Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.06.18, 09:02
Aktualisiert
07.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Pa
Vorlage 964 /X.L.
Datum: 06.06.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse der Verkehrsschau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.03.2018 sowie die Ergebnisse zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die ergangenen Verkehrsanordnung ge. § 45 StVO umzusetzen.
Begründung:
Am 05. März 2018 fand eine Verkehrsschau statt.
Folgende Punkte wurden hierbei beraten:
1. Engelgau, Schwalbenweg
Die Thematik wurde bereits in der Verkehrsschau vom 05.10.2017 behandelt. Auf
die Vorlage 801/X.L. zur Sitzung am 12.12.2017 wird Bezug genommen, vor dem
Aufbringen von Tempohemmschwellen sollten die unmittelbaren Anlieger im Vorfeld von geplanten Maßnahmen beteiligt werden.
Am 29.05.2018 fand ein Ortstermin mit den Anliegern statt. Einvernehmlich mit
den Anliegern wurden folgende Lösungsvorschläge abgestimmt:
1.1. Von Roderath kommend soll das Verkehrszeichen 267
angebracht werden, das bedeutet im Ergebnis, das der fließende Verkehr nur noch von der
Tankstelle kommend als Durchgangsverkehr ermöglicht wird. Fahrräder und
landwirtschaftliche Fahrzeuge sollen durch Zusatzzeichen vom Durchfahrtverbot ausgenommmen werden.
1.2. Von der Tankstelle kommend wird im Bereich des Grundstücks Schwalbenweg 2 A probeweise eine Tempohemmschwelle auf die Fahrbahn gebracht.
Damit ein Umfahren dieser Schwelle auf Grund der vorhandenen
Bankettbreite vermieden werden kann, wird zusätzlich links und rechts
nochmals das Verkehrszeichen „Zone 30“ mit dem Zusatz: „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ aufgestellt.
Die angedachten Lösungsmöglichkeiten bedürfen einer weiteren Abstimmung mit
dem Straßenverkehrsamt, die Umsetzung kann im Anschluss daran erfolgen.
2. Marmagen, Burgstraße
In seiner Sitzung am 04.04.2017 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, für den Bereich der Burgstraße/Webergasse/Urgasse eine Verkehrsplanung mit dem Ziel zu beauftragen, den Durchgangsverkehr in dieser Straße zu
verringern. Bisher konnte jedoch keine einvernehmliche Lösung trotz Einbezie-
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hung eines gemeindlichen Städteplaners und mehrerer Anliegertermine sowie
Abstimmungen mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei gefunden werden.
Am 8. Mai 2018 fand ein erneuter Ortstermin mit den Anwohnern der Burgstraße,
der Webergasse und der Urgasse statt. Mit den Anliegern wurde nach eingehender Erörterung Folgendes vereinbart:
1.
Im Bereich der in die Burgstraße einmündenden Straßen Webergasse,
Urgasse und Mertesberg werden Haifischzähne aufgebracht.
2.
Im Bereich der Grundstücke Burgstraße 1 und 4 sowie im Bereich Webergasse 2 werden Tempohemmschwellen auf der Fahrbahn aufgebracht. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass am jeweiligen Fahrbahnrand eine Breite von
mindestens 80cm für Fahrrad-/Mopedfahrer bzw. für Rollstuhlfahrer freigehalten werden muss.
Es besteht Einvernehmen, dass das Aufbringen der Tempohemmschwellen
zunächst probeweise erfolgen wird. Nach einer Erprobungsphase sollen erneut Messungen im genannten Bereich durchgeführt werden.
3.
Die vorhandene Beschilderung ist komplett zu überprüfen.
Auf der Grundlage der im Anliegertermin getroffenen Vereinbarungen wurde ein
weiterer Termin mit dem Straßenverkehrsamt durchgeführt, insbesondere auch
um die vorhandene Beschilderung zu überprüfen. Auf Grund der Einwände des
Straßenverkehrsamtes wurde die im Anliegertermin besprochene Vorgehensweise modifiziert.
1.
Die Kreuzungsbereiche Burgstraße/Webergasse/Urgasse und Burgstraße/
Mertesberg werden an allen Einmündungen (und nicht wie im Bürgertermin
besprochen nur in der Urgasse und Webergasse sowie Mertesberg) mit Haifischzähnen ausgestattet.
Die Burgstraße liegt in einer Tempo 30 Zone, in diesen Bereichen gilt grundsätzlich die Regel „Rechts-vor-Links“, die Kreuzung Burgstraße/ Webergasse/Urgasse bildete derzeit durch die noch vorhandene Beschilderung der
Burgstraße als vorfahrtberechtigte Straße eine Ausnahme von dieser prinzipiell geltenden Grundregel. Die in diesem Kreuzungsbereich vorhandene Beschilderung wird komplett entfernt. Die aufzubringenden Haifischzähne, die
ausschließlich in Bereichen ohne Verkehrszeichen angebracht werden, verdeutlichen die kompletten Fahrbeziehungen im gesamten Kreuzungsbereich
und unterstützen damit die geltende Regel „Rechts-vor-Links“
Bevor die Beschilderung im Kreuzungsbereich Burgstrasse/Urgasse/ Webergasse entfernt wird, wird eine entsprechende Information im Gemeindeblatt
erfolgen.
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Im Kreuzungsbereich Burgstraße/Mertesberg ist keine Beschilderung vorhanden, insofern gilt dort bereits die Regel „Rechts-vor-Links“. Zur Verdeutlichung der Situation werden dort ebenfalls Haifischzähe aufgebracht. Diese
sind erforderlich im Mertesberg für den vorfahrtberechtigten Verkehr auf der
Burgstraße aus Richtung Kölner Straße kommend und für die Burgstraße
aus Richtung Schleidener Straße kommend für den von rechts kommenden
Verkehr aus dem Mertesberg.
2.
Gegen das Anbringen von Tempohemmschwellen an den vorgesehenen
Standorten bestehen seitens des Straßenverkehrsamtes keine Einwände.
3. Marmagen Steinfelder Weg, Erschließung Baugebiet F7
Um Durchgangsverkehr im Bereich der Anliegerstraße zu verhindern wurde der
Steinfelder Weg durch Poller von der L 204 abgebunden.
Diese Sperrung ist während der Erschließung des Baugebietes F 7 und des nachfolgenden Baustellenverkehrs nicht sinnvoll, da der bebaute Teil des Steinfelder
Weges durch diesen Baustellenverkehr unnötig belastet würde. Das Baugebiet
kann ohne Beeinträchtigung der Anlieger von der L 204 aus erreicht werden. Die
derzeit vorhandenen Poller werden daher bis vor das bebaute Grundstück Steinfelder Weg 13 versetzt. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten und der
Hauptbautätigkeit ist die Sperrung dann wieder an den ursprünglichen Standort
zu verlegen, da eine Erschließung des Baugebietes zum Ort hin erwünscht ist und
nicht an dem außerorts gelegenen Teil der L 204.
4. Nettersheim, Verbindungsweg zwischen Steinfelder Straße und Neustraße
Der Verbindungsweg zwischen Steinfelder Straße und Neustraße ist aus Richtung
Neustraße gesperrt und nur für Anlieger freigegeben. Aus Richtung Steinfelder
Straße ist keine Einschränkung vorhanden.
Aus der Anwohnerschaft wird beidseitiges behinderndes Parken beklagt. In der
Verkehrskommission wurde besprochen, dass der Verbindungsweg in den vorhandenen Ausbaubereich der verkehrsberuhigten Zone Steinfelder Straße einbezogen werden kann. Im verkehrsberuhigten Bereich ist Parken nur in gekennzeichneten Flächen gestattet, inwieweit diese zur Verfügung gestellt werden können ist zu prüfen, für vorhandene Hof- und Grundstückseinfahrten muss ausreichende Platz ohne Behinderung durch parkende Fahrzeuge auf markierten Flächen bleiben.
Die Beschilderung der Verbindungsstrasse ist entsprechend zu verändern.
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5. Ortsdurchfahrt Frohngau
Am Abzweig der Holzmülheimer Straße von der K 39 besteht aus Fahrtrichtung
Birkenheck kein Hinweis auf den Ort Frohngau. Hier ist ein Wegweiser nach Verkehrszeichen 419-10 StVO anzubringen.
6. Holzmülheim, L194
Im Verlauf der L 194 ist derzeit aus Fahrtrichtung Tondorf im Bereich der Serpentinen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h eingerichtet. Für die Gegenrichtung besteht keine Begrenzung, obwohl eine Wohnbebauung vorhanden ist.
Daher ist nach Ausfahrt aus dem Kreisverkehr L 194 / K 39 in Fahrtrichtung
Tondorf in Höhe des Beginns der dortigen Leitplanke mit Verkehrszeichen 274-70
StVO zu beschildern. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist aufzuheben durch
Zeichen 278-70 StVO an der für die Gegenrichtung bestehenden Beschränkung
(50 km/h).
gez. Pracht
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Bürgermeister