Stellungnahme im Entwurf an die Kommunen übersendet (Anlage 2). Darin wird nochmals genau auf die seinerzeitigen
Bedenken eingegangen, dass diese nochmals verdeutlicht werden sollen.
Es wird vorgeschlagen, der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zuzustimmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister