Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
07.06.18, 15:01
Aktualisiert
07.06.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 278/2018
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 24.05.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
19.06.2018
vorberatend
26.06.2018
beschließend
Ausnahme vom Einstellungstopp für die Stadtbücherei
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
11.000 €
040272010
Personalkosten
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
ca. 44.000 € jährlich + TariferX Ja
Nein
höhungen
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Besetzung einer Fachkraftstelle (Vollzeit, E 6 TVöD) in der Stadtbücherei wird die Ausnahme
vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Im Rahmen der V100/2017 wurde beschlossen, die Stelle einer im Frühsommer 2017 rentenbedingt ausgeschiedenen Mitarbeiterin der Stadtbücherei mit einer Diplom-Bibliothekarin nach zu
besetzen und so -im Hinblick auf die im Jahr 2018 ebenfalls aus dem Dienst tretende Leiterin der
Stadtbücherei- einen qualifizierten Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. Entsprechend wurde
nach der Zustimmung des Ausschusses verfahren und die Stelle nach Ausschreibung besetzt.
Ausgleichend hierzu soll -wie ebenfalls in der Vorlage 100/2017 erläutert- die Stelle der ausscheidenden Leiterin mit einer Fachkraft für Medien-und Informationsdienste besetzt werden.
Die Leiterin der Stadtbücherei wird voraussichtlich am 11.10.2018 ihren letzten Arbeitstag haben.
Da die Stadtbücherei bekanntermaßen personell weiterhin unterbesetzt ist, sollte bis dahin das
Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen sein, so dass schon jetzt die Ausnahme vom Einstellungsstopp beantragt wird.
(Erner)
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